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Februar 2013
REACH - was ist das?
Die Europäische Chemikalienverordnung REACH soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. Gemäß REACH müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Die Registrierungsunterlagen werden von den Behörden nur stichprobenartig inhaltlich überprüft. Ausgewählte Stoffe werden von den Behörden bewertet und ggf. einer Regelung zugeführt. Besonders besorgniserregende Stoffe kommen in das Zulassungsverfahren. Als weitere Regulierungsmöglichkeit sieht REACH das Instrument der Beschränkung vor. Schließlich enthält REACH Bestimmungen zur Informationsweitergabe in der Lieferkette und Auskunftsrechte für Verbraucher. Über ein Online-Formular können Verbraucher anfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe sich in Alltagsprodukten befinden.
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Ihre Anfrage Anfragen können schnell und einfach per Online-Formular gestellt werden.

Aktuelles

PFC-Planet PFC-Planet: Chemikalien sind überall 11. Februar 2013  

Chemikalien im Trinkwasser und in der Muttermilch? Was viele nicht ahnen, ist Alltag. Eine App des Umweltbundesamts erklärt, wie Perfluorchemikalien (PFC) in unsere Nahrungskette und Körper gelangen – und welche Konsequenzen das hat. Videos und animierte Schaubilder zeigen aber auch, was Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen tun können. Informieren Sie sich über unsichtbare Chemie. Für die besonders langlebigen PFC geht das jetzt noch einfacher mit der kostenlosen App „PFC-Planet“ für das iPad. Nutzen Sie über dieses Portal außerdem Ihr Auskunftsrecht zu besonders besorgniserregenden Chemikalien in Produkten.
iPad-App "PFC-Planet" >
Verbraucher-Auskunft zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >
weitere Informationen zu Per- und polyfluorierten Chemikalien >

 
Polycyclic Aromatic Hydrocarbons Hintergrundpapier PAK - ab sofort auch englische Version verfügbar 30. Januar 2013  

Die Europäische Kommission will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür schlägt sie einheitliche Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten, zum Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften gefährden sie die Gesundheit und die Umwelt. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor.
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Hintergrundpapier >

 
Umweltbundesamt Ziel der EU-Kommission erreicht: 138 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste 19. Dezember 2012  

Vom 10. bis 14.12.2012 tagte der Ausschuss der Mitgliedstaaten und nahm, 54 weitere Stoffe auf die REACH Kandidatenliste auf. Damit erreicht die EU Kommission ihr Ziel, bis Ende 2012 136 Stoffe auf der Liste zu haben.
Das Umweltbundesamt hat intensiv an der Identifizierung von Kandidatenstoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH hat das UBA 18 Stoffe als besonders besorgniserregend vorgeschlagen, zuletzt vier perfluorierte Chemikalien, Nonylphenol und Oktylphenolethoxylate.
Das nächste Ziel der Kommission ist, bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Liste aufzunehmen und regulierende Maßnahmen einzuleiten. Dazu stimmt die EU-Kommission derzeit mit den Mitgliedstaaten einen Arbeitsplan ab („Road-map“).
Kandidatenliste: http://echa.europa.eu/candidate-list-table (Ergänzung voraussichtlich am 21.12.2012)

 
Chemikalien in Produkten: Wichtige Informationen für Händlerinnen und Händler REACH-Pflichten des Handels – Neuer UBA-FLYER für den Einzelhandel 12. Dezember 2012  

Gefährliche Chemikalien in Sportschuhen, Textilien oder Kinderspielzeug erregen die Gemüter. Wenn ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt vorkommt, muss dies Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitgeteilt werden – innerhalb von 45 Tagen. Doch wie verhält man sich als Einzelhändler bei einer Verbraucheranfrage und welche Stoffe gelten überhaupt als besonders besorgniserregend? Auf diese und weitere Fragen antwortet der neue Flyer des Umweltbundesamtes „Chemikalien in Produkten“, der gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) herausgegeben wird. Hier kann der Flyer kostenlos herunter geladen werden: REACH-Pflichten des Handels

 
Umweltbundesamt Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) weiter im Visier 10. Dezember 2012  

In der 50 KW entscheidet das Mitgliedstaatenkommittee (MSC) der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) über die besonders besorgniserregenden Eigenschaften der ersten vier per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC). Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass die langkettigen perfluorierten Carbonsäuren C11-14-PFCA als sehr persistente und sehr bioakkumulierende Chemikalien (vPvB) identifiziert werden. Vorgeschlagen hatte dies das UBA im August: http://www.reach-info.de/pfc.htm  Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) verleihen unter anderem Textilien wasserdichte und schmutzabweisende Eigenschaften. Greenpeace hat in einer aktuellen Studie solche Stoffe in Outdoorkleidung nachgewiesen.
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Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) Alles über Chemikalien - eChemPortal wächst weiter 06. Dezember 2012  

Chemikalien sind alltäglich. Einen einfachen und schnellen Zugriff auf qualitätsgesicherte Informationen zu chemischen Eigenschaften von Chemikalien sowie zu Gefahren für Umwelt und Gesundheit bietet das eChemPortal. Zwei Herangehensweisen sind möglich – die Suche nach Informationen zu einer bestimmten Chemikalie (Chemical Substance Search) oder die Suche nach verschiedenen Chemikalien, welche bestimmte Eigenschaften gemein haben (Chemical Property Data Search). eChemPortal ist kostenlos zugänglich und erleichtert den Zugang zu Informationen durch ein einheitliches Abfrageformat für Daten aus 26 bereits angeschlossenen globalen Datenbanken, unter anderem der ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur – mit allen dort unter REACH registrierten Chemikalien.
Linkliste zu Stoffdaten ...
eChemPortal >

 
Umweltbundesamt Ergebnisbericht zu Multistakeholder-Workshop zur Erstellung und Anwendung von spERCs veröffentlicht 28. November 2012  

Im Rahmen der Registrierung eines Stoffes muss unter Umständen eine Schätzung der Höhe der Einträge in die Umwelt erfolgen. Die im REACH-Leitfäden R.16 für bestimmte Anwendungen festgelegten Emissionsfaktoren werden von Industrievertretern als zu hoch angesehen und führen aus ihrer Sicht zu einer Überschätzung der Emissionen in die Umwelt. Aus diesem Grund entwickelten Industrieverbände branchenspezifische Emissionsfaktoren (spERCs), die auf dem brancheneigenen Wissen basieren und zum Teil auch Stoffeigenschaften berücksichtigen. In einem Fachworkshop im April 2011 stellten Vertreter von Branchen und Behörden ihre Vorgehensweise bei der Entwicklung von spERCs vor. weiterlesen...

In context of the registration of a substance registrants may have to conduct an estimation of the emissions to the environment. The default emission factors in the REACH TGD on Chemical Safety Assessment and Information Requirements (part R.16) are regarded by industry representants to be too conservative and to overestimate the emissions from real processes in industry. Because of this reason several industry associations developed specific emission factors (spERCs) which take into account specific processes within an industry sector and substance specific properties. In April 2011 representatives from industry and authorities organised an expert workshop where procedural methods for developing spERCs and findings from a research project on the reliability of spERCs were presented. Further information...

 
PAK - Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich – Giftig – Unvermeidbar? Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich – Giftig – Unvermeidbar? 21. November 2012  

Die Europäische Kommission will Verbraucherprodukte sicherer machen. Dafür schlägt sie einheitliche Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vor. Diese sind in vielen Produkten enthalten, zum Beispiel in Reifen und in Spielzeug. Wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften gefährden sie die Gesundheit und die Umwelt. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission zwei Jahre nach dem deutschen Vorschlag eine angemessene Regulierung für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe initiiert“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Um auch die Öffentlichkeit über diese Stoffgruppe aufzuklären, legt das Umweltbundesamt ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vor.
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Umweltbundesamt Abverkaufsfrist für nach Stoffrichtlinie gekennzeichnete Stoffe endet zum 01.12.2012 12. Oktober 2012  

Für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen ist seit dem 01.12.2010 die CLP-Verordnung (EU-Verordnung 1272/2008) verbindlich anzuwenden. Für Stoffe, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden und noch gemäß der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden, endet zum 01.12.2012 die zweijährige Abverkaufsfrist. Somit sind ab dem 01.12.2012 alle Gebinde mit chemischen Stoffen nur noch entsprechend der CLP-Verordnung zu kennzeichnen. Im Sicherheitsdatenblatt ist neben der Einstufung gemäß CLP-Verordnung auch weiterhin die Einstufung gemäß Stoffrichtlinie anzugeben. Diese Übergangsfrist endet zum 01.06.2015.

 
Umweltbundesamt 2. ATP zur CLP-Verordnung wird zum 01.12.2012 für Stoffe verbindlich 12. Oktober 2012  

Ab dem 01.12.2012 wird die 2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 286/2011) für Stoffe verbindlich. Mit der 2. ATP wird die CLP-Verordnung an die 3. Fassung des Global Harmonisierten Systems (GHS) angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Verwendung von Daten zur chronischen aquatischen Toxizität für die Einstufung. Sind chronisch aquatische Toxizitätswerte (z.B.: NOEC) vorhanden, müssen diese nun bei einer chronisch gewässergefährdenden Einstufung (Chronisch Kategorie 1 bis 3) berücksichtigt werden.

 
Umweltbundesamt Ferntransportpotential – Eine Eigenschaft von Chemikalien, die unter REACH zu berücksichtigen ist 10. Oktober 2012  

Ferntransport ist der Transport einer Chemikalie mit Luft- oder Meeresströmungen über viele hundert Kilometer weit. Vor allem Chemikalien, die bei der Herstellung, Verwendung oder Entsorgung in die Umwelt gelangen und dort nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden, gelangen so auch in entlegene Regionen wie in die Arktis oder in Gebirgsregionen und stören dort die empfindlichen Ökosysteme. Das UBA hat eine Studie „Bewertungsverfahren zur Identifizierung zulassungspflichtiger Stoffe“ (Forschungskennzeichen 370965409) erarbeiten lassen. In dieser Studie haben die Universität Osnabrück und die ETH Zürich den Ferntransport von Chemikalien untersucht und vorgeschlagen, wie das Ferntransport-Potential (LRTP) besser in die Regelungen der EU-Chemikalienverordnung REACH integriert werden kann.

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Umweltbundesamt ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für besonders besorgniserregende Stoffe auf 12. September 2012  

Das Ziel der EU-kommission - 136 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste bis Ende 2012 - wird vorraussichtlich erreicht. Zu den 17 Vorschlägen der Mitgliedstaaten bringt die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) überraschend 37 weitere Stoffe zur Identifizierung als besonders besorgniserregend ein. Das UBA trägt sechs Stoffe bei und unterstützt damit eine lange Kandidatenliste.

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Umweltbundesamt Umweltmonitoring 13. Juli 2012  

Umweltmonitoring sollte unter REACH stärker für regulatorische Aufgaben sowie zur Wirksamkeitsbewertung und Erfolgskontrolle genutzt werden. Dies war ein Ergebnis eines englischsprachigen UBA-Workshop vom 18. – 19. April 2012 in Dessau. Hier wurden erste Erkenntnisse eines laufenden Forschungsvorhabens (FKZ 3710 63 404) sowie Aktivitäten und Erfahrungen einiger Mitgliedsstaaten zur Nutzung von Umweltmonitoringdaten unter REACH präsentiert. Es wurde vorgeschlagen bei der Risikobewertung von Chemikalien unter REACH die stärkere Nutzung von Daten aus dem Umweltmonitoring zu etablieren.

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Umweltbundesamt Roh- und Trinkwasserschutz unter REACH stärken 13. Juli 2012  

Das Umweltbundesamt möchte den Trinkwasserschutz unter REACH stärken. Nur wenige Studien befassen sich bisher mit dem Eintrag von Chemikalien, die unter REACH registrierungspflichtig sind, von der Verwendung bis ins Roh- und Trinkwasser. Das Umweltbundesamt möchte dazu beitragen für die registrierenden Unternehmen geeignete Leitlinien zu entwickeln, damit diese möglichst frühzeitig potentielle Rohwasserkontaminanten identifizieren und ggf. risikomindernde Maßnahmen bei der Verwendung durchführen können.

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Le Moal / Fotolia Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht 31. Mai 2012  

Ab sofort hilft Ihnen dieser Strichcode weiter. Mittels der Produktnummer können Sie sich jetzt über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten informieren. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und das Umweltbundesamt haben ein Online-Formular entwickelt, welches automatisch eine Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien beim Hersteller für Sie erstellt. Das Auskunftsrecht ist Bestandteil der Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

mehr Informationen zum REACH-Auskunftsrecht >
Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien >
UBA Presseinformation >
 
Umweltbundesamt REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: Bisphenol A 26. März 2012  

Das Umweltbundesamt (UBA) wird 2012 den umstrittenen Stoff Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine Emission in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.

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Umweltbundesamt REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: R-1234yf 26. März 2012  

Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf – chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten.

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Umweltbundesamt REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe: PAN 26. März 2012  

Das langlebige PAN – chemisch N-1-Naphthylaniline – wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken. Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden.

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Umweltbundesamt Belebtschlammatmungshemmtest OECD 209 (2010) - jetzt auch englische Version 05. März 2012  

Am 22. Juli 2010 trat die neue OECD Guideline 209 „Activated Sludge, Respiration Inhibition Test (Carbon and Ammonium Oxidation)” in Kraft. Seit dem gibt es vermehrt Anfragen von Antragstellern und Prüfinstituten zur Interpretation der Richtlinie und zur Durchführung der Studien. Das Umweltbundesamt beantwortet diese Fragen in einem Frage- und Antwort-Dokument und gibt Hinweise dazu, wie eine Studie durchgeführt werden sollte, damit sie vom Umweltbundesamt anerkannt wird. Das Dokument gilt für alle Vollzüge - Pflanzenschutz, Biozide, Arzneimittel und REACh.

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ECHA - European CHemicals Agency Kandidatenliste der ECHA 26. Januar 2012  

Die Liste der besonders besorgnis erregenden Stoffe, welche für eine Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) in Frage kommen, wurde auf 73 Stoffe erweitert.

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Workshopreihe des Umweltbundesamtes – REACH in der Praxis 18. Januar 2012  

Im Juni 2013 endet die Registrierungsperiode für Chemikalien mit einer Produktionsmenge von mehr als 100 Tonnen pro Jahr. Für die Registranten meist aus KMU stellt die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen von REACH eine besondere Herausforderung dar. Aus diesem Grund werden Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMU) die erfolgreiche Workshop-Reihe REACH in der Praxis 2012 und 2013 mit insgesamt acht Fachworkshops zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung von REACH fortsetzen.

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