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REACH
erfordert die Identifizierung und Überwachung besonders
besorgniserregender Stoffe (SVHC). In dem vorliegenden Gutachten
wurden verschiedene Informationsquellen auf ihre Eignung
hinsichtlich der Beurteilung des Gefährdungspotentials von möglichen
Kandidatensubstanzen ausgewertet, basierend auf z.B.
Expositionswahrscheinlichkeit, Informationen bezgl. Einstufung und
Kennzeichnung, Stoffzusammenstellungen aus anderen Rechtsbereichen
als REACH, Stofflisten anderer Behörden und Informationsquellen, die
ein mögliches Gefährdungspotential ausschließen.
Für die Identifizierung möglicher SVHC erfolgte zuerst eine
vergleichende Analyse der quantitativen und qualitativen Kriterien,
die zu einer Aufnahme der Substanzen in die entsprechenden
Stofflisten geführt hatten. Es wurde eine Rangfolge der Substanzen
erstellt, basierend auf der Schwere der Effekte, numerischen
kriterienbezogenen Schwellenwerten und dem Bezug zu REACH Art. 57
(wie Persistenz, Bioakkumulation, Klimaveränderung, Exposition und
Risiko).
Durch kombinatorische Analyse und hierarchische Identifizierung von
Kandidatensubstanzen, basierend auf der Priorisierung innerhalb der
Kriterienkategorien, konnte eine anfängliche Menge von ca. 3700
Kandidatensubstanzen auf ca. 900 umweltrelevante Chemikalien
reduziert werden. Eine weitere Konzentrierung auf 234 Substanzen
erfolgte durch Kombination zweier Konzepte:
• Anzahl der multiplen Besorgniskriterien (z.B. PBT, EDC, LRT
und/oder Klimaverändeurng);
• Charakteristische Kombinationen von Gefährdungsmerkmalen (z.B.
arktische Kontaminanten aufgrund von LRT plus BCF).
Die Liste der Stoffe, die auf Basis der beiden Bewertungskonzepte
erhalten wurde, stimmte in 93 Fällen überein und identifizierte
damit prioritäre Kandidaten für Stoffe mit möglicherweise
besorgniserregenden Eigenschaften. Die Validierung dieser möglichen
SVHCs erfordert in einem weiteren Schritt eine detaillierte
Überprüfung der intrinsischen Stoffeigenschaften durch
Sachverständige.
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