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Stoffe mit endokriner Wirkung

Endokrin wirksame Chemikalien (endocrine disrupting chemicals, EDC) beeinflussen das Hormonsystem und können so den Organismus schädigen. Art. 57 Abs. f „gleichwertige Besorgnis“ der REACH-Verordnung sieht vor, dass diese Stoffe ebenso wie CMR-Stoffe und PBT-/vPvB-Stoffe zulassungspflichtig werden können. Voraussetzung dafür sind schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt, die ebenso besorgniserregend sind wie die von PBT- und CMR-Stoffen.
 
„Bisher ist noch kein endokrin wirksamer Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert worden“.

Es gibt verschiedene Zusammenstellungen von Stoffen mit endokrinen Wirkungen. Häufig stammen diese  Hinweise aus Zellkulturtests. Deshalb wählt das Umweltbundesamt zunächst Stoffe zur näheren Untersuchung aus, die nachweislich in vivo, d.h. im Organismus endokrin wirken. Die Liste prioritärer endokrin wirkender Stoffe der Europäischen Kommission und die SIN-Liste der Nicht-Regierungsorganisation Chemsec bildete den Ausgangspunkt zur Identifizierung hormonähnlicher Substanzen mit potentiellem SVHC Status.

„Aus den vorhandenen Listen wählt das Umweltbundesamt Stoffe aus, für die Informationen vorliegen, dass sie in vivo, d.h. im Organismus endokrin wirken“.


Als nächster Schritt wird geprüft, ob die eventuell bereits vorhandenen regulatorischen Maßnahmen ausreichend sind. Solche, die nur unzureichend, bzw. noch gar nicht reguliert sind, bewertet das Umweltbundesamt hinsichtlich der oben genannten Kriterien. Vorrangig sind dabei Stoffgruppen mit bekanntermaßen endokrin wirksamen Vertretern, z.B. Organozinnverbindungen (siehe
Organozinnverbindungen). Aktuell werden die Informationen aus der ersten Registrierungsphase ausgewertet. Dazu prüfen die Umweltexpertinnen und -experten Hinweise aus der chemischen Struktur der Stoffe (sogenannte Strukturalarme) sowie alle relevanten Daten, um die Risiken für die Umwelt zu bewerten. Eine Studie zur Verwendung von Strukturalarmen wird noch in diesem Jahr fertiggestellt.

Bisher schlugen weder die ECHA noch die Mitgliedsstaaten einen Stoff wegen endokriner Wirkung als besonders besorgniserregend vor. Deutschland plant im August 2011 einen ersten Vorschlag mit dem Stoff Oktylphenol, dass in der Umwelt endokrine Wirkungen aufweist.

 

Wie identifiziert das Umweltbundesamt besonders besorgniserregende Stoffe?

Stoffe mit PBT-/vPvB-Eigenschaften und PBT-Verdachtsstoffe Stoffe mit endokriner Wirkung Stoffe, die relevant für den Gewässerschutz sind Stoffgruppen mit bekannten kritischen Eigenschaften Stoffe, die im Umweltmonitoring oder aus anderen Informationsquellen identifiziert werden

Zusammenfassung

Bilderquelle: Werner Kloas und Robert Opitz, IGB Berlin