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Online Seminar zur Expositionsbewertung von Stoffen

Mit Verabschiedung der REACH-Verordnung durch die Europäische Gemeinschaft ging ein Paradigmenwechsel von statten. Waren bisher die Anmeldebehörden der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten für die Abschätzung der Exposition von Arbeitnehmer, Verbraucher und Umwelt sowie für die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe verantwortlich, sind es nun die Unternehmen selbst, die im Rahmen der Stoffregistrierung tätig werden müssen.

Da diese Verfahren insbesonders für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung darstellen, plant das Umweltbundesamt in der zweiten Hälfte des Jahres ein Onlineseminar mit dem Schwerpunkt „Abschätzung der Umweltexposition“. Geplante Themen dieses Onlineseminars sind:

  • Wie prüfe ich, ob meine Verwendung durch das übermittelte Expositionsszenario abgedeckt ist?

  • Wie kann ich das Expositionsszenario an meine Gegebenheiten anpassen?

  • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn meine Verwendung nicht erfasst ist? Muss ich eine eigene Stoffbewertung durchführen? Was muss ich in diesem Fall an nachgeschaltete Anwender kommunizieren?
Damit das Seminar gezielt auf bestehende Unsicherheiten ausgerichtet werden kann, bitten wir Sie hiermit uns Ihre Fragen zur Abschätzung der Umweltexposition zuzusenden, damit wir im Onlineseminar gezielt darauf eingehen können. Senden Sie Ihre Themenvorschläge bitte bis 28. August an: mail@reach-info.de