Umweltbundesamt
Bundeshelpdesk
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
 
eREACH
REACH Registration,
Evaluation,
Authorisation and
Restriction of Chemicals
 Informationsportal Sitemap | Kontakt | Impressum

PBT /vPvB - regulatorische Behandlung unter REACH

Als PBT-Stoffe identifizierte Chemikalien sollen prioritär in den Anhang XIV der REACH-VO aufgenommen werden. Die werden dann unter REACH dem Zulassungsverfahren unterworfen.

In den vergangenen Jahren hat sich auf europäischer Ebene eine Arbeitsgruppe mit der Evaluierung und Bewertung potentieller PBT/vPvB-Stoffe befasst. Die Ergebnisse der Arbeit sind auf der ECB-Seite dokumentiert:

http://ecb.jrc.it/esis/index.php?PGM=pbt


Für eine Reihe von Stoffen war die Bewertung aufgrund unzureichender Informationen bis zum 01.06.08 noch nicht abgeschlossen. Die in der Arbeitsgruppe bereits abgestimmten Prüfstrategien zu EINECS-gelisteten Stoffen (Altstoffe) sind in der EG-Verordnung  (EG) Nr. 465/2008 veröffentlicht:

VERORDNUNG (EG) Nr. 465/2008 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2008

COMMISSION REGULATION (EC) No 465/2008 of 28 May 2008


ELINCS-gelistete Stoffe (Neustoffe), für die die PBT/vPvB- Bewertung zum 01.06.08 nicht abgeschlossen werden konnte, werden in die fortlaufenden Aktionspläne der Mitgliedstatten aufgenommen, in denen die Stoffe ursprünglich angemeldet wurden. Die zuständigen Behörden stimmen mit den Unternehmen Prüfstrategien ab und führen die Bewertung fort.