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Prüfrichtlinien und Prüflabore |
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Sind neue
Versuche mit Stoffen erforderlich, so werden diese nach den
Prüfmethoden durchgeführt, die in der Prüfmethodenverordnung der EU
(EG) Nr. 440/2008 ausgewiesen sind:
Verordnung (EG) Nr. 761/2009 der
Kommission vom 23. Juli 2009 Teil C der Verordnung ist unvollständig und beinhaltet Prüfrichtlinien, die im Rahmen der OECD-Prüfrichtlinienentwicklung hinsichtlich des Standes der technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse bereits weiterentwickelt wurden. Das UBA empfiehlt daher dringend, folgende Hinweise zu beachten: Algeninhibitionstest (C.3) Es wurde der Test von 1992 aufgenommen. 2006 wurde die OECD-Richtlinie 201 grundlegend überarbeitet. Prüfungen nach der veralteten Methode können nicht empfohlen werden. Die aktuelle Version der Richtlinie ist auf den Seiten der OECD zu finden: http://www.oecd-ilibrary.org/environment/test-no-201-alga-growth-inhibition-test_9789264069923-en Verlängerte Fischtoxizität
Als
Standardtest zur Testung der längerfristigen Toxizität für Fische
nach der REACH Verordnung ist der fish early-life stage Test (FELS)
anzusehen. Dieser hat keine Entsprechung in der
Prüfmethodenverordnung. Die Richtlinie ist auf den Seiten der OECD
zu finden:
http://www.oecd-ilibrary.org/environment/test-no-210-fish-early-life-stage-toxicity-test_9789264070103-en Tests an höheren Pflanzen Es gibt keinen Test zu diesem Endpunkt in der Prüfmethodenverordnung. Es stehen drei OECD-Richtlinien aus dem Jahr 2006 zur Verfügung: Darüber hinaus sind Prüfungen zur Vogelttoxizität, Regenwurmreproduktionstoxizität, Toxizität an Sedimentbewohnern sowie verschiedene Abbautests für das aquatische und terrestrische Kompartiment als OECD-Richtlinien verfügbar: Section 3: Degradation and Accumulation Section 2: Effects on Biotic Systems
Belebtschlammatmungshemmtest OECD 209 (2010)
Am 22. Juli 2010 trat die neue OECD
Guideline 209 „Activated Sludge, Respiration Inhibition Test (Carbon
and Ammonium Oxidation)” in Kraft. Seit dem gibt es vermehrt
Anfragen von Antragstellern und Prüfinstituten zur Interpretation
der Richtlinie und zur Durchführung der Studien. Das Umweltbundesamt
beantwortet diese Fragen in einem Frage- und Antwort-Dokument und
gibt Hinweise dazu, wie eine Studie durchgeführt werden sollte,
damit sie vom Umweltbundesamt anerkannt wird. Das Dokument gilt für
alle Vollzüge - Pflanzenschutz, Biozide, Arzneimittel und REACh.
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Januar 2012 |