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Fachgespräch "Rechtliche Schnittstellenprobleme bei der

Regulierung gefährlicher Stoffe"


7. September 2009

Die verschiedenen Umweltgesetze greifen bei der Regulierung gefährlicher Stoffe zu wenig ineinander. Das gilt sowohl für die Rechtsphilosophien der einzelnen Umweltgesetze, als auch für das untergesetzliche Regelwerk, z.B. die jeweiligen Bewertungskonzepte. Das neue EU-Stoffrecht (REACH) verschärft die Situation, weil nun die Verantwortung für die Bewertung und das Management von Chemikalien weitgehend bei der Industrie liegt. Die Koordinierung der Umweltgesetze bietet die Chance auf Effizienzsteigerungen und auf auch aus Umweltsicht sinnvolle Deregulierung.
Das Umweltbundesamt hat sich der Thematik angenommen, ein Diskussionspapier mit exemplarischen Schnittstellenproblemen erarbeitet und erste Vorschläge auf einem rechtswissenschaftlichen Fachgespräch am 7. 9. 2009 vorgestellt.
Die aufgezeigten Schnittstellenprobleme wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als bedeutsamer Beitrag zur Ressortforschung bezeichnet.