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Hintergrund
Zielsetzung des Umweltbundesamtes
Konzept für
ein Screening nach rohwasserrelevanten Chemikalien
Verfeinerung und Validierung des Konzeptes für ein Screening nach
rohwasserrelevanten Chemikalien
UBA-Fachgespräch "Bewertung der
Rohwasserrelevanz von Chemikalien im Rahmen der REACH-Verordnung"
Ausblick
weitere relevante Links
Hintergrund
Rohwasser zur Trinkwassergewinnung wird in Deutschland vor allem aus
Grundwasser, aus Oberflächenwasserspeichern oder mittels
Uferfiltration aus Oberflächengewässern gewonnen. Sind die Gewässer mit Chemikalien belastet, kann es auch zu einer
Kontamination des Rohwassers mit Chemikalien kommen. Bei der
anschließenden Aufbereitung (z.B. Chlorung, Ozonung, UV-Bestrahlung)
von Rohwasser werden trinkwasserrelevante organische Chemikalien
häufig nicht oder nur unvollständig entfernt. Zusätzlich können aus
ihnen durch die chemische Behandlung mit Chlor oder Ozon
unerwünschte und teilweise toxische Transformationsprodukte
entstehen. Wasser ist ein existenzielles Lebensmittel
und wir verbinden mit dem Begriff Trinkwasser ein
Höchstmaß an Reinheit und den Ausschluss jeglichen gesundheitlichen
Risikos. Zum vorsorglichen Schutz der Umwelt und der menschlichen
Gesundheit ist gemäß Minimierungsgebot der TrinkwV 2011 der Eintrag
potenziell rohwassergängiger Chemikalien in Oberflächengewässer und
Grundwasser zu vermeiden oder wenigstens so gering zu halten, wie
vernünftigerweise erreichbar (ALARA-Prinzip, englisch: As
Low As Reasonably
Achievable)). Demgegenüber greifen
die REACH-Verordnung und deren Leitfäden bisher nur bei
nachgewiesener Wirkung einer Chemikalie.
Zielsetzung des Umweltbundesamtes
Das
Umweltbundesamt möchte den Trinkwasserschutz unter REACH stärken.
Nur wenige Studien befassen sich bisher mit dem Eintrag von
Chemikalien, die unter REACH registrierungspflichtig sind, von der
Verwendung bis ins Roh- und Trinkwasser. Eine systematische
Früherkennung aufgrund von Stoffeigenschaften und Verwendungen und
anschließender vertiefter Risikobewertung rohwasserrelevanter
Chemikalien ist bei einer Registrierung unter REACH bisher nicht
explizit gefordert und findet sich bisher nicht in den Leitfäden für
die Registrierungspflichtigen. Das Umweltbundesamt ist aber der
Auffassung, dass der Eintrag rohwasserrelevanter Chemikalien in
Oberflächengewässer und Grundwasser zum vorsorglichen Schutz der
Umwelt und der menschlichen Gesundheit vermieden werden oder
wenigstens so gering wie möglich gehalten werden sollte. Unter REACH
sind für eine sichere Verwendung die registrierenden Unternehmen
verantwortlich. Gesellschaftliche Folgekosten durch weitergehende
Wasseraufbereitung, Mehrkosten im Gesundheitswesen und
Umweltsanierungskosten dürfen nicht durch unsichere Verwendungen von
rohwasserrelevanten Chemikalien billigend oder unwissentlich in Kauf
genommen werden.
Das Umweltbundesamt möchte dazu beitragen
für die registrierenden Unternehmen geeignete Leitlinien zu
entwickeln, damit diese möglichst frühzeitig potentielle
Rohwasserkontaminanten identifizieren und ggf. risikomindernde
Maßnahmen bei der Verwendung durchführen können.
Klein, A.; Neumann, M.; Poster auf der
GDCh-Tagung 2009
Klein, A.; Neumann, M.; Mitt Umweltchem
Ökotox (15) 4, 82-84 (2009)
Neumann, M.;
Klein, A.; Poster auf der SETAC Europe 21st Annual Meeting vom 15.
bis 19. Mai 2011 in Mailand (Italien)
Neumann, M.;
Vortrag vor der 67. LAWA-AG Sitzung am 18. und 19.06.2012 in Lübeck
Neumann, M.;
Vortrag auf der Gemeinsame Jahrestagung von SETAC GLB und der
Fachgruppe Umweltchemie und Ökotoxikologie der GDCh vom 10. bis 13
September 2012 in Leipzig
Konzept für ein Screening nach
rohwasserrelevanten Chemikalien
In den letzten Jahren hat das
Umweltbundesamtes Vorarbeiten geleistet und zusammen mit dem
Institut für Wasserforschung (IfW) ein erstes Konzept eines
Screeningmodells zur Bewertung der Rohwassergängigkeit von
Industriechemikalien entwickelt.
Das erste im Sommer 2010 abgeschlossene
Sachverständigengutachten gibt einen Überblick über bereits
bestehende Priorisierungsmodelle zur Bewertung der
Rohwasserrelevanz. Dabei werden die Persistenz und Mobilität als die
beiden wichtigsten Stoffeigenschaften herausgestellt, die das
Umweltverhalten eines Stoffes und damit seine mögliche
Trinkwasserbelastung bestimmen. Anhand einer Literaturrecherche
konnten 151 Stoffe identifiziert werden, die bereits im Roh- oder
Trinkwasser nachgewiesen wurden. Auf Basis derer Stoffeigenschaften
wurde ein erstes Konzept für ein Screening nach rohwasserrelevanten
Chemikalien erarbeitet.
Sachverständigengutachten FKZ 363 012 41 Definition und Bewertung
von trinkwasserrelevanten Chemikalien im Rahmen der REACH-Verordnung
und Empfehlungen zum Screening nach potentiell kritischen Substanzen
urzfassung
Abschlussbericht
Kuhlmann, B., Skark, C., Zullei-Seibert, N.,
Klein, A., Fritzsche, E., Neumann, M.; Vom Wasser 109 (2011) 2,
31-70 S. 39-41
Verfeinerung und
Validierung des Konzeptes für ein Screening nach rohwasserrelevanten
Chemikalien
Das zweite im Winter 2011 abgeschlossene Sachverständigengutachten
stellt für eine Reihe von Chemikalien im Geltungsbereich der
REACH-Verordnung Daten zur Wasserlöslichkeit,
Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient und Halbwertszeit (DT50)
zusammen. Zusätzlich wurden weitere Kriterien, die die
Rohwasserrelevanz beeinflussen – etwa die Verbrauchs- bzw.
Produktionsmengen sowie die Art der Verwendung – recherchiert. Die
Ableitung eines Indexsystems ermöglichte die Einteilung der Stoffe
in solche mit geringer, mittlerer und hoher bis sehr hoher
Rohwasserrelevanz. Eine abschließende Bewertung des Konzeptes für
ein Screening nach rohwasserrelevanten Chemikalien war nicht
möglich.
Sachverständigengutachten FKZ 360 010 59 Verfeinerung und
Validierung des Screenings nach trinkwasserrelevanten Chemikalien im
Geltungsbereich der REACH-Verordnung
UBA-Fachgespräch „Bewertung
der Rohwasserrelevanz von Chemikalien im Rahmen der
REACH-Verordnung“
Auf dem ersten UBA-Fachgespräch
„Bewertung der Rohwasserrelevanz von Chemikalien im Rahmen der
REACH-Verordnung“ am 19.01.2011 wurde mit Fachleuten das weitere
Vorgehen diskutiert und abgestimmt.
Vertreten waren vier
Wasserversorger, vier Wasserforschungsinstitute, drei Universitäten
und sechs Behörden. Bei den übrigen 28 Teilnehmern handelte es sich
um Vertreter der Umweltbehörden der Länder Hessen und NRW sowie
Fachkräfte aus den Bereichen der Wasserversorgung,
Verfahrenstechnik, Umweltforschung und Umweltanalytik und Experten
des Umweltbundesamtes aus FB II und IV.
Zu Beginn wurde die
REACH-Verordnung (Rollenverteilung, Aufgaben und regulatorisches
Instrumentarium) und die möglichen Strategien und Kriterien zur
Identifizierung rohwasserrelevanter Stoffe und deren
Verbreitungspotential vor. Die Diskussion wurde durch Vorträge über
bekannte REACH-Chemikalien in Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser
sowie Methoden und Probleme bei der Analytik ergänzt. In der
Abschlussdiskussion wurden die Ziele, Möglichkeiten, Grenzen und
Notwendigkeit des Schutzes des Roh- und Trinkwassers vor
anthropogenen Kontaminationen aufgezeigt.
Die wichtigsten
Ergebnisse waren, dass die grundlegenden Prinzipien und Mechanismen
der REACH-Verordnung (Eigenverantwortung der Unternehmen) immer noch
zu wenig bekannt sind. Es war Konsens aller Teilnehmerinnen und
Teilnehmer das eine Vorhersage, aufgrund welcher Stoffeigenschaften
und Verwendungen Chemikalien rohwasserrelevant sind auch im
Geltungsbereich der REACH-Verordnung notwendig ist. Das Interesse an
einer Zusammenarbeit im Rahmen der REACH-Verordnung zwischen den
deutschen Akteuren bekundeten sowohl die Vertreter der Behörden als
auch die der Wasserversorger und Wasserforschungsinstitute.
-
Agenda

-
Teilnehmer
- Vorträge:
-
Bewertung
der Trinkwasserrelevanz von Chemikalien im Rahmen der
REACH-VO (Neumann, M.; Klein, A.)

- Bewertung
der Trinkwasserrelevanz von Chemikalien im Rahmen der
REACH-VO (Kuhlmann, B.; Skark, C.; Neumann, M.; Klein,
A.)

-
Ermittlung der Verweilzeiten des
Sickerwassers als Maß für die intrinsische
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers (Hannappel,
S.)

-
Abschätzung des Stoffeintrags bei der
Uferfiltration (Scheytt, T.; Müller, B.; Zippel, M.;
Hannappel, S.)

-
Trinkwasserrelevanz von chlorierten
Organophosphaten (Flammschutzmittel) (Püttmann, W.)

-
Gesetzlich geregelte Analytik von
Trinkwasser: - Scharfer Spürhund oder stumpfes Schwert?
(Borchers, U.)

-
Industriechemikalien: Befunde und
zukünftige Parameter (Brauch, H.)

Das zweite UBA-Fachgespräch „Bewertung der
Rohwasserrelevanz von Chemikalien im Rahmen der REACH-Verordnung“
ist für den Sommer 2013 geplant. Wenn wir sie einladen und
informieren sollen schreiben Sie bitte an:
Michael.Neumann(at)uba.de
Ausblick
Das Umweltbundesamt wird sicher weiter für
den Trinkwasserschutz einsetzen. Dazu ist eine Studie geplant, die
die bisherigen Erkenntnisse in ein auf REACH maßgeschneidertes Konzept zur
Bewertung der Rohwasserrelevanz umsetzen und Leitlinien, Handlungsanweisungen und Bewertungstools
für die registrierungspflichtigen Unternehmen erarbeiten soll. Die
Ergebnisse werden auf einem Fachgespräch präsentiert und
diskutiert. Das Vorhaben soll insgesamt auch eine Harmonisierung auf
EU-Ebene initiieren.
UFOPLAN 2012 Vorhaben FKZ 371 265 416
Leitlinien für den vorsorglichen Schutz des
Rohwassers zur Trinkwassergewinnung vor Kontaminanten durch
Chemikalien im Rahmen der REACH-Verordnung
Weitere relevante Links
Technical Guidance Document zur Erstellung
von Expositionsszenarien
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