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(FKZ 360 01 058)
(deutscher Titel: Entwicklung
eines Konzepts zur Berücksichtigung der Freisetzung aus mehreren
Verwendungen bei der Bewertung der Umweltexposition für Einzelstoffe
unter REACH)
Unter
REACH sind die Hersteller und Importeure von Stoffen verpflichtet,
die Rahmenbedingungen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe für
deren gesamten Lebensweg zu definieren, die dafür notwendigen
Verwendungsbedingungen zu dokumentieren und an ihre Kunden weiter zu
reichen. Ab einer Herstellungs- bzw. Importmenge von 10 t muss der
Hersteller bzw. Importeur dafür eine Stoffsicherheitsbeurteilung
durchführen, die bei als gefährlich eingestuften oder als PBT/vPvB
identifizierten Stoffen auch eine Expositions- und Risikobewertung
beinhaltet. Nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet die eigenen
Anwendungsbedingungen mit den Angaben ihrer Lieferanten abzugleichen
und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, die die sichere Verwendung
der Chemikalien ermöglichen.
Eine einzelne Chemikalie kann in
verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen
im Einsatz sein. Zusätzlich können mehrere Hersteller und Importeure
am Handel mit einer Einzel-Chemikalie beteiligt sein. Kommen an
einem Standort mehrere Verwendungen einer Chemikalie zusammen ist es
möglich, dass sich Einträge von verschiedenen, für sich betrachtet
risikoarmen Verwendungen addieren und dann insgesamt ein
unannehmbares Risiko für die Umwelt darstellen. Daher ist die
standortbezogene Erfassung der Summe aller Emissionen eines Stoffes
über alle Anwendungen und alle Expositionspfade hinweg von zentraler
Bedeutung für die Beurteilung des durch den Einsatz dieser
Chemikalie entstehenden Risikos.
In diesem Gutachten wurde
die Berücksichtigung solcher aggregierter Stoffeinträge in die
Umwelt bei der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH untersucht.
Hierfür wurden die bestehenden Vorgaben zur aggregierten
Expositionsbewertung in den Leitfäden und Handlungsanleitungen
ausgewertet. Auch die Vorgaben anderer rechtlicher Regelungsbereiche
wurden betrachtet und ihre Übertragbarkeit auf REACH untersucht.
Dabei wird auch die Vielzahl unterschiedlicher Begriffe und
Definitionen im Zusammenhang mit aggregierter Expositions- und
Risikobewertung in den verschiedenen Regelungsbereichen
berücksichtigt.
Unter REACH existiert kein einheitlicher
Begriff für die aggregierte Expositionsbewertung. Insgesamt wird die
aggregierte Expositionsbewertung in den Leitfäden zur
Stoffsicherheitsbeurteilung nur eingeschränkt berücksichtigt. Im
Gutachten werden Vorschläge für die technische Umsetzung der
aggregierten Expositionsbewertung von Chemikalien bei der Erstellung
von Stoffdossiers durch den Registranten bzw. bei der Evaluierung
derselben durch die Behörden sowie für die Berücksichtigung
aggregierter Exposition durch den nachgeschalteten Anwender gegeben.
Dabei werden Lücken in den bestehenden Regelungen aufgezeigt.
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