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Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale
Mittel zur Kommunikation von sicherheitsbezogenen Informationen über
Stoffe und Gemische in der Lieferkette. Es richtet sich an
berufliche Anwender und enthält Angaben zu den Substanzeigenschaften
und zum sicheren Umgang mit dem Stoff oder Gemisch. Der Art. 31
REACH-VO in Verbindung mit Anhang II beschreibt die Anforderungen an
Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dabei gibt es unter REACH
gegenüber den bisherigen Anforderungen aus der
Sicherheitsdatenblattrichtlinie 91/155/EWG einige Ergänzungen, so
müssen nun z.B. auch Angaben zur Begrenzung der Umweltexposition
gemacht werden. Ein Leerformat des Sicherheitsdatenblattes gemäß
REACH finden Sie hier:
Unter REACH wird für alle Stoffe, die in
einer Menge ab 10 t pro Jahr und Hersteller bzw. Importeur
hergestellt bzw. importiert werden, die Anfertigung eines
Stoffsicherheitsberichtes gefordert. Ist ein Stoff gemäß
Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG) bzw. gemäß der
CLP-Verordnung (VO 1272/2008/EG) als gefährlich eingestuft oder
weist er
PBT- oder vPvB-Eigenschaften auf, dann muss
der Stoffsicherheitsbericht eine
Expositionsbeurteilung, welche den gesamten Lebenszyklus eines
Stoffes umfasst, beinhalten. Die Expositionsbeurteilung erfolgt
anhand eines oder mehrerer Expositionsszenarien, die für alle
identifizierten Verwendungen des Stoffes erstellt werden. Die
Expositionsszenarien dokumentieren für spezifische Verwendungen die
Ermittlung der Höhe der Exposition für die Bereiche Umwelt,
Arbeitsplatz und Verbraucher und die Durchführung einer
Risikoabschätzung. Dabei werden die jeweiligen
Verwendungsbedingungen und Risikominderungsmaßnahmen berücksichtigt
und beschrieben. Die Expositionsszenarien werden dem
Sicherheitsdatenblatt als Anhang beigefügt und mit diesem in der
Lieferkette weitergereicht. Dieses Sicherheitsdatenblatt mit den
Expositionsszenarien wird dann als erweitertes Sicherheitsdatenblatt
bezeichnet. In den Leitfäden der ECHA Part D finden Sie die
Formatvorlagen für die Expositionsszenarien.
Bei Erhalt eines erweiterten
Sicherheitsdatenblattes ist der nachgeschaltete Anwender
verpflichtet, die sichere Verwendung des Stoffes in seiner Anwendung
im Rahmen der in den Expositionsszenarien genannten Bedingungen zu
überprüfen. Dies kann durch das sogenannte „Scaling“ erfolgen. Wird
eine Substanz zur Formulierung eines Gemisches verwendet, so ist der
Formulierer verantwortlich die Informationen aus
Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario in das (erweiterte)
Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch zu integrieren und an seine
Kunden weiterzureichen.
Weitere
Informationen zum Thema Sicherheitsdatenblätter:
Antworten auf häufige Fragen zum Sicherheitsdatenblatt finden
Sie hier:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Thema REACH verschiedene Broschüren
zusammengestellt. Die Broschüre “REACH-Info 1: Erste Schritte unter
der neuen EU-Verordnung REACH“ informiert allgemein über
Anforderungen, die unter REACH an die Unternehmen gestellt werden.
Dabei wird auch auf die Rolle des Sicherheitsdatenblatts
eingegangen. In “REACH-Info 5: Rechte und Pflichten des
nachgeschalteten Anwenders unter REACH“ wird der Informationsfluss
in der Lieferkette, bei dem das Sicherheitsdatenblatt und das
erweiterte Sicherheitsdatenblatt eine zentrale Rolle spielen,
beschrieben. Die Broschüren können unter folgendem Link
heruntergeladen werden:
Eine Auswahl an Sicherheitsdatenblättern in
teilweise branchenspezifisch geführten Datenbanken finden Sie hier:
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
stellt Informationen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zur
Verfügung, inklusive Hinweisen zur Qualitätssicherung. Hier finden
Sie auch einen Lehrgang zum Sicherheitsdatenblatt.
Die Standardsätze des europäischen
Standardsatz-Kataloges (EuPhraC) ermöglichen es, erweiterte
Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien als Anhänge des
Sicherheitsdatenblattes in einer einheitlichen Form zu erstellen.
Hierbei werden auch die für REACH erforderlichen neuen Inhalte mit
abgebildet.
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