Auskunftsrechte für Eltern und Kindergärten nach REACH nutzen
Unter diesem Titel
hat das UBA am 23.3. eine
Presseinformation herausgegeben. Anlass war die Veröffentlichung
einer
Studie des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland
(BUND), mit der Messergebnisse von Weichmachern (Phthalaten) im
Staub von Kindertagesstätten vorgestellt wurden. Die Weichmacher
stammen vor allem aus Weich-Polyvinylchlorid (PVC) und stehen im
Verdacht die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Quelle sind
meist Einrichtungsgegenstände, z.B. PVC-Fußböden, Vinyltapeten,
Turnmatten, Tischdecken oder Kunstleder.
Wie lässt sich die
Belastung mit Weichmachern senken? Eltern und Kindertagesstätten
haben die Möglichkeit im Handel zu erfragen, ob besorgniserregende
Stoffe in ihren Produkten enthalten sind. Nach REACH sind die
Händler und Vertreiber verpflichtet den Verbrauchern dies auf
Nachfrage innerhalb von 45 Tagen mitzuteilen. Das UBA hat ein
Musterschreiben
vorbereitet, mit dem sich gezielt beim Handel nachfragen lässt.
Das UBA empfiehlt, vorsorglich auf Weich-PVC ganz zu verzichten. Bei
vielen Produkten lohnt auch der Umstieg auf Alternativen mit dem
Umweltzeichen
„Blauer Engel“. Dieses kennzeichnet Produkte, die Umwelt und
Gesundheit schonen.
Weitere Informationen des
Umweltbundesamtes zu Weichmachern: