
| REACH | Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals |
|
| Informationsportal | Sitemap | Kontakt | Impressum | |
|
Stoffe, die relevant für den Gewässerschutz sind |
|
Der Gewässerschutz ist wie folgt aufgeteilt: Schutz
der Binnengewässer: Prioritäre gefährliche Stoffe der WRRL Die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) soll die Gewässer europaweit von relevanten, gefährlichen Stoffen entlasten. Für 20 prioritäre gefährliche Stoffe legte die EU Umweltqualitätsziele fest, die bis 2015 einzuhalten sind. Für weitere 13 Stoffe verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten, bis 2028 die Belastung der Binnengewässer und der Meere bis zu den natürlichen Hintergrundwerten zu reduzieren.
„Das Umweltbundesamt beabsichtigt
auch gefährliche Stoffe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
für eine Zulassungspflicht oder Beschränkungen unter REACH
vorzuschlagen“. Meeresschutz: OSPAR-/HELCOM-Stoffe Langlebige gefährliche Stoffe gehören zu den größten Bedrohungen für das Ökosystem Meer. Die Mitgliedsstaaten der internationalen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks und des Ostseegebiets (OSPAR bzw. HELCOM) beschlossen daher, die Einleitungen, Emissionen und Verluste gefährlicher Stoffe kontinuierlich zu reduzieren. „Die von OSPAR und HELCOM als gefährlich benannten Stoffe werden überprüft, ob sie besonders besorgniserregend im Sinne der REACH-Verordnung sind“. Als besonders
gefährlich für die Meere gelten Stoffe mit persistenten,
bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften und endokrin
wirksame Chemikalien. Das Umweltbundesamt überprüft ob die von
OSPAR und HELCOM als gefährlich benannten Stoffe, auch im
REACH-Sinn als besonders besorgniserregend gelten. Lassen sich
diesen Stoffen PBT-/vPvB-Eigenschaften oder endokrine Wirkungen
nachweisen, schlägt sie das Umweltbundesamt für eine
Zulassungspflicht oder für Beschränkungen unter REACH vor. Ist
die abschließende Bewertung aufgrund fehlender Daten nicht
möglich, werden zusätzliche Informationen von den Herstellern
oder Importeuren gefordert. Die einwandfreie Qualität von Grund- und Trinkwasser ist wesentlich für Mensch und Umwelt. Noch immer werden Chemikalien im Trinkwasser und im Grundwasser nachgewiesen. Den Schwerpunkt von Trinkwasseruntersuchungen bilden Pflanzenschutzmittel, nur wenige Studien analysieren industriell genutzte Chemikalien im Trinkwasser und Grundwasser. „Um bedenkliche Stoffe noch zu erkennen bevor sie in das Trinkwasser gelangen, wird das Umweltbundesamt Kriterien für eine Trinkwasserrelevanz von Chemikalien festlegen“. Das Umweltbundesamt wird Kriterien für eine Trinkwasserrelevanz von Chemikalien festlegen um solche Stoffe zu erkennen bevor sie in das Trinkwasser gelangen. Die so identifizierten Stoffe werden bewertet und falls erforderlich für eine Regulierung unter REACH nominiert. Das Umweltbundesamt sieht eine wichtige Aufgabe darin, die Trinkwasserrelevanz EU-weit als Anlass zur Besorgnis zu etablieren.
|
| Glossar |
| Links |
| Veranstaltungen |
|
Oktober 2009 |