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Prüfrichtlinien und Prüflabore |
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Sind neue
Versuche mit Stoffen erforderlich, so werden diese nach den
Prüfmethoden durchgeführt, die in der Prüfmethodenverordnung der EU
(EG) Nr. 440/2008 ausgewiesen sind:
Verordnung (EG) Nr. 761/2009 der
Kommission vom 23. Juli 2009
Teil C der
Verordnung ist unvollständig und beinhaltet Prüfrichtlinien, die im
Rahmen der OECD-Prüfrichtlinienentwicklung hinsichtlich des Standes
der technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse
bereits weiterentwickelt wurden. Das UBA empfiehlt daher dringend, folgende Hinweise zu beachten: Algeninhibitionstest (C.3)
Es wurde der Test von 1992
aufgenommen. 2006 wurde die OECD-Richtlinie 201 grundlegend
überarbeitet. Prüfungen nach der veralteten Methode können nicht
empfohlen werden. Die aktuelle Version der Richtlinie ist auf den
Seiten der OECD zu finden:
http://213.253.134.43/oecd/pdfs/browseit/9720101E.PDF Verlängerte Fischtoxizität
Ein Fischtest, der den gesamten
Lebenszyklus von Fischen abdeckt, ist derzeit nicht verfügbar. Als
Standardtest zur Prüfung der verlängerten Fischtoxizität ist daher
der OECD 210 anzusehen. Dieser hat keine Entsprechung in der
Prüfmethodenverordnung. Die Richtlinie ist auf den Seiten der OECD
zu finden:
http://213.253.134.43/oecd/pdfs/browseit/9721001E.PDF Tests an höheren Pflanzen Es gibt keinen Test zu diesem Endpunkt in der Prüfmethodenverordnung. Es stehen drei OECD-Richtlinien aus dem Jahr 2006 zur Verfügung: Darüber hinaus sind Prüfungen zur Vogelttoxizität, Regenwurmreproduktionstoxizität, Toxizität an Sedimentbewohnern sowie verschiedene Abbautests für das aquatische und terrestrische Kompartiment als OECD-Richtlinien verfügbar: Section 3: Degradation and Accumulation
Section 2: Effects on Biotic Systems
Prüfrichtlinien
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