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Registrierung |
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1. Welche Stoffe müssen registriert
werden?
Alle Stoffe, die in Mengen ab 1 Jahrestonne hergestellt und importiert werden. Ist der Stoff nicht registriert, bedeutet dies, dass er weder hergestellt noch importiert werden darf. Für Stoffe, die bei In-Kraft-Treten von REACH bereits auf dem Europäischen Markt gehandelt werden (so genannte „Phase-In-Stoffe„), erfolgt die Umsetzung schrittweise (siehe hierzu Fristen). 2. Welche Stoffe müssen nicht registriert werden? Eine große Anzahl der auf dem Markt befindlichen Stoffe fallen nicht unter REACH und sind damit auch von der Registrierung ausgenommen. Das sind im Einzelnen Als bereits registriert gelten:
Es gelten Sonderregelungen für
3. Welche Fristen gibt es bei der Registrierung? Die Registrierungsfristen sind an die Mengen pro Hersteller/Importeur geknüpft. Das bedeutet konkret:
Eine Entscheidungshilfe vom Bundeshelpdesk: Bin ich von REACH betroffen? |
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Oktober 2009 |