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Einstufung und Kennzeichnung - GHS

1. Entstehung und Entwicklung

Weltweit gibt es z. T. sehr unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Im Ergebnis wird ein Stoff oder ein Stoffgemisch u. U. in einem Land als gefährlich eingestuft und behandelt, in einem anderen nicht. Dies führt nicht nur im Transport und im Handel, sondern auch bei Verbrauchern und im Arbeitsschutz zu Problemen.

Auf dem Weltgipfel für Nachhaltigkeit, 1992 in Rio de Janeiro, wurde daher von den Staaten festgelegt, dass ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien unter der Leitung der UN geschaffen werden soll. Das konkrete Mandat im Kapitel 19 der Agenda 21 lautet:

“A globally harmonized hazard classification and compatible labelling system, including material safety data sheets and easily understandable symbols, should be available, if feasible, by the year 2000.”
UNCED Agenda 21, Chapter 19

Für die Erarbeitung des GHS wurden zwei Sub-Committees gegründet: Das Sub-Committee zum Transport von Gefahrgut (UN TDG GHS) und das Sub-Committee zu Inverkehrverbringen und Verwendung von Gefahrstoffen (UN SCE GHS). Beide tagen zweimal im Jahr, im Juli und im Dezember. Die Experten aus der Staatengemeinschaft, Vertreter von NGOs und von Industrieverbänden beraten hier zu den Vorschlägen und geben Arbeitsaufträge an Expertengruppen der ILO und der OECD. Das GHS selbst ist ein komplexer Code, das zum Ziel hat, ein einziges, neues System zu schaffen, welche 3 Dinge vereint:

• umfasst physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Gefahren;

• bietet eine einzige Gefahrenkommunikation für verschiedene Zielgruppen, wie Arbeiter, Verbraucher, Transport- und Erste Hilfe-Personal;

• behandelt Stoffe und Gemische in einem Regelwerk.


2. Aufbau des GHS
Die Einstufung und Kennzeichnung nach GHS-Verordnung wird nach wie vor über die Einstufung von den Eigenschaften der Stoffe und Gemische vorgenommen. Auch die Gruppierung der Gefahren in physikalische Gefahren, Gesundheits­gefahren und Umweltgefahren ist nicht neu. Das GHS beinhaltet die Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen in einem Text.

Die GHS-Verordnung gibt zur Visualisierung von Gefahren folgende standardisierte Piktogramme vor:

Explodierende Bombe

Flamme

Flamme über einem Kreis

Gasflasche

Ätzwirkung

Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Ausrufezeichen

Gesundheitsgefahr

Umwelt

Gefahrenklassen beschreiben also die Art der Gefahr. Die Gefahrenklassen wiederum sind in der Regel in Gefahren­kategorien unterteilt, die Ausdruck der Stärke der Gefährlichkeit sind.

Insgesamt umfasst das GHS 16 Gefahrenklassen für physikalisch-chemische, 10 für die menschliche Gesundheit und 1 für die aquatische Umwelt.

Das sog. „purple book“ ist zu finden unter folgenden links:
http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html

Weitere Informationen: