|
Bei den Analysen
der Schnittstellen der REACH-Verordnung mit produktbezogenen
Regelungen stößt man zunächst auf grundlegende begriffliche
Unterschiede: Das Chemikalienrecht nämlich kennt den Begriff des
Produkts gar nicht, dort gibt es nur Stoffe, Gemische und
Erzeugnisse. Dies hat jeweils deutlich unterschiedliche Rechtsfolgen
für Stoffe und Gemische auf der einen, und Erzeugnisse auf der
anderen Seite. Ein Stoff ist unter REACH ein chemisches Element oder
eine chemische Verbindung (einschl. Verunreinigungen und ggf.
Stabilisator), Gemische sind „Gemenge, Gemische oder Lösungen, die
aus zwei oder mehr Stoffen bestehen“ und ein Erzeugnis ist „ein
Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form,
Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die
chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. In den
produktbezogenen Regelungen wird der Begriff „Produkt“ in der Regel
als Oberbegriff benutzt, unabhängig davon, ob Erzeugnisse, Gemische
oder Einzelstoffe betroffen sind, so dass auch bei den Pflichten
keine Unterschiede bestehen.
Neben der REACH-Verordnung
existieren auf EU-Ebene eine Reihe von spezifischen Regelungen, die
sich auf Chemikalien in Produkten beziehen. Sie regeln zum Einen
kritische Chemikalien in bestimmten Produktgruppen. Zu diesen
produktgruppenbezogenen Regelungen gehören
beispielsweise die RoHS-Richtlinie zur Beschränkung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die
Altfahrzeug-Richtlinie oder die Bauprodukten-Richtlinie. Zum Anderen
machen sie für besonders problematische Chemikalien genaue Vorgaben
für deren Einsatz in Produkten. Zu diesen stoffbezogenen
Regelungen gehören beispielsweise die Verordnungen über
FCKW und fluorierte Treibhausgase oder die Deco-Paint-Richtlinie für
VOC (flüchtige organische Kohlenwasserstoffe) in Farben und Lacken.
Unter REACH gelten für Stoffe in Erzeugnissen geringere
Anforderungen als für Stoffe an sich oder für Stoffe in Gemischen.
Die Registrierungsanforderungen beschränken sich im Wesentlichen auf
die bestimmungsgemäße Freisetzung von Stoffen aus Erzeugnissen und
den Gehalt an besonders Besorgnis erregenden Stoffen (SVHC). Die
Anforderungen unter REACH an chemische Stoffe in Erzeugnissen sind
in den Artikeln 7 und 33 fest gelegt. >
Chemikalien in
Erzeugnissen Entsprechend vielfältig wie die
bestehenden Produktregelungen, sind auch ihre möglichen
Schnittstellen mit der REACH-Verordnung. Eine
Systematisierung der Schnittstellen wurde im
UBA-Forschungsvorhaben „Schnittstellen
zwischen REACH und anderen produktbezogenen Stoffregulierungen“
(FKZ 206 67 460/04) vorgenommen und am Beispiel der Bauprodukte
konkretisiert. Die Analyse der betrachteten
produktbezogenen Regelungen und von REACH zeigt, dass diese
unterschiedliche Schwerpunkte hinsichtlich der betrachteten
Abschnitte im Lebenszyklus der Stoffe bzw. Produkte setzen. Auch
daher ist eine vollständige Integration der produktbezogenen
Regelungen in REACH nicht möglich oder würde deren Zielen zum Teil
widersprechen. Die Regelungen ergänzen sich vielmehr, notwendig ist
zukünftig jedoch eine bessere gegenseitige Verknüpfung von REACH mit
anderen Regulierungen. Dies beinhaltet u.a.: Doppelarbeit zwischen
REACH und bestehenden produktbezogenen Stoffregulierungen kann dann
vermieden werden, wenn ein Abgleich der Bewertungsmethoden der
verschiedenen Regulierungen für verbesserten Austausch von
Informations-„Bausteinen“ und eine Klärung der Begrifflichkeiten
(wie z.B. „Expositionsszenarien“ und „Freisetzungsszenarien“)
erfolgt.
Weitere Untersuchungen widmeten sich den
Zusammenhängen der REACH-Verordnung mit bestimmten Produktregelungen
wie der RoHS-Richtline sowie
der Bauproduktenrichtlinie. Das
Zusammenspiel zwischen der REACH-Verordnung und den spezifischen
Regelungen für Spielzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte sowie
Boden- und Wandbelägen wird weiterhin im Forschungsbericht „Karzinogene,
mutagene, reproduktionstoxische (CMR) und andere problematische
Stoffe in Produkten“ dargestellt.
Wie Produktregelungen
die Kommunikationsanforderungen nach Artikel 33 der REACH-Verordnung
für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) unterstützen können,
zeigt die jüngst verabschiedete
EU-Bauproduktenverordnung: Ab dem Jahr 2018 muss in der
Leistungserklärung für Bauprodukte mit CE-Zeichen angegeben werden,
ob das Produkt SVHC enthält. Die
Information über besonders besorgniserregende Stoffe wird für
Verbraucher somit direkt ersichtlich.
-
Revision der
RoHS-Richtlinie (2002/95/EG) - Schnittstellen zur REACH-VO
Stellungnahme des Umweltbundesamtes zum Vorschlag der
EU-Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Revision der Richtlinie
2002/95/EG zur „Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ (RoHS-RL)
http://www.umweltdaten.de/abfallwirtschaft/elektrog/stellungnahme_zur_rohs_revision.pdf
Opinion of the German Federal Environment Agency (UBA)
concerning the proposal by the European Commission of 3 December
2008 for the revision of Directive 2002/95/EC on the restriction
of the use of certain hazardous substances in electrical and
electronic equipment (RoHS Directive)
http://www.umweltdaten.de/abfallwirtschaft-e/stellungnahme_zur_rohs_revision_english.pdf
-
Schnittstellen
zwischen der Bauprodukten-Richtlinie (BPR) und der REACH-VO
Auswirkungen europäischer Bestimmungen für Gesundheits- und
Umweltschutz auf Bauprodukte und Bauwerke.
Ein
Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) sowie des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumentwicklung (BBR), bearbeitet von Ökopol - Institut für
Ökologie und Politik GmbH / Hamburg.
Langfassung

Zusammenfassung

Effects of European Regulations for Health and Environmental
Protection on Buildungs and Building Products
Executive Summary

Dirk Bunke, Stépahnie Zangl,
Andreas Hermann, Christopher Blum, Johanna Wurbs (2010): Ersatz
oder Ergänzung? Schnittstellen zwischen REACH und
produktbezogenen Regelungen am Beispiel von Bauprodukten.
Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung – Zeitschrift für
Umweltchemie und Ökotoxikologie, Springer, Berlin, Heidelberg.
Jg. 22, S.36-45.
-
Schnittstellen zu
produktbezogenen Stoffregulierungen
Mit der Einführung von REACH werden
die Regularien der europäischen Chemikalienpolitik neu gestaltet
und verbessert. REACH definiert für Hersteller und Importeure,
Formulierer und Anwender neue Aufgaben- auch in den Bereichen
der Bewertung von Stoffen, Zubereitungen sowie Produkten und
ihren Anwendungen. Hieraus ergeben sich Schnittstellen zu
bestehenden europäischen und nationalen Gesetzen, aber auch zu
freiwilligen Industrie-Vereinbarungen und
Produktkennzeichnungen.
Aus inhaltlichen Überschneidungen ergibt sich die Möglichkeit,
das vorhandene Wissen und auch das im Rahmen von REACH in
Zukunft neu verfügbare Wissen gemeinsam zu nutzen.
Aufgabenstellung des Projektes ist es, solche Schnittmengen
herauszuarbeiten sowie mögliche Synergien und eventuelle
Hemmnisse zu identifizieren. Ziel ist es, Vorschläge für
Umsetzungshilfen der anstehenden Aufgaben zu entwickeln und mit
den interessierten Fachkreisen zu diskutieren.
Ergebnisse des FuE-Projektes „Schnittstellen zwischen REACH und anderen produktbezogenen Regelungen"
(FKZ: 206 67 460 / 04)
REACH
Schnittstellen Endbericht
REACH
Schnittstellen Zusammenfassung

-
Karzinogene, mutagene,
reproduktionstoxische (CMR) und andere problematische Stoffe in
Produkten – Identifikation relevanter Stoffe und Erzeugnisse,
Überprüfung durch Messungen, Regelungsbedarf im Chemikalienrecht
>
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4092.html
Fritz Kalberlah, Markus Schwarz, Dirk Bunke,
Johanna Wurbs (2010): Schadstoffbelastete Erzeugnisse im
Verbraucherbereich: Wird REACH zu Verbesserungen führen?
Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung – Zeitschrift für
Umweltchemie und Ökotoxikologie, Springer, Berlin, Heidelberg.
Jg. 22, S.188-204.
-
Besonders besorgniserregende
Stoffe in Bauprodukten
Internetseite zur neuen Bauproduktenverordnung
Presse-Information:
Gefährliche Stoffe in Bauprodukten – zukünftig leichter zu
erkennen
|