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Sicherheitsdatenblatt |
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Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Mittel zur Kommunikation von sicherheitsbezogenen Informationen über Stoffe und Gemische in der Lieferkette. Es richtet sich an berufliche Anwender und enthält Angaben zu den Substanzeigenschaften und zum sicheren Umgang mit dem Stoff oder Gemisch. Der Art. 31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II beschreibt die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dabei gibt es unter REACH gegenüber den bisherigen Anforderungen aus der Sicherheitsdatenblattrichtlinie 91/155/EWG einige Ergänzungen, so müssen nun z.B. auch Angaben zur Begrenzung der Umweltexposition gemacht werden. Ein Leerformat des Sicherheitsdatenblattes gemäß REACH finden Sie hier: Unter REACH wird für alle Stoffe, die in
einer Menge ab 10 t pro Jahr und Hersteller bzw. Importeur
hergestellt bzw. importiert werden, die Anfertigung eines
Stoffsicherheitsberichtes gefordert. Ist ein Stoff gemäß
Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG) bzw. gemäß der
CLP-Verordnung (VO
1272/2008/EG) als gefährlich eingestuft oder weist er
PBT- oder
vPvB-Eigenschaften auf, dann muss der Stoffsicherheitsbericht eine
Expositionsbeurteilung, welche den gesamten Lebenszyklus eines
Stoffes umfasst, beinhalten. Die Expositionsbeurteilung erfolgt
anhand eines oder mehrerer Expositionsszenarien, die für alle
identifizierten Verwendungen des Stoffes erstellt werden. Die
Expositionsszenarien dokumentieren für spezifische Verwendungen die
Ermittlung der Höhe der Exposition für die Bereiche Umwelt,
Arbeitsplatz und Verbraucher und die Durchführung einer
Risikoabschätzung. Dabei werden die jeweiligen
Verwendungsbedingungen und Risikominderungsmaßnahmen berücksichtigt
und beschrieben. Bei Erhalt eines erweiterten Sicherheitsdatenblattes ist der nachgeschaltete Anwender verpflichtet, die sichere Verwendung des Stoffes in seiner Anwendung im Rahmen der in den Expositionsszenarien genannten Bedingungen zu überprüfen. Dies kann durch das sogenannte „Scaling“ erfolgen. Wird eine Substanz zur Formulierung eines Gemisches verwendet, so ist der Formulierer verantwortlich die Informationen aus Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario in das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch zu integrieren und an seine Kunden weiterzureichen. Weitere
Informationen zum Thema Sicherheitsdatenblätter: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Thema REACH verschiedene Broschüren
zusammengestellt. Die Broschüre “REACH-Info 1: Erste Schritte unter
der neuen EU-Verordnung REACH“ informiert allgemein über
Anforderungen, die unter REACH an die Unternehmen gestellt werden.
Dabei wird auch auf die Rolle des Sicherheitsdatenblatts
eingegangen. Eine Auswahl an Sicherheitsdatenblättern in teilweise branchenspezifisch geführten Datenbanken finden Sie hier: Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft stellt Informationen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zur Verfügung, inklusive Hinweisen zur Qualitätssicherung. Hier finden Sie auch einen Lehrgang zum Sicherheitsdatenblatt. Die Standardsätze des europäischen Standardsatz-Kataloges (EuPhraC) ermöglichen es, erweiterte Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien als Anhänge des Sicherheitsdatenblattes in einer einheitlichen Form zu erstellen. Hierbei werden auch die für REACH erforderlichen neuen Inhalte mit abgebildet.
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April 2011 |