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Plastikweichmacher in Kindertagesstätten


Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen

Unter diesem Titel hat das UBA am 23.3. eine Presseinformation herausgegeben. Anlass war die Veröffentlichung einer Studie des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), mit der Messergebnisse von Weichmachern (Phthalaten) im Staub von Kindertagesstätten vorgestellt wurden. Die Weichmacher stammen vor allem aus Weich-Polyvinylchlorid (PVC) und stehen im Verdacht die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Quelle sind meist Einrichtungsgegenstände, z.B. PVC-Fußböden, Vinyltapeten, Turnmatten, Tischdecken oder Kunstleder.

Wie lässt sich die Belastung mit Weichmachern senken? Eltern und Kindertagesstätten haben die Möglichkeit im Handel zu erfragen, ob besorgniserregende Stoffe in ihren Produkten enthalten sind. Nach REACH sind die Händler und Vertreiber verpflichtet den Verbrauchern dies auf Nachfrage innerhalb von 45 Tagen mitzuteilen. Das UBA hat ein Musterschreiben vorbereitet, mit dem sich gezielt beim Handel nachfragen lässt.
 
Das UBA empfiehlt, vorsorglich auf Weich-PVC ganz zu verzichten. Bei vielen Produkten lohnt auch der Umstieg auf Alternativen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“. Dieses kennzeichnet Produkte, die Umwelt und Gesundheit schonen.

Weitere Informationen des Umweltbundesamtes zu Weichmachern: