Umweltbundesamt
Bundeshelpdesk
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
 
eREACH
REACH Registration,
Evaluation,
Authorisation and
Restriction of Chemicals
 Informationsportal Sitemap | Kontakt | Impressum

REACH - Umsetzungsprojekte

 
  • RIP 1: REACH Prozessbeschreibung
    Ziel/Zielsetzungen:
    Bei allen Beteiligten soll ein besseres Verständnis des REACH-Verfahrens erreicht und eine Grundlage für detaillierte Arbeiten in anderen RIP-Projekten geschaffen werden.

    RIP 1 erklärt die Prozesse und Verfahren, die in REACH festgelegt sein werden und hat das Ziel, der Industrie, den Behörden und Entscheidungsträgern zu helfen, diese besser zu verstehen.
    Eine ausführliche Prozessbeschreibung erklärt im Detail die Prozesse der Registrierung, die Informationen in der Lieferkette, den Begriff „nachgeschaltete Anwender“, Bewertung, Zulassung, Beschränkung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren.
    http://ecb.jrc.it/documents/REACH/REACH_PROPOSAL/COM_PROPOSAL_2003/REACH_process_descriptions
    _15-06-2004.pdf

 

  • RIP 2: REACH-IT
    Zielsetzung des REACH-IT Projektes ist, sicherzustellen, dass die REACH-Prozesse in der Agentur, den Mitgliedstaaten, der Industrie, der Kommission und bei anderen Beteiligten durch geeignete IT-Systeme unterstützt werden. Die REACH-Arbeitsabläufe werden durch IT-Systeme automatisiert und die Eingabe eines Registrierungsdossiers wird hauptsächlich durch diese organisiert. Die Erstellung und das Management des Stoffdossiers werden durch eine neue Version von IUCLID (Internationale Einheitliche Chemische Informationsdatenbank) unterstützt, welches in seiner Version 4 schon breite Anwendung fand.
    Nichtvertrauliche Daten werden auf einer öffentlich zugänglichen REACH-Website veröffentlicht und frei verfügbar sein.
    http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/iuclid_en.htm?time=1234284396


RIP 3 - Technische Leitlinien für die Industrie
 

 

  • RIP 3.2: Technischer Leitfaden für die Erstellung des Stoffsicherheitsberichts
    RIP 3.2 wird einen Technischen Leitfaden für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien entwickeln, wie sie: die Stoffsicherheitsbewertung ausführen und in einem Stoffsicherheitsbericht dokumentieren können. Des Weiteren wird vermittelt, wie das Sicherheitsdatenblatt (SDS) zur Weitergabe von Informationen in der Lieferkette zu verwenden ist.
    http://guidance.echa.europa.eu/03_rdds_web_content/csr_en/csr_en.pdf?time=1234285995

 

  • RIP 3.3: Technischer Leitfaden für die Informationsanforderungen über die intrinsischen Eigenschaften von Stoffen
    RIP 3.3 entwickelt einen Technischen Leitfaden, wie die Informationsanforderungen hinsichtlich der intrinsischen Stoffeigenschaften erfüllt werden können. Insbesondere soll ein besseres Verständnis für die Nutzung von Alternativen zu in-vivo Daten (wie (Q)SARS und in-vitro Daten) erzeugt werden und wie Informationen über die Exposition in Entscheidungen mit einbezogen werden können.
    http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/information_requirements_en.htm?time=1234285922

 

 

 

 

 

 

 

  • RIP 3.10: Technischer Leitfaden für die Beschreibung und Prüfung der Stoffidentität
    Stoffe sind nach der REACH-Defintion normalerweise das Produkt eines chemischen Herstellungsprozesses und können mehrere verschiedene Bestandteile und/oder Verunreinigungen und Zusätze enthalten. Für alle Beteiligten in REACH ist die eindeutige Identifikation eines Stoffes essentiell, so zum Beispiel bei der Bildung von Konsortien. Aus diesem Grund entwickelt RIP 3.10 einen Leitfaden zur Ermittlung und Überprüfung von Stoffidentitäten.
    http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/substance_id_en.htm?time=1234285641

     

RIP 4 - Technische Leitlinien für Behörden


  • RIP 4.1 / RIP 4.2: Dossierbewertung und Stoffbewertung
    RIP 4.1 und 4.2 wurden zusammengelegt, da sich überlagernde Themenbereiche erfasst wurden. Der Leitfaden erläutert im Detail, wann und wie die Agentur eine Dossierbewertung durchführen soll (Versuchsvorschläge und Prüfung der Erfüllung der Anforderungen), und wie die Mitgliedstaaten bei einer Stoffbewertung vorgehen sollen.
    http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/evaluation_en.htm?time=1234285675

 

 

 

  • RIP 5/6: Einrichtung der Europäischen Chemikalien-Agentur
    RIP 5/6 wird sich auf die Einrichtung der Europäischen Chemikalien-Agentur beziehen, sicherstellend, dass diese die ihr zugeteilten Aufgaben effektiv, effizient und transparent durchführen kann.