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Amt empfiehlt ersten
hormonell wirksamen Stoff für Bewertung nach EU-Chemikalienrecht
Als erster
EU-Mitgliedstaat hat Deutschland mit Octylphenol einen hormonell
wirkenden Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert und
seine Bewertung offiziell bei der Europäischen Chemikalienagentur
(ECHA) eingereicht. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass
Octylphenol das Hormonsystem in Fischen beeinträchtigt und dadurch
die Entwicklung und Fortpflanzung schädigt. Bereits minimale
Konzentrationen von wenigen Millionstel Gramm reichen aus. Stimmen
die anderen Mitgliedsstaaten im Dezember dem deutschen Vorschlag zu,
gilt Octylphenol als „besonders besorgniserregender Stoff“ und wird
in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Das ist der erste Schritt
zu einer EU-weiten Zulassungspflicht oder Beschränkung. Octylphenol
wird etwa bei der Herstellung von Farben, Beschichtungen,
Klebstoffen oder Reifen eingesetzt.
Das UBA hält es
generell für erforderlich, hormonell wirkende Stoffe strenger zu
regulieren. Die EU Chemikalienverordnung REACH macht dies möglich:
Im Einzelfall können hormonell wirkende Stoffe als besonders
besorgniserregend identifiziert werden. Damit werden sie genauso
bewertet wie Stoffe, die Krebs erregen oder die Fortpflanzung
schädigen. Doch bisher wurde dieses REACH Instrument noch nicht
genutzt. “Wir dürfen nicht nur über die Bewertung hormonell
wirkendender Stoffe diskutieren, sondern müssen handeln“, so
UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA geht mit der Identifizierung
von Octylphenol hier einen ersten Schritt.
Octylphenol
(chemisch korrekt: 4-tert-Octylphenol) gehört zu den Alkylphenolen.
Die bekannteste Chemikalie der Gruppe ist das ebenfalls hormonell
wirkende Nonylphenol, dessen Ethoxylate jüngst in einer Greenpeace
Studie in Textilien nachgewiesen wurden. Nonylphenol und seine
Ethoxylate sind in der Europäischen Union in zahlreichen
Verwendungen verboten. Octylphenol dagegen bisher nicht. Neben den
oben genannten Verwendungen kommt eine Abwandlung der Chemikalie
(Octylphenol-Ethoxylat) auch bei der Erdgasgewinnung durch Fracking
zum Einsatz und wird zusammen mit Wasser unter hohem Druck in
Gestein gepresst, um Erdgas freizusetzen.
45 Tage lang können
Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden aber auch
interessierte Bürgerinnen und Bürger nun den UBA-Vorschlag
öffentlich kommentieren. Denn REACH ist ein Verfahren mit breiten
Beteiligungsmöglichkeiten. Danach entscheidet der Ausschuss der
Mitgliedstaaten der ECHA. Ist ein Stoff in die Kandidatenliste
aufgenommen, können Bürgerinnen und Bürger beim Handel kostenfrei
erfragen, ob der Stoff in einem Produkt enthalten ist.
Der
UBA-Vorschlag für 4-tert-Octylphenol kann auf Englisch kommentiert
werden unter
http://echa.europa.eu/consultations/authorisation/svhc/svhc_cons_en.asp
Presse-Information als PDF

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