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Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein F+E-Vorhaben “Analyse der
Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei
importierten Erzeugnissen“ (FKZ: 3707 67 400 / 05) durchgeführt.
In dem hier dargestellten Projekt wurde untersucht, ob die Regeln
für Chemikalien in Erzeugnissen unter REACH ausreichenden Schutz für
Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken bieten und ob sie
innereuropäische Hersteller gegenüber Importeuren von Erzeugnissen
aus dem nicht-europäischen Ausland benachteiligen. Daher waren
zentrale Projektfragen, wie der Vollzug in den Bundesländern
gestaltet werden kann, wie die Importeure REACH-Konformität
praktizieren und nachweisen können und wie ausreichender Schutz für
Mensch und Umwelt erreicht werden kann. Schwachstellen der
Anforderungen unter REACH an Importeure von Chemikalien in
Erzeugnissen wurden identifiziert und analysiert. Zudem wurden
Möglichkeiten entwickelt, um Anwenderinformationen zu Chemikalien in
(importierten) Erzeugnissen effektiver und effizienter bereit zu
stellen.
Generell gelten nach der REACH-VO für Erzeugnisse geringere
Anforderungen als für Chemikalien oder Zubereitungen. Die
Registrierungsanforderungen beschränken sich auf die
bestimmungsgemäße Freisetzung von Chemikalien aus Erzeugnissen und
den Gehalt an besonders Besorgnis erregenden Substanzen (SVHC). Für
Importe von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland ist
unter REACH derzeit nicht sichergestellt, wie das Informationsniveau
durchgesetzt und für Stoffanwender verfügbar gemacht werden kann.
Die Umsetzung der Anforderungen von REACH an Erzeugnisse ist nur
möglich, wenn die Unternehmen diese Anforderungen kennen und wissen,
ob ihre Produkte oder Erzeugnisse diese erfüllen. Dafür ist
geschultes und verantwortlich eingesetztes Personal nötig.
V. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU), besonders im Handel,
sind jedoch auch auf Unterstützung durch Behörden angewiesen. Die
KMU befürworten daher, dass die bestehenden stoff- und
produktbezogenen Regelwerke in Zukunft abgestimmt fortgeführt
werden. Die Projektergebnisse sind für die bis 01. Juni 2012
vorgesehene Überarbeitung von REACH 1
von Bedeutung, da dadurch Überschneidungen zu anderen Regelwerken
vermieden werden können.
Zur praktischen Hilfe für Unternehmen enthält der F+E-Bericht einen
kurzen Leitfaden zur Umsetzung der Unternehmenspflichten in Bezug
auf Erzeugnisse. Weitere Hilfestellung für die Unternehmen kann
künftig durch die Entwicklung eines produktgruppenbezogen Leitfadens
gegeben werden, der wichtige Elemente wie Vorrausetzungen für ein
REACH-konformes Handeln, Wissen über Stoffe sowie Kommunikation mit
den Lieferanten adressiert. UBA plant einen solchen Leitfaden in
einem weiteren Schritt zu entwickeln, wenn Ressourcen verfügbar
sind. Ein Vorschlag für den UFOPLAN 2011 ist in das Verfahren
eingebracht.
Den meisten Unternehmen ist aufgrund der oft weit verzweigten,
internationalen Lieferketten nicht bekannt, ob ihre Erzeugnissen
SVHC-Stoffe enthalten. Als guter Ansatz zur Orientierung wurde bei
einem Behörden-Workshop die Liste der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
in ihrem Informationsblatt „Anwendungsgebiete zur
Zulassungskandidatenliste“2
genannt.
Generell ist festzustellen, dass die Unternehmen gute
Voraussetzungen haben REACH-konform zu handeln, die
eigenverantwortlich handeln und sich umfassendes Wissen auch aus den
Branchen darüber verschaffen, welche Stoffe und Materialien in ihren
Erzeugnissen enthalten sind. Dies vereinfacht die Überwachung durch
die Vollzugsbehörden und gewährleistet dadurch einen effektiven
Vollzug sowie den Schutz von Mensch und Umwelt. Derzeit wird im
Rahmen eines laufenden UBA-Projektes3
eine „Masterliste“ erstellt, die Chemikalien und Materialien in
Erzeugnissen listet und für den Bereich importierte Erzeugnisse die
Überwachung erleichtern soll.
Die Ergebnisse des FuE sind im Abschlussbericht
in englischer Sprache und in dem Bericht zu den durchgeführten
Fallstudien in deutscher Sprache festgehalten, Die wichtigsten
Ergebnisse sind in beiden Dokumenten enthalten.
Bericht zu den durchgeführten Fallstudien in deutscher Sprache
1
siehe Artikel 138 Abs. 6
der REACH-VO
2
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=399531&DstID=31
3
UBA-Projekt: ”Kanzerogene,
mutagene, reproduktionstoxische (CMR) und andere problematische
Stoffe in Produkten - Identifikation relevanter Stoffe und
Erzeugnisse, Überprüfung durch Messungen, Regelungsbedarf im
Chemikalienrecht”, FKZ 3707 61 300
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