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Phase in Stoffe /Vorregistrierung

1. Welche Stoffe müssen vorregistriert werden?

Bei Stoffen, die sich bereits auf dem Markt befinden (so genannte „Phase-in-Stoffe„), ist eine Vorregistrierung vorgesehen. Die Vorregistrierung ist Voraussetzung für die Nutzung der Übergangsregelungen für Phase-in Stoffe (Art. 23).

2. Wie funktioniert die Vorregistrierung?

Die Unternehmen geben ihre eigene Identität, die Identität des Stoffes sowie die vorgesehene Registrierungsfrist (siehe Information zur Registrierungsfrist unter Registrierung) entsprechend dem Tonnageband an die Chemikalienagentur.

Die Präregistrierungsfrist läuft vom 1.6.2008 bis 1.12.2008.

Weitere Informationen:

Hintergrundpapier REACH Vorregistrierung

Informationen des Bundeshelpdesk zur Vorregistrierung

Informationen der Europäischen Kommission zum REACH-Workshop zur Vorregistrierung und Registrierung

Kurz-Info des Bundeshelpdesks zum Technischen Ablauf der Vorregistrierung