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REACH - was ist das?
Die Europäische Chemikalienverordnung
REACH soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt
sicherstellen. Gemäß REACH müssen Hersteller, Importeure und
nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und
sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Die
Registrierungsunterlagen werden von den Behörden nur
stichprobenartig inhaltlich überprüft. Ausgewählte Stoffe
werden von den Behörden bewertet und ggf. einer Regelung
zugeführt. Besonders besorgniserregende Stoffe kommen in das
Zulassungsverfahren. Als weitere Regulierungsmöglichkeit
sieht REACH das Instrument der Beschränkung vor. Schließlich
enthält REACH Bestimmungen zur Informationsweitergabe in der
Lieferkette und Auskunftsrechte für Verbraucher. Über ein
Online-Formular können Verbraucher anfragen, welche
besonders besorgniserregenden Stoffe sich in
Alltagsprodukten befinden.
weiterlesen...
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Anfragen können schnell und einfach per Online-Formular gestellt werden.
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Aktuelles

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Strengere harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für D4 |
09. April 2018 |
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC)
unterstützt den Vorschlag des Umweltbundesamtes,
für Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) die
harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von
„Aquatic Chronic 4 (H413)“ in „Aquatic Chronic 1
(H410)“ zu ändern. Diese strengere Einstufung
basiert auf chronischen aquatischen
Toxizitätsdaten, die mit der 2. ATP (Anpassung
an den technischen und wissenschaftlichen
Fortschritt) der CLP-Verordnung für die
Einstufung von Stoffen berücksichtigt werden
müssen. Für die Einstufung von Gemischen, die D4
als Bestandteil enthalten, wurde ein
Multiplikationsfaktor von 10 ermittelt.
Aufgrund der (sehr) persistenten, (sehr)
bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften
von D4 hat das Umweltbundesamt zudem einen
Vorschlag zur Identifizierung als besonders
besorgniserregenden Stoff bei der ECHA
eingereicht. Dieser Vorschlag kann bis zum 23.
April 2018 kommentiert werden:
https://echa.europa.eu/de/substances-of-very-high-concern-identification
D4 wird zur Herstellung von Silikonpolymeren
verwendet.
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Umfrage zu kurzkettigen per-und polyfluorierten Chemikalien |
28.
Februar 2018 |
Das Umweltbundesamt untersucht derzeit die
Möglichkeiten einer EU-weiten
Beschränkungsmaßnahme im Rahmen der
REACH-Verordnung für kurzkettige per- und
polyfluorierte Chemikalien mit einer Kettenlänge
von vier bis sieben perfluorierten
Kohlenstoffatomen. Um bereits zu Beginn des
REACH-Beschränkungsprozesses geeignete Maßnahmen
zu erarbeiten und spezielle Anforderungen für
einzelne Verwendungen angemessen zu
berücksichtigen, hat das Umweltbundesamt Ökopol
und Swerea IVF beauftragt, eine Konsultation
durchzuführen. Im Rahmen der Umfrage sollen
Informationen zur Herstellung und Verwendung
dieser Stoffe sowie mögliche Alternativen und
ökonomische Auswirkungen übermittelt werden. Bis
zum 15. April 2018 sind Unternehmen, Verbände,
NGOs und andere interessierte Dritte eingeladen
an der Umfrage teilzunehmen:
http://www.oekopol.de/themen/chemikalienpolitik/umfragen/survey-on-specific-pfass-c4-c7-and-other-fluorinated-substances-precursors-or-similar-substances-to-develop-a-restriction-proposal-under-reach/ |
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Kommentierung Beschränkungsvorschlag C9-C14 PFCAs, deren Salze und Vorläufersubstanzen |
29.
Dezember 2017 |
Deutschland hat gemeinsam mit Schweden einen
Vorschlag zur Beschränkung, der Herstellung, der
Vermarktung, des Imports und der Verwendung von
Perfluorcarbonsäuren mit neun bis vierzehn
Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs) bei der
Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
eingereicht. Der Vorschlag gilt auch für deren
Salze und Substanzen, die zu den
Perfluorcarbonsäuren abgebaut werden können (=
Vorläufersubstanzen). Bis zum 20.06.2018 kann
der Beschränkungsvorschlag auf der
ECHA-Internetseite kommentiert werden. Damit
die Kommentare bereits bei der ersten Diskussion
im März berücksichtigt werden können, begrüßen
die ECHA-Ausschüsse frühzeitige Kommentare bis
zum 16.02.2018. Mit spezifischen Fragen
(„Information note on restriction report“) macht
die ECHA auf relevante Informationen aufmerksam. |
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Chemikalien in Erzeugnissen: EU-Life-Projekt AskREACH gestartet |
18. September 2017 |
Einige Stoffe sind schädlich für Mensch und
Umwelt. Das Projekt AskREACH sensibilisiert
europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für
sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“
in Erzeugnissen. Über eine Smartphone-App können
sich Verbraucher über solche Stoffe informieren
oder Lieferanten dazu anfragen. Die europäische
Chemikalienverordnung REACH setzt dazu den
gesetzlichen Rahmen.
Weiterlesen |
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REACH- Kandidatenliste enthält 174 besonders besorgniserregende Stoffe |
04. August 2017 |
Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der
Europäischen Chemikalienagentur hat einstimmig
zwei Vorschlägen von Frankreich und Schweden zur
Identifizierung von Bisphenol A (BPA) bzw.
Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) als besonders
besorgniserregende Stoffe unter REACH (SVHC)
zugestimmt. Mit der Aufnahme von PFHxS umfasst
die REACH Kandidatenliste dann 174 Stoffe.
Weiterlesen |

Quelle: Éva Fetter / Umweltbundesamt |
EU verbietet PFOA |
22. Juni 2017 |
In der EU ist ab 2020 die Perfluoroktansäure
(PFOA) verboten. PFOA baut sich in der Umwelt
nicht ab und hat sich schon in der ganzen Welt
verteilt. Für den Menschen ist die Chemikalie
giftig und schädigt die Fortpflanzung. Umso
wichtiger ist es, dass es nun gelungen ist, PFOA
zu verbieten. Der Verbotsvorschlag war
ursprünglich vom Umweltbundesamt in
Zusammenarbeit mit Norwegen eingebracht worden.
Weiterlesen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-verbietet-pfoa |
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Mobile Chemikalien |
19. Juni 2017 |
Erst seit ein paar Jahren wird das
Gefährdungspotenzial persistenter (werden in der
Umwelt nur sehr langsam abgebaut) und zugleich
polarer und „mobiler“ Chemikalien für die
Ressourcen des Trinkwassers wissenschaftlich und
regulatorisch problematisiert. Einmal emittiert
(freigesetzt), verbleiben diese Stoffe in der
aquatischen Umwelt und die Kontamination ist
meist irreparabel. Weiterlesen:
https://www.umweltbundesamt.de/mobile-chemikalien |
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Neue App Scan4Chem zu Chemikalien in Produkten |
25.
April 2017 |
Alle Alltagsprodukte enthalten Chemikalien. Das
Umweltbundesamt empfiehlt beim Produktanbieter
nachzufragen, welche besonders
besorgniserregenden Stoffe in seinen Produkten
enthalten sind. Dazu muss er auf Anfrage
Auskunft geben.
Anfragen können Sie einfach
und schnell mit unserer App Scan4Chem stellen:
Barcode scannen und die automatisch generierte
Anfrage abschicken. Das Auskunftsrecht gilt für
die meisten Alltagsgegenstände und unabhängig
vom Kauf des Produktes.
Weitere Infos und
Links zum Download:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-fuer-verbraucherinnen-verbraucher |
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Kurzkettige per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC): Ergebnisse eines internationalen Behördenworkshops |
22. März 2017 |
Im Oktober 2016 hat das UBA internationale
Behördenvertreter sowie renommierte
Wissenschaftler eingeladen, um über die Risiken
und Besorgnisse zu diskutieren, die mit der
zunehmenden Verwendung der kurzkettigen PFC
einhergehen. Kurzkettige PFC sind nicht abbaubar
und sehr mobil. Dadurch haben sie sich bereits
ubiquitär in der Umwelt verbreitet. Diese Stoffe
kommen nicht natürlich vor, sondern haben einen
anthropogenen Ursprung. Sie werden im Rohwasser
gefunden und können daher potentiell auch ins
Trinkwasser gelangen. Kurzkettige PFC reichern
sich in Pflanzen an und können somit in die
Nahrungskette eingetragen werden. Derzeit lassen
sich die langfristigen toxikologischen Wirkungen
dieser Stoffe noch nicht vorhersagen. Deshalb
waren sich die Behördenvertreter einig, dass
regulatorische Maßnahmen aufgrund der
wissenschaftlichen Erkenntnisse und der daraus
abgeleiteten Besorgnisse vertretbar sind und
zügig vorbereitet werden sollten.
Detailliertere Informationen zum Workshop in
englischer Sprache finden Sie hier:
Summary
of the International workshop for authorities on
the assessment of risks of short-chain per- and
polyfluoroalkyl substances (PFASs) –
24/25.10.2016 Berlin
Weitere Informationen
zu PFC in Trinkwasser finden Sie hier:
Mitteilungen des Umweltbundesamtes zu per- und
polyfluorierten Chemikalien (PFC) in
Trinkwasser: Bundesgesundheitsblatt -
Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz March
2017, Volume 60, Issue 3, pp 341–346
http://link.springer.com/article/10.1007/s00103-016-2507-4 |
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Deutschland und Schweden schlagen
Beschränkung für langkettige per- und
polyfluorierte Chemikalien (PFC) vor |
22. März 2017 |
Deutschland und Schweden erarbeiten einen
Beschränkungsvorschlag für die langkettigen
perfluorierten Alkylcarbonsäuren mit 9-14
Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs), ihre Salze und
Vorläufersubstanzen. Die Chemikalien werden
nicht abgebaut, reichern sich in Organismen an
und sind z.T. toxisch. Sie wurden bereits als
besonders besorgniserregende Substanzen auf die
REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die
langkettigen PFC werden für die
Fluorpolymerherstellung und z.B. zur wasser-,
öl-, und schmutzabweisenden Ausrüstung in
Textilien und in Farben und Lacken verwendet. Im
Dezember 2016 haben sich die EU-Mitgliedstaaten
über die Beschränkung der langkettigen
perfluorierten Alkylcarbonsäure mit 8
Kohlenstoffatomen (Perfluoroktansäure - PFOA)
geeinigt. Diese Beschränkung tritt
voraussichtlich noch im Frühjahr 2017 EU-weit in
Kraft. Deutschland und Schweden haben das Ziel
die langkettigen PFCAs bis zu einer Kettenlänge
von 13 perfluorierten Kohlenstoffatomen zu
regulieren und damit die Herstellung, Verwendung
und den Import der Stoffe (auch in
Verbraucherprodukten) zu unterbinden.
LINK
zu ROI-Eintrag:
https://echa.europa.eu/de/registry-of-current-restriction-proposal-intentions |

Quelle: Éva Fetter / Umweltbundesamt |
Deutschland bewertet fünf Hilfsstoffe zur Fluorpolymerherstellung |
22. März 2017 |
Aufgrund des internationalen regulatorischen
Druckes hat die Industrie Perfluoroktansäure
(PFOA) als Emulgator bei der
Fluorpolymerherstellung durch Alternativen
ersetzt. Fünf dieser Stoffe bewertet Deutschland
in diesem Jahr. Insbesondere, die Abbaubarkeit,
das Potential zur Anreicherung in Organismen und
die schädlichen Wirkungen für Menschen und
Umwelt werden gezielt betrachtet. Folgende
Stoffe werden bewertet: - Wässrige Lösung des
MV 31-Kaliumsalz, - Ammonium 2,2,3
trifluor-3-(1,1,2,2,3,3-hexafluor-3-
trifluormethoxypropoxy)propionat (ADONA) -
Ammonium
2,3,3,3-tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propanoat
(GenX) - Ammonium
difluor[1,1,2,2-tetrafluor-2-(pentafluorethoxy)ethoxy]azetat
(EEA-NH4) -
Polyfluor-5,8,11,14-tetrakis(polyfluoralkyl)-polyoxaalkan |
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Weiterer Vertreter der poly- und perfluorierten Chemikalien (PFC) auf REACH-Kandidatenliste |
01. Februar 2017 |
Die schwedische Chemikalienbehörde KEMI und das
Umweltbundesamt haben die Identifizierung der
Perfluordekansäure (PFDA) sowie deren Natrium-
und Ammoniumsalze als besonders
besorgniserregende Stoffe initiiert. Das
Mitgliedstaatenkomitee (MSC) hat PFDA im
Dezember 2016 als sogenannten PBT-Stoff
(persistent - nicht abbaubar, bioakkumulierend -
reichert sich in Organismen an und toxisch
-giftig) identifiziert. Damit sind nun alle
langkettigen perfluorierten Carbonsäuren
(perfluorinated carboxylic acids - PFCAs) mit
einer Kohlenstoffkette von acht bis vierzehn
Kohlenstoffatomen (C8-C14-PFCAs) auf der
Kandidatenliste. Als weitere
Risikominderungsmaßnahme wird das
Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit KEMI einen
Beschränkungsvorschlag für die C9-C14-PFCAs,
deren Salze und Vorläuferverbindungen
vorbereiten.
Weiterlesen |
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Weitere Alkylphenole aufgrund ihrer hormonellen Wirkung für die Umwelt als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert |
22. Dezember 2016 |
Kurz vor Weihnachten hat der zuständige
Ausschuss der ECHA zwei Vorschlägen des
österreichischen und deutschen UBA zur
Identifizierung von zwei Alkylphenolen als
besonders besorgniserregende Stoff unter REACH
(SVHC) einstimmig zugestimmt. Nun sind neben
Nonylphenol und 4-tert-octylphenol auch
4-tert-pentylphenol und 4-heptylphenol branched
and linear (ein Gruppeneintrag) als SVHC
identifiziert. Im Januar werden die Stoffe auf
die Kandidatenliste aufgenommen.
Weiterlesen |

Quelle: Éva Fetter / Umweltbundesamt
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REACH-Regelungsausschuss einig über PFOA-Beschränkung |
12. Dezember 2016 |
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über die
Beschränkung von Perfluoroktansäure (PFOA)
geeinigt. Die Beschränkung tritt voraussichtlich
in 3 Jahren in Kraft und regelt die Herstellung,
Verwendung, das Inverkehrbringen sowie den
Import von PFOA, deren Salze und Substanzen, die
zu PFOA abgebaut werden können (sogenannte
Vorläuferverbindungen). Grenzwerte von 25 ppb
(entspricht 25 µg/l) für PFOA und deren Salze
sowie 1000 ppb (1000 µg/l) für
PFOA-Vorläuferverbindungen müssen dann
eingehalten werden. Das betrifft Bestandteile
eines anderen Stoffes, Gemische und Erzeugnisse,
in denen die Chemikalien als Inhaltsstoffe
vorhanden sind, wie z. B. Imprägniersprays,
Textilien, Lebensmittelverpackungen. Für einige
Verwendungen wurden jedoch längere
Übergangszeiten und Ausnahmen gewährt. > Weiterlesen
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Konsultation zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) |
06.
Dezember 2016 |
Spezifisch zu C9-C20-Perfluorcarbonsäuren (C9-C20-PFCAs) und deren Vorläufersubstanzen zur Erarbeitung eines Beschränkungsvorschlages unter REACH
Deutschland und Schweden erarbeiten im Rahmen
der REACH-Verordnung (EU Nr. 1907/2006) einen
Beschränkungsvorschlag für langkettige
perfluorierte Carbonsäuren (perfluorinated
carboxylic acids – PFCAs) mit einer Kettenlänge
zwischen 9 und 20 Kohlenstoffatomen (C9-C20-
PFCAs) und deren Vorläuferverbindungen.
Vorläuferverbindungen sind Stoffe, die zu den
C9-C20-PFCAs abgebaut werden können, z.B.
langkettige Fluortelomeralkohole. Das
Umweltbundesamt hat Ökopol und Swerea IVF
beauftragt, eine Konsultation durchzuführen, um
Informationen zu Herstellung- und Importmengen
dieser Stoffe sowie mögliche Alternativen und
Grenzen der Substituierbarkeit zu erhalten.
Damit sollen geeignete Maßnahmen erarbeitet
werden und spezielle Anforderungen für einzelne
Verwendungen schon zu Beginn des
Beschränkungsprozess angemessen berücksichtigt
werden. Unter folgendem Link können
Unternehmen, Verbände, NGOs usw. an der Umfrage
teilnehmen:
http://www.oekopol.de/themen/chemikalienpolitik/umfragen/pfca/ |

Quelle:
amnachphoto / Fotolia.com
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Polyzyklischer aromatischer
Kohlenwasserstoff auf REACH-Kandidatenliste |
20.
Juni 2016 |
Einstimmig unterstützten alle EU-Mitgliedstaaten vor kurzem den
deutschen Vorschlag, Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden
Stoff auf die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen. Benzo[a]pyren
gehört zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe (PAK). Die Chemikalie gilt
als krebserregend (Carcinogen), erbgutverändernd (Mutagen) und
reproduktionstoxisch (toxic to Reproduction) und ist daher ein sogenannter
CMR-Stoff (Cancerogen und/oder Mutagen
und/oder Reproduktionstoxisch). Das
Umweltbundesamt hat die Chemikalie auch als besorgniserregend für
die Umwelt identifiziert. Benzo[a]pyren ist langlebig (Persistent),
reichert sich in
Organismen an (Bioakkumulierend) und ist sehr giftig (Toxisch)
für Wasserorganismen. Damit sind die Kriterien für einen
PBT-Stoff erfüllt. Da Benzo[a]pyren besonders langlebig ist (very
Persistent) und sich sehr stark in Organismen anreichert (very
Bioaccumulative), erfüllt es außerdem die Kriterien eins vPvB-
Stoffes. > Weiterlesen
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Quelle:
Éva Fetter /
Umweltbundesamt
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Sind endokrin wirksame Campherstoffe besonders besorgniserregend? |
16.
Juni 2016 |
Wegen der endokrinen Wirkungen auf aquatische
Organismen schlug Deutschland im Februar 2016
vor, die beiden in Kosmetika verwendeten
UV-Filter 4-Methylbenzylidencamphor (4-MBC) und
3-Benzylidencamphor (3-BC) als besonders
besorgniserregende Stoffe auf die
REACH-Kandidatenliste aufzunehmen. Mit zwei
Gegenstimmen votierte am 08.06.2016 der
Ausschuss der Mitgliedstaaten für die Aufnahme
von 3-BC. Den zweiten Vorschlag zog Deutschland
zurück, weil die vorgelegte Bewertung die
anwesenden Vertretenden nicht überzeugen konnte.
Da die Beschlüsse des Ausschusses der
Mitgliedstaaten einstimmig sein müssen, wird die
Entscheidung wird nun an die EU-Kommission
überwiesen. Sie muss dem
REACH-Regelungsausschuss einen Vorschlag zur
Abstimmung vorlegen. Ebenfalls in diesem
Ausschuss entschieden wird der
dänisch/schwedische Vorschlag, Dicyclohexyl
phthalate (DCHP) auch wegen endokrin-schädlicher
Wirkungen als besonders besorgniserregend zu
identifizieren. Auch diesen Vorschlag
unterstützten die Mitgliedstaaten nicht
einstimmig. DCHP gehört zu den als Weichmacher
in Kunststoffen verwendeten Phthalaten, für die
schon verschiedene Vertreter nach REACH geregelt
sind. > UBA-Seite zu Campherstoffen
> Erläuterung Kandidatenliste
> UBA-Themenseite zu Phthalaten
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Öffentliche Ausschreibung für UFOPLAN Forschungsvorhaben |
31. Mai 2016 |
„Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen - Messungen zum Vorkommen potentiell besonders besorgniserregender Stoffe in Umwelt und Erzeugnissen“ (FKZ 3716 64 4300)
In diesem Projekt sollen Erzeugnisse und
Umweltproben auf per- und polyfluorierte
Chemikalien (PFC) und Alkylphenole untersucht
werden. PFC sollen insbesondere in
Bauprodukten (z.B. Farben und Lacke) und
technischen Textilien (z.B. in Autositzen)
untersucht werden. Alkylphenole
(4-tert-butylphenol, 4-tert-pentylphenol,
4-tert-octylphenol, 4-nonylphenol) sind in
Farben und Lacken, Beschichtungen und
Klebstoffen zu analysieren. Außerdem sollen die
Konzentrationen der genannten Alkylphenole in
Gewässern unterhalb verschiedener Kläranlagen
ermittelt werden.
Weitere
Details, sowie die Vergabeunterlagen erhalten
Sie unter folgendem Link:
http://www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen
Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2016 (12 Uhr
Posteingang Umweltbundesamt Dessau-Roßlau).
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Öffentliche Ausschreibungen für UFOPLAN Forschungsvorhaben |
09. Mai 2016 |
„Potenzielle SVHC in Umwelt und Erzeugnissen -
Datenerhebung zur Vorbereitung von
Beschränkungsvorschlägen für per- und
polyfluorierte Chemikalien (PFC)“ (FKZ 3716 64
4151) Ziel des Forschungsvorhabens ist es,
durch Unternehmens- und Verbändekonsultationen
Informationen, wie beispielsweise Verwendungen,
Tonnage oder Exposition, zu per- und
polyfluorierten Chemikalien (PFC) zu ermitteln.
Im Rahmen des Vorhabens soll auch festgestellt
werden, welche Maßnahmen Unternehmen treffen, um
die Umweltexpositionen zu minimieren. Des
Weiteren sollen nichtfluorierte Alternativen
bzw. technisch geeignete Alternativen
hinsichtlich der Anwendbarkeit für die
verschiedenen Verwendungen bewertet werden. Das
Projekt umfasst zudem die Entwicklung eines
„Muster“-Fragebogens für Unternehmens- und
Verbändekonsultationen zu
Beschränkungsvorschlägen unter REACH.
„REACH:
Weiterentwicklung des Leitfadens zur
Identifizierung und Bewertung
rohwasserrelevanter Stoffe“ (FKZ 3716 67 416 0)
Dieses Vorhaben soll zum Schutz des Trinkwassers
den vom Umweltbundesamt entwickelten Leitfaden
und damit das PMT-Bewertungskonzept anwenden, um
rohwasserkritische Chemikalien unter den
REACH-registrierten Stoffen zu identifizieren.
Weiterhin soll durch Öffentlichkeitsarbeit der
Leitfaden und damit das PMT-Bewertungskonzept
auf EU-Ebene bekannt gemacht werden, eine
Harmonisierung angestrebt und erste Schritte zur
Implementierung umgesetzt werden. Durch ein
Fachgespräch soll die Abstimmung mit anderen
Behörden und den Unternehmensverbänden
fortgesetzt werden. Zusätzlich soll in einem
englischsprachigen Dokument demonstriert werden,
dass PMT-Stoffe eine vergleichbare Besorgnis
nach Artikel 57 (f) der REACH-Verordnung
auslösen. Dies soll mit 3 bis 5 Stoffen
beispielhaft belegt werden.
„P!B!T! und ED! - Non-testing Methoden zur Vorhersage kritischer Eigenschaften unter REACH“ (FKZ 3716 65 4140)
Hinweise auf besonders umweltkritische
Eigenschaften wie etwa Abbaubarkeit,
Bioakkumulationspotential und Toxizität oder
auch das endokrine Wirkpotenzial eines Stoffes
können mit Hilfe von (quantitativen)
Struktur-Wirkung-Beziehungen (QSAR -Methoden)
und sogenannten Strukturalarmen z.T. bereits aus
der chemischen Struktur abgeleitet werden. Ziel
dieses Projektes ist ein Tool, das bei der
Auswahl besonders regulierungsbedürftiger Stoffe
unter REACH unterstützt und dabei besonders auf
die Vermeidung der Priorisierung von „falsch
positiven“ Stoffen ausgelegt ist. Das Ergebnis
dieses Projektes ist besonders für die Erfassung
von regulierungsbedürftigen Stoffen mit
geringeren Tonnagen und dementsprechend
begrenzterer Datenlage innerhalb von REACH von
Bedeutung.
Weitere
Details, sowie die Vergabeunterlagen erhalten
Sie unter folgendem Link:
http://www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen
Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2016 (12 Uhr
Posteingang Umweltbundesamt Dessau-Roßlau).
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Gemeinsamer Aktionsplan zur Stoffbewertung 2016-2018 veröffentlicht |
22. April 2016 |
Im April veröffentlichte die Europäische
Chemikalienagentur ECHA den erweiterten
gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung
(Substance Evaluation) für die Jahre 2016 bis
2018. Deutschland übernimmt jeweils 11 – 14
Stoffbewertungen pro Jahr. Das Umweltbundesamt
(UBA) beteiligt sich an der Bewertung der
Stoffe, für die Hinweise auf eine
Umweltgefährdung vorliegen. Sie ergeben sich aus
besorgniserregenden Stoffeigenschaften oder aus
einer hohen Exposition der Umwelt. Die Details
zu den Stoffbewertungen mit UBA-Beteiligung, die
Besorgnisgründe und das weitere Vorgehen sind
hier dokumentiert:
http://www.reach-info.de/stoffbewertung.htm
Den gesamten Aktionsplan und Hintergründe
zur Stoffbewertung veröffentlicht die ECHA auf
ihrer Homepage
http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/evaluation/community-rolling-action-plan/corap-list-of-substances
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Quelle: Éva Fetter /
Umweltbundesamt
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Deutschland schlägt zwei UV-Filtersubstanzen (3-BC und 4-MBC) als SVHC vor – Dossier kann kommentiert werden |
18. März 2016 |
Am 01. Februar 2016 hat Deutschland der EU die
UV-Filtersubstanzen 3-Benzylidencamphor und
4-Methylbenzylidencamphor als besonders
besorgniserregende Stoffe (SVHC) vorgeschlagen.
Der Vorschlag war bereits seit 17.06.2014 auf
der offiziellen Seite des deutschen
REACH-CLP
Helpdesks angekündigt. Bis zum 14. April 2016
können die Dossiers, die die Besorgnisgründe
fachlich erläutern über die
ECHA Homepage
kommentiert werden. Weiterlesen
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Quelle: Stocked House Studio / Fotolia.com
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Novellierung der Chemikalienverbotsverordnung in der Pipeline |
29. Februar 2016 |
Die "Verordnung über Verbote und Beschränkungen
des Inverkehrbringens und über die Abgabe von
gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
nach dem Chemikaliengesetz" (ChemVerbotsV) wird
zurzeit überarbeitet. Bis zum 15.2. konnten die
Bundesländer und beteiligte Kreise den Entwurf
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) kommentieren.
Nun werden die Stellungnahmen ausgewertet, damit
die neue Verordnung möglichst noch im Sommer
2016 in Kraft treten kann. Weiterlesen
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Frankreich kündigt an, Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff vorzuschlagen |
26. Februar 2016 |
Am 04.Februar 2016 haben die EU-Kommission und
die Mitgliedstaaten im REACH- Regelungsausschuss
entschieden, Bisphenol A als
reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen.
Nun kündigte Frankreich an, Bisphenol A als
besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) zu
identifizieren. Der Vorschlag soll zum August
2016 bei der ECHA eingereicht werden. Die
deutschen Bewertungsbehörden überlegen nun, wie
die Ergebnisse der REACH Stoffbewertung
berücksichtigt werden können. Weiterlesen und weitere Neuigkeiten zu
Bisphenol A
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Quelle: Kara / Fotolia.com
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Umweltschädliches Flammschutzmittel HBCD darf weiter verwendet werden |
01. Februar 2016 |
Die Chemikalie Hexabromcyclododecan (HBCD)
verzögert die Entflammbarkeit bei entzündlichen
Materialien. Wegen seiner umweltschädlichen
Eigenschaften steht HBCD allerdings schon seit
Jahren im Fokus der Behörden. Um den weiteren
Eintrag in die Umwelt zu verhindern, verbietet
das Stockholmer Übereinkommen zu langlebigen
organischen Schadstoffen die Verwendung von HBCD
seit November 2014. Die chemische Industrie hat
bereits eine marktreife Alternative zu HBCD
entwickelt – dennoch nimmt die EU-Kommission
eine Ausnahme des Abkommens in Anspruch und hat
die weitere Verwendung von HBCD in
Dämmmaterialien zugelassen.
Weiterlesen |

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Neue Studie zum Vorkommen von Vorläuferverbindungen perfluorierter Chemikalien (PFC) in der Umwelt |
27. Januar 2016 |
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC)
gelangen durch Emissionen während der Produktion
und der Verwendung in die Umwelt, z.B. bei der
Herstellung fluorhaltiger Kunststoffe. Auch
wasser-, öl- und fettabweisend ausgerüstete
Textilien oder Lebensmittelverpackungen tragen
zur Exposition bei. Häufig werden PFC
eingesetzt, die zu persistenten perfluorierten
Sulfon- und Carbonsäuren abgebaut werden,
sogenannte Vorläuferverbindungen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der
Hochschule Fresenius und der Universität von
Amsterdam untersuchten für das Umweltbundesamt
welche Vorläuferverbindungen in der Umwelt
vorkommen und zur Umweltbelastung der
persistenten perfluorierten Sulfon- und
Carbonsäuren beitragen können. Hierfür wurden
Kläranlagen und Innenräume als Quelle für PFC in
die Umwelt analysiert.
Weiterlesen |

Quelle: Stefan Körber / Fotolia.com
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Strengere Grenzwerte von PAK in Gummi und Kunststoffprodukten - EU-weite Beschränkung gilt ab sofort |
08. Januar 2016 |
Fahrradgriffe, Badeschuhe, Gartenhandschuhe –
solche gummihaltigen Erzeugnisse können
Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
enthalten. PAK sind krebserregend, können das
Erbgut verändern und haben
fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. PAK
können in der Umwelt nicht abgebaut werden und
reichern sich in Organismen an.
Weiterlesen |
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Review-Artikel zum Bioakkumulationsworkshop veröffentlicht |
05. Januar 2016 |
Die Bioakkumulation ist eine der wichtigsten
Kenngrößen bei der Identifizierung von Stoffen
mit persistenten, bioakkumulierenden und
toxischen Eigenschaften (PBT-Eigenschaften).
Solche Stoffe sind langlebig in der Umwelt,
können sich in Organismen anreichern und sind
gleichzeitig giftig – eine ungewünschte
Kombination von Eigenschaften. REACH fordert
daher, solche Stoffe zu ersetzen. Das UBA
lud im Juni 2014 zu einem internationalen
Workshop ins Bauhaus Dessau ein, um mit
Vertretern aus Regulatorik, Wissenschaft und
Industrie den state-of-the-art der
Bioakkumulationsbewertung zu diskutieren, wie
beispielsweise alternative Bewertungskonzepte,
Verteilungsmodelle und Testsysteme (in vitro und
in-vivo-Tests). Gemeinsam mit dem Fraunhofer
(IME) fasste das UBA die Ergebnisse des
Workshops in einem Review-Artikel in
Environmental Sciences Europe zusammen, der
hier runtergeladen werden kann.
Weiterlesen |
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REACH-Kandidatenliste umfasst nun 168 Stoffe |
17. Dezember 2015 |
Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die EU die
REACH-Kandidatenliste mit besonders
besorgniserregenden Stoffen (Substances of very
high concern - SVHC) erweitert. Dieses Mal wurde
die Liste um fünf Stoffe ergänzt. Es handelt
sich um 1,3-Propanesulfon (EC 214-317-9),
Nitrobenzol (EC 202-716-0),
Perfluornonan-1-säure (PFNA) mit seinen Natrium-
und Ammoniumsalzen (EC 206-801-3), sowie
2,4-di-tert-butyl-6-(5-chlorobenzotriazol-2-yl)phenol
(UV-327, EC 223-383-8) und
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol
(UV-350, EC 253-037-1).
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Quelle: Eisenhans / Fotolia.com
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Schweden zieht EU-weite Beschränkungsankündigung für Bisphenol A zurück |
15. Dezember 2015 |
Die schwedische Chemikalienagentur KEMI hat ihre
Ankündigung zurückgenommen, EU-weit die
Beschränkung von Bisphenol A-haltigen
Epoxidharzen zur Sanierung von
Trinkwasserleitungen vorzuschlagen. Anlass für
den Vorschlag war die mögliche
Gesundheitsgefährdung von Kindern durch
Bisphenol A-haltiges Trinkwasser.
Registry of Intentions Weiterlesen
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Deutschland schlägt 13 weitere Stoffe für eine Stoffbewertung 2016-2018 vor |
11. Dezember 2015 |
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA
veröffentlichte im Oktober 2015 die vorläufige
Liste mit 138 Stoffen, die die Mitgliedsstaaten
in den Jahren 2016 – 2018 für den gemeinsamen
Aktionsplan zur Stoffbewertung vorschlagen
(Draft Community Rolling Action Plan, CoRAP).
Auch wenn es bis zur offiziellen Verabschiedung
Ende März 2016 noch Änderungen geben kann, wird
Deutschland mit 36 Stoffbewertungen den größten
Anteil übernehmen, gefolgt von Frankreich (15)
und Großbritannien (10). 13 der 36 Stoffe, für
die Deutschland zuständig ist, werden mit der
anstehenden Aktualisierung neu auf den
Aktionsplan aufgenommen. Den höchsten Anteil
haben die Stoffe, die das Umweltbundesamt wegen
Besorgnissen für die Umwelt bearbeiten wird: 25
Stoffe in den drei Jahren. Weiterlesen
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Quelle: Tomasz Zajda / Fotolia.com
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Deutschlandfunk sieht REACH als zahnlosen Tiger |
05. November 2015 |
REACH als zahnloser Tiger – so zumindest
bezeichnet der Deutschlandfunk die Europäische
Chemikalienverordnung in der
Sendung „Forschung aktuell“ am 03.11.2015.
Insbesondere werden Verzögerungen bei der
Umsetzung bemängelt - Kritikpunkt ist die
fehlende Umsetzung der ECHA-Empfehlungen für
zulassungspflichtige Stoffe. In dem Beitrag
räumt ein Mitglied der EU-Kommission ein, dies
sei auch auf Aktivitäten von
Interessensvertretungen der Unternehmen
zurückzuführen. Christoph Schulte, Leiter des
für REACH zuständigen Fachgebiets „Chemikalien“
im Umweltbundesamt (UBA), kritisiert, dass die
Anstrengungen bei der Identifizierung besonders
besorgniserregender Stoffe ins Leere laufen,
solange diese Stoffe nicht zügig einer
Zulassungspflicht unterworfen werden. Den
gesamten Beitrag können Sie sich anhören und
nachlesen unter
http://www.deutschlandfunk.de/chemikalienverordnung-reach-kompliziert-beschwerlich-und.676.de.html?dram:article_id=335864
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Quelle: Éva Fetter / UBA |
Wissenschaftlicher Ausschuss unterstützt Vorschlag, die umweltgefährliche Perfluoroktansäure (PFOA) zu beschränken |
25. September 2015 |
Jahrelang wurde Perfluoroktansäure (PFOA) in der
EU zur Herstellung des Kunststoffes PTFE
(Polytetrafluorethylen) verwendet. PTFE wird als
Textilmembranen und zur Beschichtung von
Haushaltsgegenständen genutzt. Während die
Europäischen und amerikanischen PTFE-Hersteller
PFOA ersetzt haben, wird PTFE außerhalb der EU
und USA noch immer mit PFOA produziert. Außerdem
kann die Substanz in der Umwelt aus anderen
Fluorchemikalien entstehen und findet sich als
Verunreinigung in Gemischen, die z.B. für die
Imprägnierung oder Beschichtung von Textilien
und in bestimmten Feuerlöschschäumen verwendet
werden. Weiterlesen
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Quelle: franck_MAZEAS / Fotolia.com |
Empfindlichkeitsvergleich der Daphnien- und Fischtoxizität - wann kann auf einen chronischen Fischtest verzichtet werden? |
24. September 2015 |
REACH hat zum Ziel, den Schutz der Umwelt auf
einem hohen Niveau zu gewährleisten und dabei
den Tierschutzgedanken zu verwirklichen und
Tests mit Wirbeltieren zu vermeiden. Deshalb
sieht die Verordnung Möglichkeiten vor, auf
bestimmte Prüfungen zu verzichten oder Nachweise
ohne experimentelle Prüfungen zu erbringen. Weiterlesen
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ECHA-Ausschuss für Sozioökonomische Bewertung legt vorläufige Stellungnahme zum französischen Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier vor |
21. September 2015 |
Der wissenschaftliche Ausschuss für
Sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) legte am 11.09.2015
seine vorläufige Stellungnahme vor. Der SEAC
hält die geplante Beschränkung von Bisphenol A
in Thermopapier aus der Sicht der ökonomischen
Effizienz (Vergleich der sozioökonomischen
Vorteile mit den Kosten der Beschränkung) für
unangemessen. Trotzdem sieht der SEAC in der
Beschränkung positive Verteilungswirkungen und
kostensenkende Effekte für mögliche Alternativen
zu Bisphenol A. Die vorläufige Stellungnahme
kann bis zum 16.11.2015 kommentiert werden:
https://comments.echa.europa.eu/comments_cms/SeacDraftOpinionBisphenolA.aspx Weiterlesen
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Quelle: Bilderbox / Fotolia.com |
EuGH bestätigt Grundsatz „Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis“ |
11. September 2015 |
Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller,
Importeure und ggf. Händler zu Kommunikations-
und Meldepflichten zu besonders
besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in
Erzeugnissen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
hatte darüber zu entscheiden ob die dabei
anzuwendende Konzentrationsgrenze von 0,1% auf
das Gesamterzeugnis (z.B. Auto) oder auch auf
Teilerzeugnisse (z.B. Autofelge) anzuwenden ist.
Der EuGH hat nun entschieden, dass die
Pflichten auch für Teilerzeugnisse gelten, die
selber die Erzeugnisdefinition erfüllen. Mit
diesem Urteil werden die Informationsrechte für
Unternehmen und Verbraucher gestärkt. Hinweise
zur Anwendung dieses Grundsatzes finden sich in
Leitfäden des nationalen Helpdesks.
Weiterlesen
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UBA schlägt zwei weitere Benzotriazole als SVHC vor |
04. September 2015 |
Das UBA hat zwei weitere Phenol-Benzotriazole,
UV-327 und UV-350, als sehr persistent und sehr
bioakkumulierend (vPvB) bewertet und schlägt
diese als besonders besorgniserregende Stoffe
vor (SVHC - Substances of very high concern).
Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (Member
State Committee) muss nun im Oktober
entscheiden, ob UV-327 und UV-350 die Kriterien
des Art 57 d) der REACH-Verordnung erfüllen. In
diesem Fall werden sie auf die
REACH-Kandidatenliste aufgenommen.
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Quelle: Eisenhans / Fotolia.com |
Schweden kündigt Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in der Trinkwasserleitungssanierung an |
03. September 2015 |
Die schwedische Chemikalienagentur möchte
vorschlagen, die Verwendung von Bisphenol
A-haltigen Epoxidharzen EU-weit gesetzlich zu
beschränken. Als Grund für die Beschränkung
nennt Schweden eine mögliche
Gesundheitsgefährdung von Kindern durch
Bisphenol A-haltiges Trinkwasser. Der konkrete
Vorschlag mit der wissenschaftlichen Begründung
ist für den 31.12.2015 angekündigt.
Current restriction intentions Weiterlesen
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ECHA-Ausschuss stimmt französischem Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier zu |
03. September 2015 |
Der wissenschaftliche Ausschuss für
Risikobewertung (RAC) der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) stimmte auf seiner
Junisitzung dem französischen Vorschlag zu, die
Verwendung von Bisphenol A als Farbentwickler in
Thermopapier zu beschränken. Die unabhängigen
Experten des RAC identifizierten ein
Gesundheitsrisiko für Kassenpersonal durch die
arbeitsplatzbedingte Exposition gegenüber
Bisphenol A aus Kassenzetteln. Ein Risiko für
die Bevölkerung aus dieser Verwendung von
Bisphenol A liegt laut RAC Analyse nicht vor.
Der ECHA Ausschuss für Sozioökonomische Analyse
legt voraussichtlich im Dezember 2015 seine
Stellungnahme zu dem Beschränkungsvorschlag vor.
Das UBA begrüßt den Vorschlag und fordert
eine rasche Umsetzung. Die Verwendung von
Bisphenol A in Thermopapier stellt einen
wichtigen Eintragspfad von Bisphenol A in die
Umwelt dar. Eine Beschränkung wird daher auch
die Bisphenol A-Einträge in die Umwelt
verringern. Weiterlesen
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Gefährliche Chemikalien in Produkten: Zahlen Sie nicht den Preis, sondern fragen Sie nach! |
18. August 2015 |
Produkte können gefährliche Chemikalien
enthalten. Bevor Sie eins kaufen, haben Sie das
Recht, beim Hersteller, Importeur oder Händler
nachzufragen. Das geht ganz einfach: mit dem
Online-Formular des Umweltbundesamtes. Nach
Eingabe der Barcode-Nummer des Produktes und
Ihrer Kontaktdaten wird dort automatisch eine
Anfrage an den zuständigen Hersteller oder
Importeur versendet. Dafür, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher ihr
Auskunftsrecht nutzen, wirbt dieser Werbespot
der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. >
Gefährliche Chemikalien in Produkten
- "The Price You Pay"
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Zwei weitere Stoffe auf der Kandidatenliste |
08. Juli 2015 |
Zwei weitere Chemikalien mit besonders
besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of
very high concern - SVHC) wurden am 15.06.2015
auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, die
damit 163 Stoffe umfasst. Die Stoffgruppe der
Alkyl-Diester mit ≥ 0,3 Massenprozent
Dihexyl-Phthalate wurde wegen
fortpflanzungsschädigender Eigenschaften auf die
Kandidatenliste aufgenommen. Alkyl-Diester
werden beispielsweise als Weichmacher und
Schmiermittel, in Klebstoff, Baumaterial,
Polymerfolien, Knete und Fingerfarbe eingesetzt. Weiterlesen
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Neue Studie zur Datenverfügbarkeit unter REACH |
26. Juni 2015 |
58 Prozent von 1.814 Dossiers der ersten
REACH-Registrierungsperiode verfehlen mindestens
eine der sieben überprüften Datenanforderungen,
17 Prozent sogar zwei oder mehr. Nur ein Dossier
ist vollständig anforderungskonform. Dies ist
das Ergebnis
einer neuen Studie von
Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR). Zwar schreibt REACH
eindeutige Datenanforderungen vor, gleichzeitig
erlaubt die Verordnung den
registrierungspflichtigen Unternehmen, bestimmte
Prüfungen nicht vorzulegen („Waiving“), sie mit
Daten ähnlicher Chemikalien („read-across“) oder
mit Hilfe von Struktur-Wirkungsmodellen („QSAR“)
zu erfüllen. Dies muss wissenschaftlich
plausibel begründet sein. In der Studie
überprüften die Behörden die Plausibilität der
Begründungen. War dies in der für die Studie zur
Verfügung stehenden Zeit nicht nachvollziehbar,
wurde die Datenanforderung als „komplex“
bewertet. Dies betrifft 42 Prozent der
Registrierungen. Bei diesen Dossiers muss nun
eine Detailprüfung erfolgen. Weiterlesen
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Französischer Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A in Thermopapier – RAC-Entscheidung Anfang Juni 2015 erwartet |
01. Juni 2015 |
Nach der Diskussion des Beschränkungsvorschlags
in den ECHA Ausschüssen für Risikobeurteilung
(RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) wird
nun die noch ausstehende Entscheidung des RAC in
seiner nächsten Sitzung Anfang Juni 2015
erwartet. Mit dem möglichen Inkrafttreten der
Beschränkung erwartet das UBA auch eine
signifikante Verringerung der Bisphenol A-Mengen
in der Umwelt, da Thermopapierverwendungen aus
Sicht des UBA einen Haupteintragspfad dieser
Chemikalie in die Umwelt darstellen. Weiterlesen
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Großbritannien schlägt der EU Beschränkung für Silikonverbindungen D4 und D5 vor |
22. Mai 2015 |
Die beiden cyclischen Silikonverbindungen D4 und
D5 (chemisch Octamethylcyclotetrasiloxan und
Decamethylcyclopentasiloxan) sind langlebige
Chemikalien, die sich in Organismen anreichern.
Diese Bewertung als vPvB (very persistent, very
bioaccumulative) bestätigte kürzlich der
Mitgliedstaatenausschuss der Europäischen
Chemikalienagentur ECHA. Der Direktor der
Agentur hatte den Ausschuss befragt, weil das
Vereinigte Königreich (UK) vorschlägt, die
Verwendung beider Stoffe EU-weit gesetzlich zu
beschränken. Besonders D4 findet sich nämlich in
verschiedenen Körperpflegeprodukten. Dort werden
die Chemikalien nach der Internationalen
Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe INCI
als Cyclomethicone, Cyclotetrasiloxane (D4) oder
Cyclopentasiloxane (D5) bezeichnet. Weiterlesen
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CLP-Verordnung ist ab 01.06.2015 auch für Gemische verbindlich anzuwenden |
21. Mai 2015 |
Am 20.01.2009 trat die europäische Verordnung
für die harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung
und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG Nr.
1272/2008) in Kraft (= CLP oder Classification,
Labelling and Packaging-Verordnung). Sie löste
das bisher vorhandene System der Einstufung und
Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG
(Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG
(Zubereitungsrichtlinie) ab. In der
CLP-Verordnung wurden Übergangsfristen für die
Anwendung der neuen Verordnung festgelegt: für
Stoffe endete sie bereits am 30.11.2014 und für
Gemische (Gemische oder Lösungen, welche aus
zwei oder mehr Stoffen bestehen) endet sie am
31.5.2015.
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Quelle: photophonie / Fotolia.com
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Chemikalienrecht: REACH könnte Importerzeugnisse sicherer machen |
11. Mai 2015 |
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für
Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und
Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser
vor dort enthaltenen „besonders
besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine
entsprechende Anpassung der europäischen
Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen
Welthandelsrecht verstoßen, so ein
UBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache
Verbesserung wäre, ein verbindliches,
standardisiertes Kommunikationsformat
einzuführen, in dem Hersteller für ihre
Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen
besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren
Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise
zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren
Verwendung und Entsorgung angeben müssen. > Workshop-Dokumentation: Vorstellung der Projektergebnisse
>
Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse
in der Chemikalienverordnung REACH
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Stoffbewertung Bisphenol A: Neues Sicherheitsdatenblatt und aktualisiertes Registrierungsdossier |
24. April 2015 |
Als Reaktion auf die deutsche REACH
Stoffbewertung hat der federführende Registrant
im Dezember 2014 das Registrierungsdossier und
im März 2015 auch das Sicherheitsdatenblatt
aktualisiert. Alle Verwender von Bisphenol A und
weiterverarbeitende Unternehmen müssen nun
umgehend überprüfen, ob ihre Verwendungen noch
von der Registrierung erfasst sind. Ist dies
nicht der Fall, müssen diese „Downstream User“
einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen
und dies der ECHA anzeigen. Der
Stoffsicherheitsbericht muss die spezielle
Verwendung und darauf resultierende
Umwelteinträge beschreiben.
Zur Erfüllung
der Forderungen aus der Stoffbewertung
finanziert das Bisphenol A REACH Konsortium ein
Modellierungsprojekt, um die Haupteintragspfade
und Eintragsmengen von Bisphenol A in deutsche
Gewässer zu bestimmen. Das UBA sieht darin eine
wichtige Basis für ein anschließendes
Monitoring, bei dem Bisphenol A in Gewässern
überwacht werden soll. Dazu passt auch die
Initiative der Europäischen Kommission,
Bisphenol A auf die Beobachtungsliste („watch
list“) nach Art. 8b der Wasserrahmenrichtlinie
aufzunehmen. Weiterlesen
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Die ECHA informiert über Bewertungsaktivitäten zu potenziell gefährlichen Stoffen |
15. April 2015 |
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
veröffentlicht seit März 2015 das Public
Activities Coordination Tool (PACT) auf ihrer
Homepage. Bisher waren dort nur Stoffe
aufgeführt, für die eine RMOA (Risk Management
Option Analysis – Analyse der
Risikomanagement-Maßnahmen) durchgeführt wird.
Seit April 2015 ergänzt die ECHA diese Liste
regelmäßig um Stoffe, die Mitgliedstaaten auf
mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdung
überprüfen.
Weiterlesen
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Europäische Chemikalienagentur aktualisiert gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung |
27. März 2015 |
Das Umweltbundesamt (UBA) ist bei den deutschen
Stoffbewertungen für die Umweltbelange
zuständig. Zur Aufstellung des gemeinsamen
Aktionsplans nominiert das UBA bevorzugt Stoffe,
für die Hinweise auf persistente,
bioaakumulierende und toxische Eigenschaften
(PBT-Stoffe) oder endokrine Wirkungen (endokrine
Disruptoren) vorliegen. In 2015 wird das UBA
zwei PBT-Verdachtsstoffe, zwei endokrin wirksame
Perchlorate und einen weiteren Stoff mit
hormonellen Wirkungen bewerten.
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REACH in der Praxis Fachworkshop am 15.
April 2015 in Berlin: REACH Registrierung 2018 |
20. März 2015 |
Die letzte REACH Registrierungsfrist endet am 1.
Juni 2018. Bis dahin müssen alle Chemikalien
registriert sein, die in einer Menge von > 1
Tonne pro Jahr und Hersteller/Importeur
hergestellt oder in die EU importiert werden.
Diese Registrierungsfrist betrifft insbesondere
viele kleine und mittlere Unternehmen, die zum
Teil noch wenig bis keine Erfahrungen mit dem
Registrierungsprozess sammeln konnten. In der
Reihe REACH in der Praxis ist der nächste
Fachworkshop daher genau diesem Thema gewidmet.
Der Workshop führt in die notwendigen
Arbeitsschritte der Registrierungsprozedur ein
und stellt Unterstützungsangebote von Behörden
und Verbänden vor. Besonderes Augenmerk wird
dabei auf die umweltbezogene
Stoffsicherheitsbeurteilung gelegt. Der Workshop
richtet sich bevorzugt an Vertreter/innen
kleiner und mittlerer Unternehmen. Programm und
Anmeldung unter
http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-in-der-praxis/reach-workshop-2015
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© Tim Mitchell www.timmitchell.co.uk
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Hamburg: Ausstellung Fast Fashion – Die Schattenseiten der Mode 20.März – 20. September 2015 |
06. März 2015 |
Die Ausstellung „Fast Fashion“ im Museum für
Kunst und Gewerbe Hamburg beleuchtet das Thema
Mode im Hinblick auf die Aspekte Konsum,
Ökonomie und Ökologie. Dabei geht es auch um die
Auswirkungen der in den Textilien verwendeten
Chemikalien auf Mensch und Umwelt. Beispielhaft
werden mögliche Wirkungen von perfluorierten
Chemikalien, Alkylphenolethoxylaten, Phthalaten
und weiteren Chemikaliengruppen dargestellt.
Thema sind aber auch Prozesse wie
„Stonewashing“, Sandstrahlen von Jeans und
Gerben von Leder, für die alternative Methoden
vorgestellt werden. Die Ausstellung will
Konsumenten anregen ihre Rolle in der
Gesellschaft zu hinterfragen und ihre Marktmacht
zu nutzen, um positive Veränderungen
herbeizuführen. Im „Labor“ werden unter dem
Stichwort Slow Fashion Möglichkeiten
vorgestellt, wie neue Fasern und Technologien
sowie neue Designansätze des Recyclings,
Upcyclings oder Zero Waste. Das „Labor“ zeigt
auf, wie der ethisch vertretbarer Kleiderschrank
von morgen aussehen könnte. Nähere Informationen
finden Sie unter
http://www.mkg-hamburg.de/de/ausstellungen/vorschau/fast-fashion.html
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Workshop "Mind the Gap-Data Availability in REACH Registrations” |
03. Februar 2015 |
Auf dem Workshop werden die Ergebnisse eines
Forschungsprojekts vorgestellt, in dem 1.800
REACH-Registrierungsdossiers von Chemikalien mit
hohen Tonnagen überprüft wurden. Zusätzlich dazu
bietet der Workshop allen interessierten
Stakeholdern die Gelegenheit zur Diskussion über
die generelle Qualität der
REACH-Registrierungen. Der Workshop wird
gemeinsam vom Umweltbundesamt (UBA) und dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
organisiert und findet am 02. März 2015 im BfR,
Didersdorfer Weg 1 (Marienfelde), 12277 Berlin
statt. Nähere Informationen, die
Tagesordnung und das Anmeldeformular finden Sie
unter
http://www.bfr.bund.de
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© European Union |
Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu Endokrinen Disruptoren beendet |
30. Januar 2015 |
Im Rahmen eines Impact Assessments zu
verschiedenen Regulierungsoptionen für endokrin
wirksame Stoffe hatte die Europäische Kommission
dazu aufgerufen, verschiedene Optionen zur
Identifizierung Endokriner Disruptoren zu
kommentieren. Gefragt war unter anderem, ob bei
der Identifizierung Endokriner Disruptoren neben
den Stoffeigenschaften auch weitere
Informationen wie z.B. die Wirkstärke eine Rolle
spielen sollen. Dieses lehnt das Umweltbundesamt
für die Umweltbewertung von Endokrinen
Disruptoren in seinem
Kommentar ab. Weitere
Informationen zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/food/consultation_20150116_endocrine-disruptors_en.htm
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Sechs neue Stoffe auf der REACH Kandidatenliste |
19. Dezember 2014 |
Seit 17. Dezember umfasst die REACH
Kandidatenliste sechs weitere besonders
besorgniserregende Stoffe, insgesamt nun 161
Stoffe. Zwei Neuaufnahmen gehen auf Vorschläge
des Umweltbundesamtes zurück: UV-Stabilisatoren
aus der Gruppe der Phenolbenzotriazole, die vor
allem in Kunststoffen, Gummi und Beschichtungen
eingesetzt werden. Die beiden Stoffe sind in der
Umwelt sehr langlebig, wirken giftig und
reichern sich in hohem Maße in Organismen an.
Weiterlesen |
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Kommentierung Beschränkungsvorschlag PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen |
17.
Dezember 2014 |
Deutschland hat gemeinsam mit Norwegen einen
Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, der
Vermarktung, des Imports und der Verwendung von
Perfluoroktansäure (PFOA), deren Salze und
Vorläuferverbindungen bei der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser
Beschränkungsvorschlag kann bis zum 17.06.2015
über die
ECHA-Internetseite kommentiert werden. Damit
die Kommentare bereits bei der ersten Diskussion
im März berücksichtigt werden können, begrüßen
die ECHA-Ausschüsse frühzeitige Kommentare bis
zum 01.03.2015. Mit
spezifischen Fragen macht
die ECHA auf noch relevante Informationen
aufmerksam. |
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Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun |
01.
Dezember 2014 |
Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global.
UBA Presseinformation >
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REACH Kongress 2014: Dialog. Verantwortung. Perspektiven. |
06. November 2014 |
Auf dem REACH-Kongress 2014 am 1. und 2.
Dezember am Umweltbundesamt (UBA) in
Dessau-Roßlau steht die Frage im Mittelpunkt,
wie die Verantwortungsteilung für die
Identifizierung und Minimierung von
Chemikalienrisiken in der Praxis funktioniert.
Vertreterinnen und Vertretern aller von der
EU-Chemikalienverordnung REACH betroffenen
Interessengruppen werden sich offen und kritisch
zum heutigen Umsetzungsstand austauschen können.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das UBA als
Veranstalter wollen mit diesem Dialog eine
gemeinsame Basis für die weitere Entwicklung
schaffen.
>
zur Kongresswebseite
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Gruppierung von Stoffen für das behördliche Risikomanagement |
06. November 2014 |
Dr. Björn Hansen, EU Kommission und Dr.
Christoph Schulte, UBA diskutierten bei der
ChemSec Veranstaltung „SINnovation - keys for
the future“ über die Möglichkeiten, Stoffe beim
Risikomanagement zu gruppieren. Die Diskussion
war Teil einer Veranstaltung der NGO „ChemSec“
am 08.10.2014 in Brüssel zur Erweiterung der
SIN-Liste (Substitute It Now). Die Liste der
Chemikalien, für die ChemSEC eine Substitution
fordert, wurde um 28 auf 831 Stoffe erweitert.
Die neuen Stoffe wählte ChemSEC überwiegend
wegen ihres endokrinen Wirkmechanismus oder
wegen persistenter, bioakkumulierender
Eigenschaften aus. Bei der Veranstaltung stellte
ChemSEC auch ein Konzept zur Identifizierung
ähnlicher Stoffe (SINimilyrity tool) vor.
Weiterlesen
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Welche Stoffe prüfen die Behörden? ECHA und deutscher Helpdesk erweitern REACH-Informationsangebot. |
13. Oktober 2014 |
Seit Kurzem informiert die europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website darüber, welche Chemikalien aktuell unter REACH auf dem Prüfstand stehen. Für diese Stoffe analysieren die Behörden die Risikomanagement-Optionen. Mit der RMOA (Risk Management Options Analysis) dokumentieren sie, wie Risiken angemessen reguliert werden sollen. Zu den möglichen Regelungen gehören z.B. eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, die Zulassungspflicht oder eine Beschränkung. Das neue „Public Activities Coordination Tool“ (PACT) beschreibt den Stand einer RMOA und, nach der EU-weiten Diskussion, die Schlussfolgerungen daraus.
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ECHA schlägt weitere 22 Stoffe für Zulassungpflicht vor |
05. September 2014 |
Bis zum 30. November ist es möglich, die
nächsten Empfehlungen der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) für die Fortschreibung
des Anhangs XIV zu kommentieren. Der Anhang XIV
umfasst alle besonders besorgniserregenden
Stoffe (SVHC), die unter REACH
zulassungspflichtig sind. Erstmals wird in
dieser Kommentierungsrunde bereits nach
möglichen sozioökonomischen Folgen einer
Zulassungspflicht gefragt.
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ECHA veröffentlicht zehn SVHC-Vorschläge |
05. September 2014 |
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat
zehn Vorschläge für besonders besorgniserregende
Stoffe (SVHC) veröffentlicht, die bis zum
16.10.2014 über die ECHA-Internetseite
kommentiert werden können. Im Dezember
entscheidet dann der Ausschuss der
Mitgliedstaaten bei der ECHA über die Aufnahme
in die REACH-Kandidatenliste.
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Europäische Chemikalienagentur wirbt für REACH Verbraucherrechte |
18. Juli 2014 |
Mit einem
sehenswerten Werbespot macht die Europäische
Chemikalienagentur ECHA neuerdings auf die
REACH
Auskunftsrechte aufmerksam. Verbraucherinnen und
Verbraucher werden aufgefordert ihr Recht auf
Auskunft über besonders besorgniserregende
Chemikalien in Produkten zu nutzen. „Jedes
Produkt besteht aus Chemikalien“, heißt es in
dem Spot, „Achten Sie darauf, dass nicht Sie den
Preis für gefährliche Chemikalien zahlen
müssen“. Um Ihr Auskunftsrecht zu nutzen, müssen
Sie eine Anfrage an den Hersteller, Importeur
oder Händler eines Produktes stellen. Am
einfachsten geht das über das
Online-Formular
des Umweltbundesamtes. Nach Eingabe der
Barcode-Nummer des Produktes und Ihrer
Kontaktdaten wird dort automatisch eine Anfrage
an den zuständigen Hersteller oder Importeur
versendet. |

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Ergebnisse des UBA-Workshops zur Bioakkumulation |
18. Juli 2014 |
Die Bioakkumulation ist eine der wichtigsten
Kenngrößen bei der Identifizierung von Stoffen
mit persistenten, bioakkumulierenden und
toxischen Eigenschaften (PBT-Eigenschaften).
Solche Stoffe sind langlebig in der Umwelt,
können sich in Organismen anreichern und sind
gleichzeitig giftig – eine ungewünschte
Kombination von Eigenschaften. REACH fordert
daher, solche Stoffe zu ersetzen. Am 26. und
27. Juni führte das UBA einen internationalen
Bioakkumulations-Workshop in der Aula des
Bauhauses in Dessau durch, an dem über 70
Vertreter der Wissenschaft, Industrie und
Behörden teilnahmen. Ziel des Workshops war es,
das Verständnis der Bioakkumulation zu
verbessern, weiteren Forschungsbedarf
aufzuzeigen und einen Beitrag zur Verbesserung
von Bewertungsstrategien zu leisten.
Weiterlesen |

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Beschränkungsvorschlag von Bisphenol A in Thermopapier – Öffentliche Kommentierung gestartet |
14. Juli 2014 |
Nachdem die Ausschüsse für Risikobeurteilung
(RAC) und für Sozioökonomische Analyse (SEAC)
der ECHA das überarbeitete französische REACH
Beschränkungsdossier für die Verwendung von
Bisphenol A in Thermopapier als konform mit den
REACH-Anforderungen erklärt haben, hat die ECHA
am 18.06. das öffentliche
Kommentierungsverfahren zu dem
Beschränkungsvorschlag eröffnet.
Weiterlesen und
weitere Neuigkeiten zu Bisphenol A |

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Erste Zulassung unter REACH beschlossen |
24. Juni 2014 |
Am 18.06.2014 hat der REACH Regelungsausschuss
der EU Kommission die erste Zulassung unter
REACH beschlossen. Bei dem Zulassungsantrag der
Firma Rolls Royce geht es um die Verwendung des
fortpflanzungsschädigenden Weichmachers DEHP bei
der Herstelllung von Triebwerksschaufeln für
Flugzeugtriebwerke. Weil Ersatzstoffe noch nicht
ausreichend getestet sind, darf DEHP für weitere
sieben Jahre für diesen Zweck verwendet werden.
Weiterlesen |
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Kandidatenliste enthält 155 besonders besorgniserregende Stoffe |
20. Juni 2014 |
Am 16.06.2014 wurde die
Kandidatenliste der besonders
besorgniserregenden Stoffe (SVHC), nach
einstimmigem Beschluss des Ausschusses der
EU-Mitgliedstaaten, um 4 auf nun
155 Stoffe erweitert. Zwei Natriumborate, der
Weichmacher DIHP (1,2-Benzenedicarboxylic acid,
dihexyl ester, branched and linear) und
Cadmiumchlorid wurden aufgenommen, weil sie
krebserregende, mutagene und/oder
fortpflanzungsschädigende Eigenschaften haben.
Damit umfasst die Kandidatenliste 155 SVHC.
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Quelle: Africa Studio / Fotolia.com |
Wissenschaftlicher Ausschuss für Risikobeurteilung unterstützt EU-weite Beschränkung von Nonylphenol und Nonylphenol-Ethoxylaten |
19. Juni 2014 |
Der wissenschaftliche Ausschuss für
Risikobeurteilung der Europäischen
Chemikalienagentur (RAC) unterstützt mit seiner
Stellungnahme Anfang Juni den schwedischen
Vorschlag einer EU-weiten Beschränkung von
Nonylphenol und Nonylphenol-Ethoxylaten.
Ziel der Beschränkung ist das Verbot des
Inverkehrbringens von Textilbekleidung,
Stoffaccessoires und Heimtextilien, die diese
Chemikalien enthalten. Deutschland bereitet
gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur
Beschränkung eines weiteren umweltschädigenden
Stoff vor. Der Vorschlag zur Beschränkung der
Herstellung, des Inverkehrbringens, des Imports
und der Verwendung von der Perfluoroktansäure
(PFOA), ihrer Salze und Vorläuferverbindungen
wird im Oktober bei der europäischen
Chemikalienagentur eingereicht. |

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Bisphenol-A Emissionen in die Umwelt |
17.
Juni 2014 |
Wegen der Wirkungen auf das Hormonsystem ist Bisphenol A eine weltweit sehr umstrittene, aber auch wirtschaftlich bedeutende Chemikalie. Allein in Europa stellt die chemische Industrie jährlich 1.15 Millionen Tonnen davon her. Bisphenol A ist ein Ausgangsstoff für Polycarbonate und Epoxidharze, die beispielsweise für Plastikflaschen oder Doseninnenbeschichtungen verwendet werden. Bisphenol-A dient auch als Entwickler in Thermopapier. Wissenschaftler weisen Bisphenol-A regelmäßig in der Umwelt nach. An einer UBA-Studie beteiligte Wissenschaftler werteten aktuelle Daten von Unternehmen, Datenbanken und wissenschaftlichen Studien aus und ermittelten so, aus welchen Quellen und in welchen Mengen Bisphenol-A in die Umwelt gelangt.
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Auskunftsrecht zu Chemikalien in Verbraucherprodukten |
13.
Juni 2014 |
Alltagsprodukte wie Möbel, Sportartikel, Schuhe,
Werkzeuge etc. können besonders
besorgniserregende Chemikalien enthalten. Mit
Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie
sich über solche Chemikalien in Alltagsprodukten
informieren. Das Online-Formular des
Umweltbundesamtes erstellt für Sie eine Anfrage
beim Hersteller oder Importeur. Das
Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen
Chemikalienverordnung REACH.
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Wie können Nanomaterialien mit REACH angemessen bewertet werden |
17. April 2014 |
Seit mehreren Jahren diskutieren die
Europäischen Mitgliedstaaten, wie sich
spezifische Risiken durch Nanomaterialien
angemessen bewerten und bei Bedarf auch
regulieren lassen. Denn in Nanoform haben
Chemikalien oft völlig andere Eigenschaften und
Wirkungen. Auch Verteilung- und
Transportmechanismen im Organismus sind durch
die Aufnahme als Partikel verschieden. Die große
Oberfläche von Nanomaterialien bedingt ein
besonders großes Wechselwirkungspotential mit
Umweltmedien und biologischen Systemen.
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UBA-Workshop zur Bioakkumulation |
11. April 2014 |
Vom 26. bis 27 Juni 2014 organisiert das UBA in
Dessau einen Workshop zur Bioakkumulation von
Stoffen. Die Bioakkumulation ist ein zentrales
Kriterium bei der Gefahrenabschätzung von
Chemikalien und der Identifizierung persistenter
bioakkumulierender Stoffe als besonders
Besorgnis erregende Substanzen nach der
REACH-Verordnung. Partner der Veranstaltung sind
das Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie
und Angewandte Ökologie (IME)Schmallenberg , das
Fraunhofer-Institut für Toxikologie und
Experimentelle Medizin Hannover (ITEM), das
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ)
Leipzig, die Rheinisch-Westfälische Technische
Hochschule (RWTH) Aachen und das Analytische
Laboratorium Luhnstedt. Gemeinsam mit weiteren
internationalen Expertinnen und Experten soll
der aktuelle Wissensstand zur Bioakkumulation
und Möglichkeiten diskutiert werden, wie der
aktuelle Bewertungsansatz erweitert werden kann.
Der Workshop richtet sich an Wissenschaftler und
interessierte Akteure aus den Bereichen der
Regulatorik und Industrie.
Weitere Details sind der detaillierten
Workshopankündigung zu entnehmen.
Anmeldungen bitte per Email bis zum
13.6.2014 an:
uta.zacharias@uba.de
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Neuer CoRAP veröffentlicht: Deutschland bewertet 2014 sieben Stoffe |
04. April 2014 |
Am 26. März hat die ECHA den aktualisierten
Community Rolling Action Plan (CoRAP) für die
Jahre 2014 bis 2016 veröffentlicht. Dieser Plan
benennt die für die jeweiligen Jahre geplanten
Stoffbewertungen unter REACH, die von den
einzelnen Behörden der Mitgliedsstaaten
angekündigt sind. Von den 51 für 2014 gemeldeten
Bewertungen übernimmt Deutschland sieben. Fünf
dieser Bewertungen werden durch das
Umweltbundesamt (UBA) erfolgen. Bei der
Stoffbewertung werden Verdachtsmomente bezüglich
der Gefährdung der Umwelt oder Gesundheit
überprüft. Ggf. können auch weitere
Untersuchungen seitens der Unternehmen gefordert
werden. Die Stoffbewertung muss innerhalb eines
Jahres nach Veröffentlichung des aktualisierten
CoRAP abgeschlossen sein.
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Kommentierung der aktuellen SVHC-Vorschläge |
04. April 2014 |
Zweimal jährlich können die EU-Mitgliedstaaten
und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur
Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste (http://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm)
vorschlagen. Im Januar 2014 gingen zwei dänische
und zwei schwedische Vorschläge bei der ECHA
ein. Die Vorschläge können bis zum 17.4.2014
über die ECHA-Internetseite kommentiert werden.
Über die Aufnahme in die Kandidatenliste wird
der Ausschuss der Mitgliedstaaten bei der ECHA
im Juni entscheiden.
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Europäische Chemikalienagentur schlägt Zulassungspflicht vor |
04. April 2014 |
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat
ihre 5. Empfehlung zur Fortschreibung des
Anhangs XIV der REACH-Verordnung veröffentlicht.
Im Anhang XIV sind die Stoffe aufgeführt, für
die eine Zulassungspflicht besteht. Die
Empfehlung umfasst bestimmte Keramikfasern und
Octylphenol-Ethoxylate. Diese Gruppe hatte das
Umweltbundesamt als besonders besorgniserregend
vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten
unterstützten den Vorschlag einstimmig, so dass
Octylphenol-Ethoxylate seit Dezember 2012 auf
die REACH-Kandidatenliste aufgenommen sind.
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Wissenschaftlicher Ausschuss bestätigt Einstufung von Bisphenol A als fortpflanzungsgefährdend |
04. April 2014 |
Der wissenschaftliche Ausschuss für
Risikobeurteilung der Europäischen
Chemikalienagentur (RAC) hat am 19.03.2014 seine
Stellungnahme zum französischen Vorschlag
veröffentlicht, Bisphenol A als
reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen.
Anlass sind die nachteiligen Wirkungen des
Stoffes auf die sexuelle Funktion und die
Fruchtbarkeit – sie gefährden die Fortpflanzung.
Weiterlesen und
weitere Neuigkeiten zu Bisphenol A
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6. internationale Tagung zu per- und polyfluorierten Chemikalien |
25. März 2014 |
Vom 15. bis 18. Juni 2014 findet an der
Hochschule Fresenius in Idstein die 6.
internationale Tagung zu per- und
polyfluorierten Chemikalien (PFC) statt. PFC
sind wegen ihrer Umweltgefährdung für das UBA
eine Stoffgruppe, die weiterer gesetzlicher
Regulierung bedarf. Deshalb beteiligt sich das
UBA aktiv an der Organisation dieser
Veranstaltung. Im Rahmen dieser Tagungsreihe
präsentieren und diskutieren Wissenschaftler und
Regulatoren aus der ganzen Welt über
wissenschaftliche und regulatorische
Entwicklungen in Bezug auf diese
besorgniserregende Stoffgruppe. Weitere
Informationen zur Tagungsreihe, insbesondere zur
diesjährigen Tagung, finden Sie unter
http://www.hs-fresenius.de/pfas/. Mehr
Informationen zu PFC, ihren Verwendungen und den
Besorgnissen aus der Umweltperspektive finden
Sie unter
http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/per-polyfluorierte-chemikalien-pfc
sowie
http://www.reach-info.de/pfc.htm
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Standardisation of release factors for the exposure assessment under REACH - Developments since 2010 |
21. März 2014 |
Unter der Europäischen Chemikalienverordnung
REACH wird die Freisetzung eines Stoffes in die
Umwelt anhand von Emissionsfaktoren abgeschätzt.
Die Industrie kann hierfür realistische
Emissionsfaktoren ableiten indem sie sogenannte
spezifische Umweltfreisetzungskategorien
(spERCs) entwickelt und dies in einem Datenblatt
dokumentiert. In einem Gutachten wurden die
Plausibilität der Emissionsfaktoren sowie die
Qualität der Dokumentation der im Juli 2013
verfügbaren spERCs und ihrer Datenblätter
untersucht und bezüglich der Umsetzung von
Empfehlungen einer Vorgängerstudie geprüft.
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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt - |
19. März 2014 |
Das Ziel einer weltweit einheitlichen Einstufung
und Kennzeichnung von Chemikalien ist es, die
Gefahren für die menschliche Gesundheit und für
die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und
beim Transport von chemischen Stoffen und
Gemischen zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist
ein weltweit einheitliches System für die
Einstufung der Gefahren, die von Chemikalien
ausgehen können, und für die
Gefahrenkommunikation durch die Verwendung
gleicher Kennzeichnungssymbole.
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Chemikalien: Leitfaden zur CLP-Verordnung überarbeitet |
19. März 2014 |
Bis zum 1. Juni 2015 wird in der EU das alte
System zur Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien schrittweise durch ein neues
ersetzt. Mit dem „Globally Harmonised System“,
kurz GHS, wollen die Vereinten Nationen ein
weltweit einheitliches System etablieren. In der
EU wird es durch die CLP-Verordnung eingeführt,
die 2009 in Kraft trat. Der UBA-Leitfaden zu
ihrer Anwendung ist nun aktualisiert.
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Ausstieg aus dem Flammschutzmittel HBCD |
19. März 2014 |
Wärmedämmung wird angesichts der Klimaveränderungen immer dringender. Polystyroldämmstoffe oder auch Rückenbeschichtungen von Vorhängen und Möbelbezugsstoffen oder Beschichtungen von Gehäusekunststoffen werden künftig kein Flammschutzmittel HBCD mehr enthalten dürfen.
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Aufruf zur Übermittelung von Informationen zu PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen |
07. März 2014 |
Im Oktober dieses Jahres wird Deutschland gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluoroktansäure (PFOA) sowie deren Salze und Vorläuferverbindungen bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Der vorläufige Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist detailliert auf der
ECHA-Webseite beschrieben. Um noch bestehende Informationslücken zur Verwendung von PFOA und PFOA-Vorläufersubstanzen sowie Verfügbarkeit und Anwendbarkeit von Alternativen zu füllen sind Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender aufgerufen bis 30. April 2014 im Rahmen einer Umfrage („Call for Evidence“) ihnen vorliegende Informationen zu übermitteln. Das Umfrageformular und ein Statusbericht zur Beschränkung finden Sie auf der Webseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden:
http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Verfahren/Beschraenkung/Call-for-evidence/Call-for-evidence.html
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Aufnahme weiterer 7 Stoffe auf die REACH Kandidatenliste |
27. Dezember 2013 |
In sechs Jahren haben die Europäische Chemikalienagentur und die Mitgliedstaaten 151 Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert
Am 16.12.2013 nahm die Europäische Chemikalienagentur sieben weitere Stoffe in die REACH Kandidatenliste auf. Damit sind es nun 151 Stoffe. Nach fünf Jahren waren bereits 138 Stoffe auf der Kandidatenliste. Denn 136 Stoffe auf der Liste im Jahr 2012 war das erklärte Ziel der EU Kommissare für Umwelt, Janez Potocnik, und Wirtschaft und Unternehmen, Antonio Tajani. Nachdem der Druck der EU-Kommission abnahm, sind 2013 nur 13 Stoffe dazugekommen.
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Allwetterkleidung kann gefährliche Chemikalien enthalten |
18. Dezember 2013 |
Ob Sommer oder Winter, ob Stadt oder Natur. Eine
schicke „Outdoorjacke“ lässt Naturverbundenheit
erkennen. Greenpeace hat wetterfeste Jacken und
Handschuhe auf gefährliche Chemikalien testen lassen
und wurde fündig.
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UBA-Leitfaden „Nachhaltige Chemikalien“ in der Anwendung |
18. Dezember 2013 |
Akteure in einem kleinen und einem mittleren
Unternehmen (KMU) haben getestet, wie nachhaltig
Chemikaliensubstitutionen sind. Die Bewertung mit
den stoffbezogenen Kriterien des Leitfadens
„Nachhaltige Chemikalien“ zeigt, dass die Substitute
insgesamt nachhaltiger abschneiden als die
ursprünglich verwendeten Stoffe. Mit dem Leitfaden
existiert somit ein Instrument, das in KMU die
Diskussion um Problemstoffe und nachhaltigere
Chemikalien anstoßen, Stoffrisiken schrittweise
bewerten und nicht nachhaltige von nachhaltigen
Chemikalien ausweisen kann. Die Ergebnisse zum
Projekt „Chemikalienauswahl und -anwendung in
kleinen und mittelständischen Unternehmen: Analyse
der Nachhaltigkeitsgrade“ (FKZ 360 01 064) können
hier abgerufen werden.
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REACH: Erstmals Grenzwerte für PAK in Spielzeugen und Sportartikeln |
10. Dezember 2013 |
Hersteller von Gummi- und Kunststoffprodukten müssen PAK-Gehalt verringern
Gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte dürfen
in Zukunft nur noch minimale Spuren krebserregender
Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe –
kurz PAK – enthalten. Dazu zählen vor allem
Spielzeug- und Sportartikel sowie Werkzeuge.
Enthalten diese Produkte eines der acht
krebserregenden PAK mit einem Gehalt von mehr als 1
mg/kg, so sind sie ab dem 27.12.2015 verboten. Um
die neuen Grenzwerte einzuhalten, müssen die
Hersteller bis zum Jahresende 2015 ihre
Produktionsprozesse optimieren – das gilt auch für
Importprodukte, in denen häufig PAK nachgewiesen
werden. PAK stehen seit Jahrzehnten wegen ihrer
besorgniserregenden Eigenschaften im Fokus von
Wissenschaft und Öffentlichkeit: Unabhängige Labore
weisen regelmäßig hohe PAK-Gehalte in vielen
Alltagsprodukten nach.
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Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen in deutscher Übersetzung |
10. Dezember 2013 |
Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1
Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes
(substance of very high concern, SVHC) enthalten,
müssen gewerbliche Abnehmer und auf Anfrage auch
Verbraucher über diese Stoffe informieren. Um
Unternehmen bei der Erfüllung ihrer
Informationspflicht zu unterstützen, wurde im Juli
2013 der Leitfaden "Guidance for suppliers of
articles" auf der Seite des REACH-CLP-Biozid
Helpdesks veröffentlicht. Jetzt steht er als
"Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen" auch
auf Deutsch zur Verfügung. Der Leitfaden wurde von
den für REACH zuständigen Behörden in Deutschland,
Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweden und Norwegen
entwickelt. Diese Staaten haben eine eigene
Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1
Prozent-Schwelle, ab der die Informationspflichten
greifen.
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Planung REACH Stoffbewertung 2014-2016 |
18. November 2013 |
Die Europäische Chemikalienagentur hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für die Aktualisierung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur REACH Stoffbewertung, des sogenannten Community rolling action plan, unterbereitet (http://echa.europa.eu/documents/10162/13628/corap_2014-2016_en.pdf). Darin werden 125 Stoffe gelistet, für die 2014-2016 eine Stoffbewertung (Substance Evaluation) durchgeführt werden soll. Das Umweltbundesamt wird für 12 der 20 deutschen Stoffbewertungen die Risiken für die Umwelt überprüfen. Dabei stehen Stoffe im Fokus, die möglicherweise endokrin wirksam sind, Stoffe, die besonders langlebig sind, sich in Organismen anreichern und giftig wirken bzw. Stoffe, die durch hohe Anwendungsmengen und Umweltkonzentrationen auffallen.
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REACH in der Praxis: 7. Fachworkshop - Risiken ausgewählter Chemikalien |
20. September 2013 |
Der 7. REACH in der Praxis Fachworkshop findet am
25.09.2013 statt und hat besonders
besorgniserregende Stoffe (SVHC) in den Lieferketten
zum Thema. Als Fallbeispiel werden perfluorierte
Chemikalien diskutiert. Erst kürzlich wurden 6
dieser Chemikalien als SVHC-Substanzen identifiziert
und in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Risiken,
die von der Stoffgruppe ausgehen, werden erläutert
und über die Folgen eines Verwendungsverbotes für
nachgeschaltete Anwender (Downstream User)
diskutiert:
http://www.reach-konferenz.de/WS_7.htm
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Chemikalien: Mögliche Gefahren nicht ignorieren, sondern handeln! |
20. August 2013 |
Stellt sich bei Stoffen heraus, dass sie sich in der Umwelt kaum abbauen, in Lebewesen anreichern und gesundheitsschädlich sein können, sollte ihre Verwendung verboten oder weitestgehend eingeschränkt werden. So UBA-Präsident Flasbarth auf einer Veranstaltung zum Thema Polychlorierte Biphenyle (PCB). Da bei PCB, einer früher etwa in Bodenbelägen eingesetzten Chemikalie, Hinweise auf kritische Stoffeigenschaften zu lange ignoriert wurden, hat sich der in Tierversuchen krebserzeugende Stoff weltweit verbreitet und wird noch viele Jahrzehnte unsere Gesundheit gefährden und einen hohen Aufwand verursachen.
Rede von UBA-Präsident Flasbarth

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PBT-Screening-Studie: Identification of potential PBT/vPvB-Substances by QSAR methods |
26. Juli 2013 |
Stoffe mit persistenten,
bioakkumulierenden und toxischen (PBT)
bzw. sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden (vPvB)
Eigenschaften können aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften enorme Umweltschäden verursachen und
gelten darum unter REACH als
besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC).
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Überprüfung und Weiterentwicklung neuer Konzepte zur Risikobewertung unter REACH |
26. Juli 2013 |
Für die Registrierung von
Stoffen nach REACH, sind Standarddaten von den
Herstellern oder Inverkehrbringern erforderlich.
Diese Standarddaten werden in
physikalisch-chemische, toxikologische und
ökotoxikologische Angaben gegliedert.
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Besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH – Analyse der Unsicherheiten bei der Umweltrisikobewertung endokriner Stoffe |
16. Juli 2013 |
Nach Art. 57 f können Stoffe
mit endokrinen Eigenschaften im Einzelfall ebenso
besorgniserregend wie PBT/ vPvB und CMR Stoffe sein.
Bei einer Aufnahme in den Anhang XIV der REACH
Verordnung werden sie zulassungspflichtig. Eine
Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Risiko
für Mensch und Umwelt durch die Verwendung
angemessen beherrscht wird (Art. 60 Abs. 2). Für
Stoffe PBT, vPvB Stoffe und für Stoffe, für die kein
Schwellenwert abgeleitet werden kann, ist eine
Zulassung jedoch nur möglich, wenn die
sozioökonomischen Vorteile die Risiken überwiegen
und keine geeigneten Alternativstoffe oder
-technologien verfügbar sind (Art. 60 Abs. 4).
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Weitere umweltschädliche Chemikalien in Kandidatenliste aufgenommen |
20. Juni 2013 |
Die Kandidatenliste
umfasst nun 144 besonders besorgniserregende
Chemikalien. Das UBA hatte die Aufnahme von sieben
besonders umweltgefährlichen Chemikalien
vorgeschlagen. Ein Ziel von REACH ist,
alle besonders besorgniserregenden Chemikalien
schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen
oder –technologien zu ersetzen. Dazu müssen solche
Stoffe erkannt und in die Kandidatenliste
aufgenommen werden. Die EU Mitgliedstaaten
bestätigten drei weitere Vorschläge des
Umweltbundesamtes. Dazu gehört Perfluoroktansäure (PFOA),
die ein wichtiger
Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien
(PFC) und ist ebenfalls das Salz dieser Säure (APFO). Diese
Vorschläge hat das UBA in Kooperation mit der
norwegischen REACH-Behörde erarbeitet.
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Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht über das Online-Formular des Umweltbundesamtes |
20. Juni 2013 |
Mit Hilfe der Nummer unter dem Barcode können Sie sich über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Das Online-Formular des Umweltbundesamtes erstellt für Sie automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.
mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >
Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >
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Zweite Registrierungsperiode beendet: 31 % der über 9.000 neuen Registrierungen kommen aus Deutschland |
07. Juni 2013 |
Am 31.05.2013 endete die zweite REACH-Registrierungsperiode. Bis dahin mussten die verantwortlichen Unternehmen die Chemikalien registrieren, die sie in Mengen von 100 bis 1000 t/a herstellen oder importieren. 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien gingen bei der zentralen Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein. Aus Deutschland kommen 31% dieser Registrierungen, gefolgt von Großbritannien mit 12 %. Wenn die deutschen Behörden nicht hinter den deutschen Unternehmen und anderen EU-Mitgliedstaaten zurückstehen wollen, müssen sie bei den behördlichen Aufgaben einen hohen Anteil übernehmen. Dazu gehören Beiträge zum REACH-Arbeitsplan der EU („road-map“) und zur REACH-Stoffbewertung. Die erste Registrierungsperiode endete im Dezember 2010. Sie galt besonders kritischen Stoffen und Stoffen mit einer Produktions- bzw. Importmenge von über 1000 t/a. Nun sollten alle Stoffe registriert sein, die jährlich in Mengen über 100 Tonnen hergestellt oder importiert werden. Insgesamt waren zum Stichtag in der EU 6598 Chemikalien registriert. Dazu kommen noch 5292 Chemikalien, die vor Inkrafttreten von REACH als Neustoffe notifiziert wurden und dadurch unter REACH als registriert gelten. Die letzte REACH-Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2018. Sie gilt für Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 t/a hergestellt oder importiert werden.
Presseinformation und
Presse-Memo der ECHA
ausführliche Auswertung ECHA-Website
Datenbank der ECHA und Liste der registrierten Stoffe
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Stoffbewertungen unter REACH |
04. Juni 2013 |
Umweltbundesamt beteiligte sich an den REACH-Stoffbewertungen für Bisphenol A, N-phenyl-1-naphthalenamine (PAN)
und 2,3,3,3-Tetrafluoropropen (R 1234 yf).
Ein wichtiges Instrument der REACH-Verordnung ist die Stoffbewertung (Substance Evaluation). Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kümmert sich um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Und das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Umweltschutzaspekte zuständig.
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Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft |
27. Mai 2013 |
Bis zu 50.000 € für Verstöße gegen REACH
Auskunftspflichten, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
für Verstöße gegen Beschränkungen.
Industrie und Handel müssen ihre
Kunden informieren, wenn Produkte besonders
besorgniserregende Stoffe enthalten. Bei
gewerblichen Kunden ohne Aufforderung, bei privaten
Kunden auf Anfrage. Das Umweltbundesamt unterstützt
dabei, diese Anfragen online zu stellen (http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm).
Ab sofort gilt: Wer diese Information nicht, nicht
richtig, nicht vollständig, nicht in der
vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur
Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und
muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen.
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REACH - Was ist das? |
17. April 2013 |
Ferntransportpotential?
Persistenz? Endokrine Wirkungen? Diese und weitere
Themen rund um problematische Chemikalien stellt ein
neues Leporello des Umweltbundesamtes (UBA) vor und
zeigt, wie das UBA und andere Behörden damit
umgehen. Über ein kleines Quiz haben Sie sogar die
Möglichkeit etwas zu gewinnen. Bestellen Sie
kostenlos ein Leporello oder laden Sie es hier
direkt herunter:
Bestellung >
Download
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PFC-Planet: Chemikalien sind überall |
11. Februar 2013 |
Chemikalien im Trinkwasser und in der Muttermilch? Was viele nicht ahnen, ist Alltag. Eine App des Umweltbundesamts erklärt, wie Perfluorchemikalien (PFC) in unsere Nahrungskette und Körper gelangen – und welche Konsequenzen das hat. Videos und animierte Schaubilder zeigen aber auch, was Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen tun können. Informieren Sie sich über unsichtbare Chemie. Für die besonders langlebigen PFC geht das jetzt noch einfacher mit der kostenlosen App „PFC-Planet“ für das iPad.
Nutzen Sie über dieses Portal außerdem Ihr
Auskunftsrecht zu besonders besorgniserregenden
Chemikalien in Produkten.
iPad-App "PFC-Planet" >
Verbraucher-Auskunft zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >
weitere Informationen zu Per- und polyfluorierten Chemikalien >
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Hintergrundpapier PAK - ab sofort auch englische Version verfügbar |
30. Januar 2013 |
Die Europäische Kommission
will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür
schlägt sie einheitliche Grenzwerte für
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten, zum
Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer
besorgniserregenden Eigenschaften gefährden sie die
Gesundheit und die Umwelt. “Wir begrüßen
ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach
dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung
für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des
Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über
diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das
Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über
Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor.
UBA Presseinformation >
Hintergrundpapier >
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Ziel der EU-Kommission erreicht: 138 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste |
19. Dezember 2012 |
Vom 10. bis 14.12.2012 tagte
der Ausschuss der Mitgliedstaaten und nahm, 54
weitere Stoffe auf die REACH Kandidatenliste auf.
Damit erreicht die EU Kommission ihr Ziel, bis Ende
2012 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Das
Umweltbundesamt hat intensiv an der Identifizierung
von Kandidatenstoffen mitgearbeitet. Seit
Inkrafttreten von REACH hat das UBA 18 Stoffe als
besonders besorgniserregend vorgeschlagen, zuletzt
vier perfluorierte Chemikalien,
Nonylphenol und
Oktylphenolethoxylate. Das nächste Ziel der
Kommission ist, bis 2020 alle relevanten besonders
besorgniserregenden Stoffe auf die Liste aufzunehmen
und regulierende Maßnahmen einzuleiten. Dazu stimmt
die EU-Kommission derzeit mit den Mitgliedstaaten
einen Arbeitsplan ab („Road-map“).
Kandidatenliste:
http://echa.europa.eu/candidate-list-table (Ergänzung voraussichtlich am 21.12.2012)
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REACH-Pflichten des Handels – Neuer UBA-FLYER für den Einzelhandel |
12. Dezember 2012 |
Gefährliche Chemikalien in Sportschuhen, Textilien oder Kinderspielzeug erregen die Gemüter. Wenn ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt vorkommt, muss dies Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitgeteilt werden – innerhalb von 45 Tagen. Doch wie verhält man sich als Einzelhändler bei einer Verbraucheranfrage und welche Stoffe gelten überhaupt als besonders besorgniserregend? Auf diese und weitere Fragen antwortet der neue Flyer des Umweltbundesamtes „Chemikalien in Produkten“, der gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) herausgegeben wird. Hier kann der Flyer kostenlos herunter geladen werden:
REACH-Pflichten des Handels
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Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) weiter im Visier |
10. Dezember 2012 |
In der 50 KW entscheidet das Mitgliedstaatenkommittee (MSC) der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) über die besonders besorgniserregenden Eigenschaften der ersten vier per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC). Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass die langkettigen perfluorierten Carbonsäuren C11-14-PFCA als sehr persistente und sehr bioakkumulierende Chemikalien (vPvB) identifiziert werden. Vorgeschlagen hatte dies das UBA im August:
http://www.reach-info.de/pfc.htm
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) verleihen unter anderem Textilien wasserdichte und schmutzabweisende Eigenschaften. Greenpeace hat in einer aktuellen Studie solche Stoffe in Outdoorkleidung nachgewiesen.
weiterlesen...
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Alles über Chemikalien - eChemPortal wächst weiter |
06. Dezember 2012 |
Chemikalien sind alltäglich.
Einen einfachen und schnellen Zugriff auf
qualitätsgesicherte Informationen zu chemischen
Eigenschaften von Chemikalien sowie zu Gefahren für Umwelt und Gesundheit bietet das
eChemPortal.
Zwei Herangehensweisen sind möglich – die Suche nach Informationen zu einer bestimmten Chemikalie (Chemical Substance Search) oder die Suche nach verschiedenen Chemikalien, welche bestimmte Eigenschaften gemein haben (Chemical Property Data Search).
eChemPortal ist kostenlos zugänglich und erleichtert den Zugang zu Informationen durch ein einheitliches Abfrageformat für Daten aus 26 bereits angeschlossenen globalen Datenbanken, unter anderem der
ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur – mit allen dort unter REACH registrierten Chemikalien.
Linkliste zu Stoffdaten ...
eChemPortal >
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Ergebnisbericht zu Multistakeholder-Workshop zur Erstellung und Anwendung von spERCs veröffentlicht |
28. November 2012 |
Im Rahmen der Registrierung
eines Stoffes muss unter Umständen eine Schätzung
der Höhe der Einträge in die Umwelt erfolgen. Die im
REACH-Leitfäden R.16 für bestimmte Anwendungen
festgelegten Emissionsfaktoren werden von
Industrievertretern als zu hoch angesehen und führen
aus ihrer Sicht zu einer Überschätzung der
Emissionen in die Umwelt. Aus diesem Grund
entwickelten Industrieverbände branchenspezifische
Emissionsfaktoren (spERCs), die auf dem
brancheneigenen Wissen basieren und zum Teil auch
Stoffeigenschaften berücksichtigen. In einem
Fachworkshop im April 2011 stellten Vertreter von
Branchen und Behörden ihre Vorgehensweise bei der
Entwicklung von spERCs vor.
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In context of the registration of a substance
registrants may have to conduct an estimation of the
emissions to the environment. The default emission
factors in the REACH TGD on Chemical Safety
Assessment and Information Requirements (part R.16)
are regarded by industry representants to be too
conservative and to overestimate the emissions from
real processes in industry. Because of this reason
several industry associations developed specific
emission factors (spERCs) which take into account
specific processes within an industry sector and
substance specific properties. In April 2011
representatives from industry and authorities
organised an expert workshop where procedural
methods for developing spERCs and findings from a
research project on the reliability of spERCs were
presented. Further information...
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Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich – Giftig – Unvermeidbar? |
21. November 2012 |
Die Europäische Kommission
will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür
schlägt sie einheitliche Grenzwerte für
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten, zum
Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer
besorgniserregenden Eigenschaften gefährden sie die
Gesundheit und die Umwelt. “Wir begrüßen
ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach
dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung
für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des
Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über
diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das
Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über
Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor.
UBA Presseinformation >
Hintergrundpapier
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Abverkaufsfrist für nach Stoffrichtlinie gekennzeichnete Stoffe endet zum 01.12.2012 |
12. Oktober 2012 |
Für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen ist seit dem 01.12.2010 die CLP-Verordnung (EU-Verordnung 1272/2008) verbindlich anzuwenden. Für Stoffe, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden und noch gemäß der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden, endet zum 01.12.2012 die zweijährige Abverkaufsfrist. Somit sind ab dem 01.12.2012 alle Gebinde mit chemischen Stoffen nur noch entsprechend der CLP-Verordnung zu kennzeichnen. Im Sicherheitsdatenblatt ist neben der Einstufung gemäß CLP-Verordnung auch weiterhin die Einstufung gemäß Stoffrichtlinie anzugeben. Diese Übergangsfrist endet zum 01.06.2015.
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2. ATP zur CLP-Verordnung wird zum 01.12.2012 für Stoffe verbindlich |
12. Oktober 2012 |
Ab dem 01.12.2012 wird die
2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 286/2011) für Stoffe verbindlich. Mit der 2. ATP wird die CLP-Verordnung an die 3. Fassung des Global Harmonisierten Systems (GHS) angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Verwendung von Daten zur chronischen aquatischen Toxizität für die Einstufung. Sind chronisch aquatische Toxizitätswerte (z.B.: NOEC) vorhanden, müssen diese nun bei einer chronisch gewässergefährdenden Einstufung (Chronisch Kategorie 1 bis 3) berücksichtigt werden.
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Ferntransportpotential – Eine Eigenschaft von Chemikalien, die unter REACH zu berücksichtigen ist |
10. Oktober 2012 |
Ferntransport ist der Transport einer Chemikalie mit Luft- oder Meeresströmungen über viele hundert Kilometer weit. Vor allem Chemikalien, die bei der Herstellung, Verwendung oder Entsorgung in die Umwelt gelangen und dort nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden, gelangen so auch in entlegene Regionen wie in die Arktis oder in Gebirgsregionen und stören dort die empfindlichen Ökosysteme.
Das UBA hat eine Studie „Bewertungsverfahren zur Identifizierung zulassungspflichtiger Stoffe“ (Forschungskennzeichen 370965409) erarbeiten lassen. In dieser Studie haben die Universität Osnabrück und die ETH Zürich den Ferntransport von Chemikalien untersucht und vorgeschlagen, wie das Ferntransport-Potential (LRTP) besser in die Regelungen der EU-Chemikalienverordnung REACH integriert werden kann.
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ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für besonders besorgniserregende Stoffe auf |
12. September 2012 |
Das Ziel der EU-kommission -
136 besonders besorgniserregende Stoffe auf der
Kandidatenliste bis Ende 2012 - wird
vorraussichtlich erreicht. Zu den 17 Vorschlägen der
Mitgliedstaaten bringt die Europäische
Chemikalienbehörde (ECHA) überraschend 37 weitere
Stoffe zur Identifizierung als besonders
besorgniserregend ein. Das UBA trägt sechs Stoffe
bei und unterstützt damit eine lange
Kandidatenliste.
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Umweltmonitoring |
13. Juli 2012 |
Umweltmonitoring sollte unter REACH stärker für regulatorische Aufgaben sowie zur Wirksamkeitsbewertung und Erfolgskontrolle genutzt werden. Dies war ein Ergebnis eines englischsprachigen UBA-Workshop vom 18. – 19. April 2012 in Dessau. Hier wurden erste Erkenntnisse eines laufenden Forschungsvorhabens (FKZ 3710 63 404) sowie Aktivitäten und Erfahrungen einiger Mitgliedsstaaten zur Nutzung von Umweltmonitoringdaten unter REACH präsentiert. Es wurde vorgeschlagen bei der Risikobewertung von Chemikalien unter REACH die stärkere Nutzung von Daten aus dem Umweltmonitoring zu etablieren.
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Roh- und Trinkwasserschutz unter REACH stärken |
13. Juli 2012 |
Das Umweltbundesamt möchte den Trinkwasserschutz unter REACH stärken. Nur wenige Studien befassen sich bisher mit dem Eintrag von Chemikalien, die unter REACH registrierungspflichtig sind, von der Verwendung bis ins Roh- und Trinkwasser. Das Umweltbundesamt möchte dazu beitragen für die registrierenden Unternehmen geeignete Leitlinien zu entwickeln, damit diese möglichst frühzeitig potentielle Rohwasserkontaminanten identifizieren und ggf. risikomindernde Maßnahmen bei der Verwendung durchführen können.
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Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht |
31. Mai 2012 |
Ab sofort hilft Ihnen dieser
Strichcode weiter. Mittels der Produktnummer können
Sie sich jetzt über besonders besorgniserregende
Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Der
Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und das
Umweltbundesamt haben ein Online-Formular
entwickelt, welches automatisch eine Anfrage zu
besonders besorgniserregenden Chemikalien beim
Hersteller für Sie erstellt. Das Auskunftsrecht ist
Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung
REACH, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.
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mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >
Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >
UBA Presseinformation > |
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REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: Bisphenol A |
26. März 2012 |
Das Umweltbundesamt (UBA) wird 2012 den umstrittenen Stoff Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten.
UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine Emission in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.
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REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: R-1234yf |
26. März 2012 |
Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf – chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten.
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REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: PAN |
26. März 2012 |
Das langlebige PAN – chemisch N-1-Naphthylaniline – wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken. Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden.
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Belebtschlammatmungshemmtest OECD 209 (2010) - jetzt auch englische Version |
05. März 2012 |
Am 22. Juli 2010 trat die neue OECD
Guideline 209 „Activated Sludge, Respiration Inhibition Test (Carbon
and Ammonium Oxidation)” in Kraft. Seit dem gibt es vermehrt
Anfragen von Antragstellern und Prüfinstituten zur Interpretation
der Richtlinie und zur Durchführung der Studien. Das Umweltbundesamt
beantwortet diese Fragen in einem Frage- und Antwort-Dokument und
gibt Hinweise dazu, wie eine Studie durchgeführt werden sollte,
damit sie vom Umweltbundesamt anerkannt wird. Das Dokument gilt für
alle Vollzüge - Pflanzenschutz, Biozide, Arzneimittel und REACh.
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Kandidatenliste der ECHA |
26. Januar 2012 |
Die Liste der besonders
besorgnis erregenden Stoffe, welche für eine Aufnahme
in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der
REACH-Verordnung) in Frage kommen, wurde auf 73 Stoffe erweitert.
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Workshopreihe des Umweltbundesamtes – REACH in der Praxis |
18. Januar 2012 |
Im Juni 2013 endet die
Registrierungsperiode für Chemikalien mit einer Produktionsmenge von
mehr als 100 Tonnen pro Jahr. Für die Registranten meist aus KMU stellt die
Umsetzung der rechtlichen Anforderungen von REACH eine besondere
Herausforderung dar. Aus diesem Grund werden Umweltbundesamt (UBA)
und Bundesumweltministerium (BMU) die erfolgreiche Workshop-Reihe
REACH in der Praxis
2012 und 2013 mit insgesamt acht Fachworkshops zu verschiedenen
Aspekten der Umsetzung von REACH fortsetzen.
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