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Hintergrundpapier REACH Vorregistrierung

 

REACH-VORREGISTRIERUNG – HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Einleitung

Was ist die Vorregistrierung?

Was unterscheidet die Vorregistrierung von der Registrierung?

Was bedeutet die Vorregistrierung für Unternehmen?

Was sind die Ziele der Vorregistrierung?

Was ist aus Sicht des UBA die wichtigste Innovation durch REACH?

Was ist mit der großen Mehrheit der Chemikalien mit beherrschbaren Risiken?

Wie unterstützt das UBA andere REACH-Akteure?

Wo beantworten die Behörden Fragen zur Registrierung und Stoffbewertung?

 

 

Pressesprecher: Martin Ittershagen
Mitarbeiter/innen: Anke Döpke, Dieter Leutert,
Fotini Mavromati, Theresa Pfeifer
Adresse: Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/21 03-2122, -2827, -2250, -2318, -3927
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de

 

 

Einleitung

Die europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie löst bestehende chemikalienrechtliche Regelungen ab und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und konzentrieren. Am 1. Juni 2008 hat die Vorregistrierungsphase für REACH begonnen.

Was ist die Vorregistrierung?

Ein Ziel der REACH-Verordnung ist, alle Chemikalien in der EU zu registrieren und dabei ihr Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt zu bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen Überblick verschaffen soll, welche Chemikalien derzeit in Europa auf dem Markt sind. Hersteller und Importeure melden dazu der neuen EU-Chemikalienagentur (ECHA), welche Stoffe sie in den nächsten 10 Jahren registrieren wollen. Die Frist zur Vorregistrierung endet am 1. Dezember 2008. Stoffe, die bis dahin nicht gemeldet sind, dürfen Unternehmen in der EU ab Dezember nicht weiter verwenden, ohne sie sofort gebührenpflichtig zu registrieren. Egal, wie lange sie bereits hergestellt oder importiert wurden – die Stoffe sind dann als neue zu behandeln und fallen unter die sofortige Registrierungspflicht. Das bedeutet, dass die Hersteller und Importeure sofort die - teilweise umfangreichen - Unterlagen bei der ECHA einreichen müssen. Die Vorregistrierung erleichtert es den verantwortlichen Unternehmen ihre Pflichten unter REACH zu erfüllen und gibt ihnen mehr Zeit für die endgültige Registrierung.

Was unterscheidet die Vorregistrierung von der Registrierung?

Die Vorregistrierung ist im Prinzip eine Interessensbekundung. Sie ist nicht verbindlich. Und sie ist kostenlos. Hersteller und Importeure bezeichnen nur den Stoff, den sie zu registrieren beabsichtigen. Die Registrierung ist hingegen mit konkreten Anforderungen verbunden. In Abhängigkeit vom jährlichen Marktvolumen macht REACH für die Registrierung Vorgaben, welche Informationen zu Stoffeigenschaften, Verwendungen und Risiken für Mensch und Umwelt von den Unternehmen vorzulegen sind. Mit der Registrierung werden dann Gebühren fällig.

Was bedeutet die Vorregistrierung für Unternehmen?

Die Vorregistrierung ist für die Unternehmen der chemischen Industrie wichtig, da sie spätestens jetzt entscheiden sollten, wie ihr Stoffportfolio künftig aussehen wird. Neu im Vergleich zu den bisherigen Chemikalien-Verordnungen ist, dass erstmals neben wirtschaftlichen Aspekten, auch die Kosten der Risikobewertung für die menschliche Gesundheit und Umwelt zu berücksichtigen sind. Besonders wichtig ist das Ergebnis der Vorregistrierung für Verwender von Chemikalien, also die Chemikalien-verarbeitenden Unternehmen. Sie können nach der Vorregistrierung absehen, ob ihre Grund- und Hilfsstoffe vorregistriert wurden und damit künftig noch zur Verfügung stehen.

Was sind die Ziele der Vorregistrierung?

Nach Abschluss der Vorregistrierung wertet die ECHA aus, welche Stoffe mehrere Unternehmen gleichzeitig herstellen oder importieren. Ziel ist, die Unternehmen zu gemeinsamen Registrierungen zu motivieren. Das spart Kosten, beispielsweise für toxikologische Prüfungen. Sind für Registrierungen Wirbeltierversuche erforderlich, müssen sich Unternehmen aus Tierschutzgründen zusammentun.

Die Unternehmen können die Vorregistrierung zum Anlass nehmen, ihre Stoffportfolien zu überprüfen und zu überlegen, welche Stoffe sie künftig weiterhin verwenden wollen. Das Umweltbundesamt (UBA) hofft, dass diese Prüfung nicht nur unter Kosten- sondern auch unter Umweltschutzgesichtspunkten erfolgt und dass Unternehmen Stoffe mit kritischen Eigenschaften und schädlichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt freiwillig vom Markt nehmen.

Was ist aus Sicht des UBA die wichtigste Innovation durch REACH?

REACH eröffnet den Behörden die Chance, die bisherigen starren Programme der Stoffbewertung hinter sich zu lassen. Bisher gaben die EU-Altstoffverordnung und die Anmeldeverfahren für Neustoffe nach dem deutschen Chemikaliengesetz vor, welche Stoffe die Behörden zu bewerten hatten. Deutschland, als bedeutender Chemiestandort, übernahm einen großen Anteil dieser Bewertungen. Bei über 8000 Anmeldungen für Neustoffe in der EU seit 1981, wählten die Hersteller und Importeure bis heute über 2300-mal Deutschland als Berichterstatter. Das UBA bewertete für alle in Deutschland angemeldeten neuen Stoffe die Umweltrisiken. Deutschland verfügt damit, gemeinsam mit Großbritannien und den Niederlanden, über die umfangreichste Bewertungserfahrung in der EU.

Der überwiegende Teil der Stoffe, die das UBA bewertete, bereitet Mensch und Umwelt keine oder nur geringe Probleme. Hier überträgt REACH zu Recht die Verantwortung für den sicheren Umgang auf die chemische Industrie und alle professionellen Stoffanwender. Dem UBA geht es darum, primär diejenigen Chemikalien zu identifizieren, deren Verwendungen mit technisch nicht kontrollierbaren Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verbunden sind und daher rechtliche Beschränkungen erfordern. Hierzu gehören beispielsweise Stoffe, die das Hormonsystem von Menschen und Tieren stören – sogenannte endokrin wirksame Chemikalien - und die persistenten, bioakkumulierenden und toxischen PBT-Stoffe - also Chemikalien, die sich im menschlichen Körper oder der Umwelt nicht oder kaum abbauen und deshalb lang in der Umwelt oder im Körper verbleiben, sich dort anreichern können und nachgewiesen giftig sind. Solche Stoffe möchte das UBA aus den 30 000 Chemikalien herausfiltern, die unter REACH zu registrieren sind. Denn Stoffe, die wegen ihrer umweltgefährdenden oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften während der Herstellung, Verwendung und Entsorgung nicht in die Umwelt gelangen dürfen, brauchen gesetzliche Regelungen.

Was ist mit der großen Mehrheit der Chemikalien mit beherrschbaren Risiken?

REACH fordert von Herstellern und Importeuren der Chemikalien Informationen zu Wirkungen auf Mensch und Umwelt: In Abhängigkeit der Herstellungs- und Importvolumina haben diese Unternehmen Ergebnisse aus toxikologischen und ökotoxikologischen Prüfungen sowie aus Untersuchungen zum Umweltverhalten vorzulegen. Bei vielen dieser Stoffe können Experten schnell absehen, dass ihre Verwendungen keine oder geringe Probleme für Mensch und Umwelt verursachen. Nur: Wie erkennt man dies, bevor die Unternehmen die teilweise kostspieligen Prüfungen durchgeführt haben? REACH verfolgt auch das Ziel, Methoden zur Risikobewertung flexibler einzusetzen und effizienter zu gestalten. Das UBA hilft – mit seinem Erfahrungswissen aus über 20 Jahren Stoffbewertung im Umweltschutz – den verantwortlichen Unternehmen gezielt auf bestimmte kritische Aspekte zu achten und die Prüfungen auf diese zu konzentrieren. Es gibt beispielsweise Verfahren die es ermöglichen, aus der chemischen Struktur und bestimmten Eigenschaften eines Stoffes vorherzusagen, ob die Chemikalie Probleme in der Umwelt bereitet oder nicht. Damit können die verantwortlichen Unternehmen die praktischen Prüfungen gezielt auf solche kritischen Aspekte ausrichten. Andere Bereiche können sie sogar ohne Prüfungen oder mit geringem Prüfaufwand erledigen.

Eine weitere Möglichkeit, den Prüfaufwand zu verringern, ist die Zusammenfassung ähnlicher Stoffe zu einer Gruppenbewertung. Anleitung hierzu liefern die umfangreichen Leitfäden der ECHA. Denn auch das ist neu unter REACH: Bisher wurde fast jeder Stoff einzeln bewertet. Soweit  ein Unternehmen eine ganze Palette sehr ähnlicher Chemikalien herstellt oder vertreibt, lassen sich diese häufig sinnvoll zusammenfassen. Das reduziert nicht nur den Prüfaufwand, es erspart auch Tierversuche, ebenfalls ein wichtiges Anliegen von REACH.

Wie unterstützt das UBA andere REACH-Akteure?

Am 28. Mai dieses Jahres startete das UBA das Projekt „REACH in der Praxis“. Ziel ist, Lösungen für typische Stolpersteine bei der Anwendung von REACH zu entwickeln. Die Ergebnisse stellt das UBA nach und nach in 10 Veranstaltungen vor, in denen es einzelne Akteursgruppen gezielt anspricht und unterstützt. Zu den Akteuren gehören die Länderbehörden, die REACH vor Ort bei den Unternehmen umsetzen. Eine weitere wichtige Zielgruppe sind die kleinen und mittleren Unternehmen. Große Unternehmen der chemischen Industrie kennen REACH – sie waren mit ihren Fachleuten direkt an der Entwicklung der EU-Leitfäden zur Chemikalienverordnung REACH beteiligt und konnten dort ihre Vorstellungen einbringen. Viele kleine und mittlere Unternehmen hingegen wissen nicht, welche Veränderungen mit REACH auf sie zukommen. Deshalb bietet das UBA vor allem Unternehmen, die Chemikalien verarbeiten oder chemische Erzeugnisse verwenden, an, sie mit Lernhilfen und Beratung dabei zu unterstützen, ihre Registrierungspflichten zu erfüllen.

Wo beantworten die Behörden Fragen zur Registrierung und Stoffbewertung?

Erste Anlaufstelle ist der Bundeshelpdesk: www.reach-helpdesk.de. In diesem deutschsprachigen Portal sind die häufigsten Fragen und Musterantworten in einer Datenbank zusammengefasst. Spezielle Fragen werden an die zuständigen Experten in den Bewertungsbehörden weitergeleitet.

Details zur Vorregistrierung mit einer genauen Anleitung bietet auch die ECHA: www.echa.europa.eu.

Um das REACH-System zu unterstützen, entwickelt das UBA zusätzlich in Forschungsprojekten geeignete Lernhilfen und Lösungsvorschläge. Dazu gehören Bewertungskonzepte für Fachleute und Unterstützung für die betriebliche Praxis. Besonders hilfreich erwies sich bereits ein e-learning-Angebot, das speziell für Nicht-Fachleute entwickelt wurde. Alle Ergebnisse und Arbeitshilfen veröffentlicht das UBA auf dem REACH-Informationsportal: www.reach-info.de