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Prüfrichtlinien und Prüflabore

Sind neue Versuche mit Stoffen erforderlich, so werden diese nach den Prüfmethoden durchgeführt, die in der Prüfmethodenverordnung der EU (EG) Nr. 440/2008 ausgewiesen sind:
Amtsblatt der EU (Deutsche Fassung)
Amtsblatt der EU (Englische Fassung)

 

Verordnung (EG) Nr. 761/2009 der Kommission vom 23. Juli 2009
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Amtsblatt der EU (Deutsche Fassung)
Amtsblatt der EU (Englische Fassung)

 

Teil C der Verordnung ist unvollständig und beinhaltet Prüfrichtlinien, die im Rahmen der OECD-Prüfrichtlinienentwicklung hinsichtlich des Standes der technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse bereits weiterentwickelt wurden.
 

Das UBA empfiehlt daher dringend, folgende Hinweise zu beachten: 

Algeninhibitionstest (C.3)

Es wurde der Test von 1992 aufgenommen. 2006 wurde die OECD-Richtlinie 201 grundlegend überarbeitet. Prüfungen nach der veralteten Methode können nicht empfohlen werden. Die aktuelle Version der Richtlinie ist auf den Seiten der OECD zu finden: http://213.253.134.43/oecd/pdfs/browseit/9720101E.PDF
 

Verlängerte Fischtoxizität

Ein Fischtest, der den gesamten Lebenszyklus von Fischen abdeckt, ist derzeit nicht verfügbar. Als Standardtest zur Prüfung der verlängerten Fischtoxizität ist daher der OECD 210 anzusehen. Dieser hat keine Entsprechung in der Prüfmethodenverordnung. Die Richtlinie ist auf den Seiten der OECD zu finden: http://213.253.134.43/oecd/pdfs/browseit/9721001E.PDF
 

Tests an höheren Pflanzen

Es gibt keinen Test zu diesem Endpunkt in der Prüfmethodenverordnung. Es stehen drei OECD-Richtlinien aus dem Jahr 2006 zur Verfügung:

Darüber hinaus sind Prüfungen zur Vogelttoxizität, Regenwurmreproduktionstoxizität, Toxizität an Sedimentbewohnern sowie verschiedene Abbautests für das aquatische und terrestrische Kompartiment als OECD-Richtlinien verfügbar:

Section 3: Degradation and Accumulation

Section 2: Effects on Biotic Systems
 

Prüfrichtlinien
EU | EU-Überblick



Eine aktuelle Liste GLP-zertifizierter Prüfinstitute halten die EU und das BfR vor:
GLP-zertifizierte Prüfinstitute in Deutschland       GLP-zertifizierte Prüfinstitute in der EU