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PBT /vPvB - regulatorische Behandlung unter REACH |
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Als PBT-Stoffe identifizierte Chemikalien sollen prioritär in den Anhang XIV der REACH-VO aufgenommen werden. Die werden dann unter REACH dem Zulassungsverfahren unterworfen. In den vergangenen Jahren hat sich auf europäischer Ebene eine Arbeitsgruppe mit der Evaluierung und Bewertung potentieller PBT/vPvB-Stoffe befasst. Die Ergebnisse der Arbeit sind auf der ECB-Seite dokumentiert: http://ecb.jrc.it/esis/index.php?PGM=pbt Für eine Reihe von Stoffen war die Bewertung aufgrund unzureichender Informationen bis zum 01.06.08 noch nicht abgeschlossen. Die in der Arbeitsgruppe bereits abgestimmten Prüfstrategien zu EINECS-gelisteten Stoffen (Altstoffe) sind in der EG-Verordnung (EG) Nr. 465/2008 veröffentlicht: VERORDNUNG (EG) Nr. 465/2008 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2008 COMMISSION REGULATION (EC) No 465/2008 of 28 May 2008
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Oktober 2009 |