Im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH sind für
gefährliche Stoffe die Emissionen in die Umwelt abzuschätzen und
eine Risikobeschreibung für die Verwendung durchzuführen. Die
Emissionen einer Verwendung können unter Nutzung von
Standardwerten, die in den Leitlinien der ECHA festgelegt sind,
ermittelt werden. Da diese Standardwerte jeweils eine breite
Palette von Verwendungen zusammenfassen, haben einige
Fachverbände spezifische Emissionsfaktoren für ihre Branche
abgeleitet. In einem vom UBA beauftragen Gutachten werden
Kritikpunkte an diesem Ableitungsprozess zusammengestellt und
Verbesserungsvorschläge zur Dokumentation und Kommunikation
vorgestellt.
Im
Rahmen der Registrierung von Chemikalien unter der
EU-Chemikalienverordnung REACH kann es notwendig sein, im Zuge
der Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment,
CSA) auch eine Schätzung zur Exposition von Mensch und Umwelt
vorzunehmen. Die Abschätzung der Emissionen ist dabei von
zentraler Bedeutung, um die Konzentrationen von Chemikalien in
der Umwelt vorhersagen zu können (Predicted Environmental
Concentration, PEC). Die berechnete PEC ist eine Grundlage für
die Risikobewertung von Chemikalien.
Wegen der schier
unendlichen Zahl von industriellen Einzelprozessen und deren
Kombinationsmöglichkeiten kann von den Registranten im Rahmen
der Stoffsicherheitsbeurteilung nicht auf jede einzelne
Verwendung von Stoffen und Gemischen eingegangen werden. Deshalb
hat die Europäische Chemikalienbehörde ECHA für weit definierte
Einsatzbereiche von Chemikalien generische Emissionsfaktoren
(Environmental Release Categories, ERCs, auch
Umweltemissionskategorien) festgelegt, die zur Beurteilung der
Umweltexposition von Stoffen genutzt werden sollen. Die ERCs und
deren Geltungsbereiche sind im Kapitel R.16 des technischen
Leitfadens zur Stoffsicherheitsbeurteilung (REACH
Guidance on Information Requirements & Chemical Safety
Assessment, Chapter R.16) genauer erläutert.
Die ERCs
stellen die realen Herstellungs- und Verwendungsbedingungen
allerdings nur sehr grob dar. Daher kann die Berücksichtigung
weiterer Faktoren, wie beispielsweise der Stoffeigenschaften,
der Unternehmensgröße oder der Effizienz des Materialeinsatzes,
sinnvoll sein. Verschiedene Verbände entwickelten aus diesem
Grund auf Basis eines vom Verband der Europäischen Chemischen
Industrie (CEFIC) veröffentlichten Leitfadens die sogenannten
spezifischen Umweltemissionskategorien (specific Environmental
Release Categories, spERCs). Diese branchentypischen
Emissionsfaktoren sollen eine Verfeinerung der
Expositionsschätzung ermöglichen. Informationen zu den spERCs
sind in den jeweils dazugehörigen spERC fact sheets
dokumentiert.
In den spERCs werden Arbeits- und
Betriebsbedingungen (Operational Conditions, OCs) und z. T. auch
Risikomanagementmaßnahmen (risk management measures, RMMs)
berücksichtigt. Da die spERCs jedoch ausschließlich von
Industrievertretern festgelegt wurden und zudem die einzelnen
Branchen und ihre Vertreter unterschiedliche Herangehensweisen
entwickelten, stellt sich für die Behörden die Frage nach der
Plausibilität der spERCs.
Aus diesem Grund wurde vom
Umweltbundesamt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es wurde
untersucht, ob die spERCs für die Expositionsbeurteilung
geeignet und Werte der spERCs nachvollziehbar sind. Die Prüfung
umfasste die Art der Ableitung der Emissionsfaktoren, die
Dokumentation und die Prüfung der verschiedenen Arten der
Herangehensweise durch unterschiedliche Verbände. Dabei wurde
auch auf die Möglichkeit der Kommunikation der spERCs innerhalb
der Lieferkette eingegangen.
Registranten, Formulierer
und nachgeschaltete Anwender sind unter REACH zur Kommunikation
der sicheren Verwendungsbedingungen verpflichtet.
Im
Gutachten wurde festgestellt, dass Informationen über
Verwendungsbedingungen in den spERC fact sheets noch
unzureichend dokumentiert sind. Eine Erkenntnis, die sich aus
dem Gutachten ergab war, dass die Industrievertreter die spERCs
zwar als eine Form von höherwertiger generischer
Emissionsschätzung „Tier 1.5“ betrachten, dieser Detailgrad
jedoch oft nicht erreicht wird. Es kann zudem nicht angenommen
werde, dass die spERCs 1 : 1 auf die realen Bedingungen
übertragen werden können. Im Rahmen der Bewertung der
Freisetzungsfaktoren (release factors) wurden in einigen Fällen
von der Industrie deren Werte mit „0“ angegeben. Die Industrie
betrachtet dies als mathematische Übersetzung eines als sehr
gering anzusehenden Risikos, solch ein Vorgehen wird jedoch von
Seiten der Wissenschaft nicht akzeptiert. In einigen spERCs
werden Risikomanagementmaßnahmen (risk management measures,
RMMs) verwendet. Allerdings war z. T. unklar, ob die Effizienz
der genannten RMMs in den abgeleiteten Emissionsfaktoren bereits
berücksichtigt wurde. Dies könnte zu einer doppelten
Berücksichtigung von RMMs durch den Registranten führen, wodurch
das Risiko einer Chemikalie für die Umwelt unterschätzt werden
könnte. Auch für die nachgeschalteten Anwender ist die Kenntnis
der vorausgesetzten RMMs notwendig, um die sichere Verwendung
einer Chemikalie sicherzustellen.
Erst wenn die spERCs
eine genauere Definition in manchen Anwendungsbereichen erhalten
und Informationslücken geschlossen werden können sie eine
realistische Einschätzung der Freisetzungsbedingungen in die
Umwelt geben. Auf diese Weise wird auch eine verbesserte
Kommunikation entlang der Lieferkette erst möglich.
Die
Ergebnisse des Gutachtens werden Mitte April 2011 mit Vertretern
der Industrie, CEFIC, COM, verschiedener Mitgliedsstaaten und
dem UBA diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden
ebenfalls auf reach-info.de veröffentlicht.
Die
Ergebnisse des Gutachtens sind im Abschlussbericht in englischer
Sprache festgehalten.