RIP 1: REACH Prozessbeschreibung
Ziel/Zielsetzungen:
Bei allen Beteiligten soll ein besseres Verständnis des
REACH-Verfahrens erreicht und eine Grundlage für detaillierte
Arbeiten in anderen RIP-Projekten geschaffen werden.
RIP 1 erklärt die Prozesse und Verfahren, die in REACH festgelegt
sein werden und hat das Ziel, der Industrie, den Behörden und
Entscheidungsträgern zu helfen, diese besser zu verstehen. Eine ausführliche Prozessbeschreibung erklärt im Detail die Prozesse
der Registrierung, die Informationen in der Lieferkette, den Begriff
„nachgeschaltete Anwender“, Bewertung, Zulassung, Beschränkung von
Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren.
http://ecb.jrc.it/documents/REACH/REACH_PROPOSAL/COM_PROPOSAL_2003/REACH_process_descriptions _15-06-2004.pdf
Zielsetzung des REACH-IT Projektes ist, sicherzustellen, dass die
REACH-Prozesse in der Agentur, den Mitgliedstaaten, der Industrie,
der Kommission und bei anderen Beteiligten durch geeignete
IT-Systeme unterstützt werden. Die REACH-Arbeitsabläufe werden durch IT-Systeme automatisiert und
die Eingabe eines Registrierungsdossiers wird hauptsächlich durch
diese organisiert.
Die Erstellung und das Management des Stoffdossiers werden durch
eine neue Version von IUCLID (Internationale Einheitliche Chemische
Informationsdatenbank) unterstützt, welches in seiner Version 4
schon breite Anwendung fand.
Nichtvertrauliche Daten werden auf einer öffentlich zugänglichen
REACH-Website veröffentlicht und frei verfügbar sein.
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/iuclid_en.htm?time=1234284396
RIP 3 - Technische Leitlinien für
die Industrie
- RIP 3.1: Leitfaden für die Erstellung des technischen Dossiers
für die Registrierung
RIP 3.1 entwickelt einen Technischen Leitfaden für Hersteller und
Importeure, mit welchem sie ihre Dossiers für die Registrierung
unter REACH vorbereiten können.
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/registration_en.htm?time=1234284513
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/intermediates_en.htm?time=1234286034
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/polymers_en.htm?time=1234286055
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/ppord_en.htm?time=1234286078
- RIP 3.2: Technischer Leitfaden für die Erstellung des
Stoffsicherheitsberichts
RIP 3.2 wird einen Technischen Leitfaden für Hersteller, Importeure
und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien entwickeln, wie sie:
die Stoffsicherheitsbewertung ausführen und in einem
Stoffsicherheitsbericht dokumentieren können. Des Weiteren wird
vermittelt, wie das Sicherheitsdatenblatt (SDS) zur Weitergabe von
Informationen in der Lieferkette zu verwenden ist.
http://guidance.echa.europa.eu/03_rdds_web_content/csr_en/csr_en.pdf?time=1234285995
- RIP 3.3: Technischer Leitfaden für die Informationsanforderungen
über die intrinsischen Eigenschaften von Stoffen
RIP 3.3 entwickelt einen Technischen Leitfaden, wie die
Informationsanforderungen hinsichtlich der intrinsischen
Stoffeigenschaften erfüllt werden können.
Insbesondere soll ein besseres Verständnis für die Nutzung von
Alternativen zu in-vivo Daten (wie (Q)SARS und in-vitro Daten)
erzeugt werden und wie Informationen über die Exposition in
Entscheidungen mit einbezogen werden können.
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/information_requirements_en.htm?time=1234285922
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RIP 3.10: Technischer Leitfaden für die Beschreibung und Prüfung der
Stoffidentität
Stoffe sind nach der REACH-Defintion normalerweise das Produkt eines
chemischen Herstellungsprozesses und können mehrere verschiedene
Bestandteile und/oder Verunreinigungen und Zusätze enthalten. Für
alle Beteiligten in REACH ist die eindeutige Identifikation eines
Stoffes essentiell, so zum Beispiel bei der Bildung von Konsortien.
Aus diesem Grund entwickelt RIP 3.10 einen Leitfaden zur Ermittlung
und Überprüfung von Stoffidentitäten.
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/substance_id_en.htm?time=1234285641
RIP 4 - Technische Leitlinien für Behörden
- RIP 4.1 / RIP 4.2: Dossierbewertung und Stoffbewertung
RIP 4.1 und 4.2 wurden zusammengelegt, da sich überlagernde
Themenbereiche erfasst wurden. Der Leitfaden erläutert im Detail,
wann und wie die Agentur eine Dossierbewertung durchführen soll
(Versuchsvorschläge und Prüfung der Erfüllung der Anforderungen),
und wie die Mitgliedstaaten bei einer Stoffbewertung vorgehen
sollen.
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/evaluation_en.htm?time=1234285675
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RIP 5/6: Einrichtung der Europäischen Chemikalien-Agentur
RIP 5/6 wird sich auf die Einrichtung der Europäischen
Chemikalien-Agentur beziehen, sicherstellend, dass diese die ihr
zugeteilten Aufgaben effektiv, effizient und transparent durchführen
kann.
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