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7. September 2009
Die verschiedenen Umweltgesetze greifen bei der Regulierung
gefährlicher Stoffe zu wenig ineinander. Das gilt sowohl für die
Rechtsphilosophien der einzelnen Umweltgesetze, als auch für das
untergesetzliche Regelwerk, z.B. die jeweiligen
Bewertungskonzepte. Das neue EU-Stoffrecht (REACH) verschärft
die Situation, weil nun die Verantwortung für die Bewertung und
das Management von Chemikalien weitgehend bei der Industrie
liegt. Die Koordinierung der Umweltgesetze bietet die Chance auf
Effizienzsteigerungen und auf auch aus Umweltsicht sinnvolle
Deregulierung.
Das Umweltbundesamt hat sich der Thematik angenommen, ein
Diskussionspapier mit exemplarischen Schnittstellenproblemen
erarbeitet und erste Vorschläge auf einem
rechtswissenschaftlichen Fachgespräch am 7. 9. 2009 vorgestellt.
Die aufgezeigten Schnittstellenprobleme wurden von den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern als bedeutsamer Beitrag zur
Ressortforschung bezeichnet.
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