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1. Welche Stoffe müssen vorregistriert werden?
Bei Stoffen, die
sich bereits auf dem Markt befinden (so
genannte „Phase-in-Stoffe„), ist eine Vorregistrierung vorgesehen.
Die Vorregistrierung ist Voraussetzung für die Nutzung der
Übergangsregelungen für Phase-in Stoffe (Art. 23).
2. Wie funktioniert die
Vorregistrierung?
Die Unternehmen
geben ihre eigene Identität, die Identität des Stoffes sowie die
vorgesehene Registrierungsfrist (siehe Information zur
Registrierungsfrist unter Registrierung) entsprechend dem
Tonnageband an die Chemikalienagentur.
Die
Präregistrierungsfrist läuft vom 1.6.2008 bis 1.12.2008.
Weitere Informationen:
Hintergrundpapier REACH Vorregistrierung

Informationen des Bundeshelpdesk zur Vorregistrierung
Informationen der Europäischen Kommission zum
REACH-Workshop zur Vorregistrierung und Registrierung
Kurz-Info des Bundeshelpdesks zum
Technischen Ablauf der Vorregistrierung
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