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Anthracen gehört zur chemischen Gruppe der
Polycyclischen
Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und wird in einem mehrstufigen
Destillationsprozess aus Steinkohlenteer gewonnen. Anthracen wird
hauptsächlich zu Anthrachinon weiterverarbeitet, das zur Herstellung
bestimmter Farbstoffe verwendet wird. Außerdem findet es Anwendung
in verschiedenen Bereichen, z.B. Pyrotechnik und Analytik.
Anthracen gelangt beispielsweise über industrielle Verbrennungsprozesse,
Hausfeuerungsanlagen, Verkehrsabgase und bei Herstellungsprozessen
in die Umwelt. Aufgrund der geringen biologischen Abbaubarkeit,
reichert es sich vor allem in Böden und Sedimenten an.
Mit Anthracen kontaminiertes Wasser ist für aquatische Organismen
sehr toxisch. Außerdem kann Anthracen im aquatischen Umfeld
langfristig zu schädlichen Wirkungen führen. Deshalb wurde Anthracen
in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als „prioritärer
Stoff“ eingestuft. Damit wird eine schrittweise Reduzierung von
Einleitungen und Emissionen gefordert. Anthracen ist als
„prioritär gefährlichen Stoff“ in der
"Tochterrichtlinie" der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) genannt. Eine solche Einstufung
hat zum Ziel, Einleitungen und Emissionen von Stoffen in Gewässer
schrittweise einzustellen.
Anthracen ist nicht nur gefährlich für Wasserorganismen, sondern
reichert sich auch über die Nahrungskette im Menschen an, z.B. durch
den Verzehr von kontaminierten Wasserlebewesen und Pflanzen.
Die schädlichen Eigenschaften von Anthracen für die Umwelt wurden
bereits unter der EU-Altstoffverordnung in einem Expertengremium,
der PBT-Arbeitsgruppe (PBT = persistent, bioakkumulierend, toxisch),
anerkannt. Für Anthracen war Deutschland in der PBT-Arbeitsgruppe
Bericht erstattender Mitgliedstaat. Das Umweltbundesamt
erstellte auf der Grundlage der Bewertungsergebnisse der
PBT-Arbeitsgruppe ein Annex XV Dossier für die Aufnahme von
Anthracen in die Kandidatenliste für den Anhang XIV
REACH-Verordnung. Alle Stoffe, die in die Kandidatenliste
aufgenommen werden, unterlaufen anschließend in einem
Priorisierungsschritt einer genaueren Betrachtung (insbes. der
Exposition) und werden ggf. in den Anhang XIV aufgenommen. Die
Stoffe, die schließlich in den Anhang XIV aufgenommen werden, sind
zulassungspflichtig.
Im Rahmen eines Treffens der Mitgliedstaaten bei der
Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki im Oktober 2008
wurden die PBT-Eigenschaften von Anthracen nach Art. 57d der REACH
Verordnung bestätigt. Seitdem befindet sich Anthracen auf der
Kandidatenliste.
Support-Dokument

Dossier

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