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1. Welche Stoffe müssen registriert
werden?
Alle Stoffe, die in Mengen ab 1
Jahrestonne hergestellt und importiert werden. Ist der Stoff nicht
registriert, bedeutet dies, dass er weder hergestellt noch
importiert werden darf. Für Stoffe, die bei In-Kraft-Treten von
REACH bereits auf dem Europäischen Markt gehandelt werden (so
genannte „Phase-In-Stoffe„), erfolgt die Umsetzung schrittweise
(siehe hierzu Fristen).
2. Welche Stoffe müssen nicht
registriert werden?
Eine große Anzahl der auf dem Markt
befindlichen Stoffe fallen nicht unter REACH und sind damit auch von
der Registrierung ausgenommen.
Das sind im Einzelnen
Radioaktive Stoffe, Stoffe, die der Zollkontrolle unterliegen sowie
nicht isolierte Zwischenprodukte;
Stoffe in Abfällen; Stoffe, soweit sie in
Arzneimitteln oder als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden;
Stoffe nach REACH Anhang IV (z. B. Wasser, bestimmte Zucker,
natürliche Öle, Fettsäuren); Stoffe nach REACH Anhang V (z.B.
gewisse Reaktionsprodukte, Mineralien, Kohle, Rohöl, Erdgas);
bereits registrierte reimportierte oder wiedergewonnene Stoffe;
Polymere (vorläufig).
Als bereits registriert gelten:
Aktive Substanzen in
Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten; Stoffe, die gemäß
Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden (Neustoffanmeldung).
Es gelten Sonderregelungen für
- produkt- und
verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung
- für isolierte Zwischenprodukte.
3. Welche Fristen gibt es bei
der Registrierung?
Die Registrierungsfristen sind an
die Mengen pro Hersteller/Importeur geknüpft.
Das bedeutet konkret:
- Die Registrierungsfrist für
hochvolumige Stoffe ab 1000 t/a, CMRs ab 1 t/a und
umweltgefährliche Stoffe mit Einstufung N, (R50-53) ab 100 t/a
endet 3,6 Jahre nach In-Kraft-Treten (d.h. am 1.12.2010).
- Für Stoffe ab 100 t/a endet die
Registrierungsfrist 6 Jahre nach In-Kraft-Treten (1.6.2013).
- Für Stoffe unter 100 t/a endet
die Registrierungsfrist 11 Jahre nach In-Kraft-Treten
(1.6.2018).
Eine Entscheidungshilfe
vom Bundeshelpdesk:
Bin ich von REACH betroffen?
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