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4,4´-Isopropylidendiphenol, besser bekannt als Bisphenol A, wird EU-
und weltweit in hohen Mengen produziert und verwendet. Es findet
sich zum Beispiel in Plastikprodukten aus Polycarbonat, in
Epoxidharzen und in Thermopapier. Untersuchungen belegen, dass der
Stoff in der Umwelt nachgewiesen wird und schon in niedrigen
Konzentrationen auf das Hormonsystem von Mensch und Umweltorganismen
wirkt. Seit März 2011 ist der Einsatz von Bisphenol A bei der
Herstellung von Babyflaschen aus Kunstoffen EU-weit verboten., da
man bisher nicht ausschließen kann, dass Bisphenol A, besonders beim
Erhitzen der Babyflasche, in den Flascheninhalt übertritt.
Das Risiko von
Bisphenol A für Mensch und Umwelt wurde im Rahmen des
EU-Altstoffprogramms umfassend bewertet und 2003 in einem
Stoffbericht zusammengefasst (aktualisiert im Jahre 2008). Das
Ergebnis dieser Risikobeurteilung deutete auf kein Risiko für den
Umweltbereich hin, doch gab es Hinweise, dass das Risiko
unterschätzt wurde. Insbesondere das Gefährdungspotential und die
Exposition von Bisphenol A werden kontrovers diskutiert und es gibt
trotz zahlreicher Studien immer noch Widersprüche und Unsicherheiten
in der Bewertung der Wirkung auf Organismen und der in die Umwelt
eingetragenen Mengen.
Durch die neue
EU-Chemikalienverordnung REACH müssen die Hersteller, Importeure und
Anwender die sichere Verwendung von Chemikalien nachweisen und
sicherstellen. Diese geschieht im Rahmen der Registrierung der
Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Das
Umweltbundesamt prüft zurzeit im Rahmen der Stoffbewertung unter
REACH inwieweit die eingereichten Informationen aus den
Registrierungsunterlagen zu Eigenschaften, Verwendungen und
abgeschätztem Umwelteintrag von Bisphenol A nachvollziehbar sind und
ob das Risiko für Mensch und Umwelt möglicherweise unterschätzt
wird.
Die Stoffbewertung wird im Detail
folgende Bedenken untersuchen: Es soll geklärt werden, ob Bisphenol
A aufgrund seiner endokrinen Eigenschaften besonders reguliert
werden muss. Mehrere Studien deuten darauf hin, dass die Toxizität
gegenüber verschiedenen Organismen (z.B. Schnecken) unterschätzt
wird und Bisphenol A bei wasserlebenden Organismen schon bei sehr
niedrigen Konzentrationen das Hormonsystem negativ beeinträchtigen
kann. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit die angegebenen
Expositionspfade und vorhergesagten Umweltkonzentrationen der
Registrierungsunterlagen plausibel sind und das tatsächliche
Vorkommen in der Umwelt widerspiegeln.
Untersuchungsdaten aus Umwelt-Monitoringprogrammen, insbesondere
erhöhte Sedimentkonzentrationen, deuten darauf hin, dass die in die
Umwelt eingetragenen Mengen von Bisphenol A größer sind als bisher
angenommen. Deshalb wird geprüft, inwieweit weitere Quellen und
Expositionspfade, die bisher nicht in den Registrierungsunterlagen
berücksichtigt wurden, für einen relevanten Eintrag von Bisphenol A
verantwortlich sein können. Ein bislang unberücksichtigter
Eintragsweg ist beispielsweise der Herstellungsprozess und der
Gebrauch von Recyclingtoilettenpapier, wenn dieses aus Altpapier
hergestellt wird, das BPA-haltiges Thermopapier enthält. Hierdurch
kann Bisphenol A über den Wasserpfad in die Umwelt gelangen.
Weiterhin gibt es Hinweise, dass der Abbau von Bisphenol A in der
Kläranlage geringer ist als angenommen und der Stoff auf diese Weise
vermehrt in die Umwelt gelangt. Zudem wurden bei den bisherigen
Bewertungen für Bisphenol A nur die Produktions- und Gebrauchsmengen
der damaligen 15 EU-Länder zugrunde gelegt. Mittlerweile müssen aber
die Daten aus 27 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Deshalb
ist zu prüfen, ob in der Zwischenzeit die jährlichen Produktions-
und Verwendungsmengen von Bisphenol A angestiegen sind.
Weitere Informationen des
Umweltbundesamtes:
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