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Trichlorbenzene verbleiben lange
in der Umwelt, reichern sich in Lebewesen an und sind giftig. Mit
Luftströmungen werden sie weltweit in der Atmosphäre verteilt. Wenn
sie freigesetzt werden, gelangen die Trichlorbenzene auch in weit
abgelegene Regionen, z.B. in die Arktis, und können sich dort in der
Natur anreichern, weil sie nur schwer abbaubar sind. Trichlorbenzene
sind sehr giftig für Wasserlebewesen. Aufgrund ihrer schädlichen
Wirkung auf die Umwelt wurden sie als prioritäre Substanzen in die
Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen. Auf diesem Weg soll die
Belastung der Gewässer mit Trichlorbenzenen reduziert werden, um
eine gute Wasserqualität auch für nachfolgende Generationen zu
garantieren. Wegen ihrer kritischen Eigenschaften wurden die
Trichlorbenzene vom Umweltbundesamt als besonders besorgniserregende
Stoffe vorgeschlagen. Die Trichlorbenzene
gehören zu den chlororganischen Verbindungen. Man unterscheidet die
drei isomeren Verbindungen 1,2,4-, 1,2,3- und 1,3,5-Trichlorbenzen,
die durch die folgenden Strukturformeln dargestellt sind:

In Europa werden sie hauptsächlich als
Zwischenprodukte zur Herstellung von komplexeren Chemikalien und als
Prozesslösemittel in geschlossenen industriellen Anlagen verwendet.
Bei diesen Verwendungen gelangen in der Regel nur sehr geringe bzw.
keine Trichlorbenzen-Mengen in die Umwelt. Trichlorbenzene können
jedoch weiterhin durch importierte Textilien in die Umwelt gelangen,
da sie außerhalb Europas noch als Farbstoffträger für Textilien
verwendet werden. 1,2,4- und 1,2,3-Trichlorbenzen
wurden bereits unter der EG-Altstoffverordnung von der europäischen
PBT-Arbeitsgruppe1 untersucht. Die
Experten aus Behörden und Industrie bewerteten 1,2,4-Trichlorbenzen
damals als persistent und bioakkumulierend. Obwohl das Kriterium für
die Ökotoxizität knapp verfehlt wurde, bewertete die Arbeitsgruppe
1,2,4-Trichlorbenzen aufgrund seines hohen Ferntransportpotentials
als umweltgefährdenden PBT-Stoff. Für 1,2,3-Trichlorbenzen waren
weniger Daten vorhanden; die physikalisch-chemischen Eigenschaften
des Stoffes zeigen jedoch eine sehr starke Ähnlichkeit zu
1,2,4-Trichlorbenzen. Aus diesem Grund wurde 1,2,3-Trichlorbenzen in
einem sogenannten read-across-Ansatz2
ebenfalls als PBT-Stoff bewertet.
Um die Ergebnisse dieser
Arbeitsgruppe in das neue Chemikalienrecht REACH zu überführen,
bereitete das UBA Annex XV-Dossiers für die Trichlorbenzene vor.
Grundlage für die Bewertung waren die Ergebnisse der europäischen
PBT-Expertengruppe. Aufgrund seiner Ähnlichkeit zu
1,2,4-Trichlorbenzen und 1,2,3-Trichlorbenzen wurde zudem
1,3,5-Trichlorbenzen in einem read-across-Ansatz bewertet.
Da
die Trichlorbenzene zwar PBT-Eigenschaften haben, aber die
PBT/vPvB-Kriterien des 2010 gültigen
Anhang XIII der REACH-Verordnung nicht erfüllen, begründete das
UBA den Vorschlag mit den „gleichermaßen besorgniserregenden,
PBT-ähnlichen Eigenschaften“ der Trichlorbenzene. Dies erlaubt der
Artikel 57(f) der REACH-Verordnung. In der öffentlichen
Kommentierungsphase kritisierten die Europäische Chemikalienbehörde
ECHA und einige Mitgliedsstaaten die Dossiers. Dabei ging es in
erster Linie um die Frage, ob die Trichlorbenzene als „gleichermaßen
besorgniserregend“ aufzufassen sind sowie um das
Bioakkumulationspotential der Trichlorbenzene. Trotz einer
umfangreichen Überarbeitung der Dossiers entschied sich das Komitee
der Mitgliedsstaaten (MSC) gegen eine Aufnahme in die
Kandidatenliste.
Entscheidend für die Ablehnung waren fachliche Details – so
entspricht z.B. die im REACH-Leitfaden empfohlene Vorgehensweise
nicht immer den Bewertungsrichtlinien der ehemaligen europäischen
PBT-Expertengruppe. Um derartige Unstimmigkeiten in Zukunft zu
vermeiden, möchte das UBA bereits vor dem Einreichen weiterer
Dossiers die fachliche Diskussion mit anderen Mitgliedsstaaten
initiieren. Das UBA ist dennoch der Ansicht, dass
Stoffe wie die Trichlorbenzene nicht in die Umwelt gehören. Bei der
Umsetzung der REACH-Verordnung ist es eine wichtige Aufgabe des
Umweltbundesamtes, aus ökologischer Sicht besonders
besorgniserregende Stoffe zu identifizieren und Maßnahmen zur
Verringerung des Risikos vorzuschlagen. Diese Aufgabe wird das UBA
auch künftig sehr ernst nehmen und prioritär weiterverfolgen. Zur
Problematik von Stoffen, die wie die Trichlorbenzene ein hohes
Ferntransportpotential aufweisen, läuft bereits ein vom UBA
finanziertes Forschungsvorhaben, dessen Ergebnisse im Herbst 2011
erwartet werden.
1
PBT-Stoffe sind Chemikalien, welche persistent, bioakkumulierend und
toxisch sind. 2
Methode zum Füllen von Datenlücken. Dabei wird eine
Chemikalie, für die nur wenige Daten vorhanden sind, aufgrund ihrer
Ähnlichkeit mit einer anderen, besser charakterisierten Chemikalie
bewertet.
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